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Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.07.2019

Antrag Ortsbeirat

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

Details im PARLIS OF_381-7_2019
13.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

Details im PARLIS OM_4872_2019
02.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

Details im PARLIS ST_388_2020
11.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten

Details im PARLIS ST_1573_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019

Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird.

Begründung:

Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2