Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges
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- Zugang zur Station „Wiesenau“ aufrechterhalten07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- AZUBI-Wohnen in der Ludwig-Landmann-Straße ermöglichen23.02.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verwildertes Parkgelände in der Siedlung Wiesenau02.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hohemarkstraße per E-MailBegründung
Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8
Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet.
Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2016STST 46Grünschnitt und Verbreiterung NeumühlenwegStellungnahme
- 14. November 2017OFOF 221/8Fahrradweg in Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2017OMOM 2472Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im NeumühlenwegDirektanregung
- 9. Februar 2018STST 265Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im NeumühlenwegStellungnahme
- 3. September 2018STST 1680Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im NeumühlenwegStellungnahme
- 12. November 2018Sie sind hierOFOF 361/8Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des NeumühlenwegesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018EAEA 255Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbreiterung des NeumühlenwegesEtatanregung
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 176 WochenSTST 1015Verbreiterung des NeumühlenwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.