Grünschnitt und Verbreiterung Neumühlenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46
Betreff: Grünschnitt und Verbreiterung Neumühlenweg Die Büsche und sonstigen Pflanzen in den Randbereichen des Neumühlenweges wurden zwischenzeitlich zurückgeschnitten. Auch die regelmäßig auszuführenden Grünschnittarbeiten im Bereich Neumühlenweg sind im Rahmen eines Jahresprogrammes vergeben. Der Magistrat hält den 2 Meter breiten Wegeabschnitt zwischen U-Bahn-Station und Brücke bei gebotener gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer für angemessen und bittet um Verständnis dafür, dass er in Anbetracht der Finanzsituation der Stadt darauf verzichtet den Weg zu verbreitern und die Beleuchtungsmasten zu versetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Januar 2016 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4498 — Direktanregung vom 10. September 2015.