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Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.01.2018

Antrag Ortsbeirat

Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen

Details im PARLIS OF_256-8_2018
15.02.2018

Auskunftsersuchen

Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen

Details im PARLIS V_749_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.01.2018, OF 256/8 Betreff: Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, wann bei der Ampelanlage Nassauer Straße / Dillenburger Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen erfolgt.

Begründung:

In der Stellungnahme des Magistrats (St 816 vom 27.05.2009) wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass bei der Ampelanlage Dillenburger Straße/Nassauer Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen durch Tiefbauarbeiten und die Installation eines neuen Steuergerätes für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Mit EA 89 vom 03.01.2010 (Etat-Anregung zum Haushalt 2010/2011) wurde der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel in den genannten Haushalt einzustellen, damit die gewünschten Veränderungen vor dem Jahr 2015 erfolgen. Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu den Etatanregungen (§ 7831 vom 25.03.2010) wurde der Magistrat um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten (Nr. 7 - im Zusammenhang mit Anlage 8). Im Rahmen vorhandener Mittel sollte der Umbau der Ampelanlage erfolgen. An der oben genannten Ampelanlage mündet die Kreisstraße K 821 in die Dillenburger Straße. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr gibt es erhebliche Verkehrsprobleme durch Rückstau. Die Anwohner leiden unter den Emissionen (Verkehrslärm und Abgase). Bis heute ist keine Veränderung hinsichtlich der Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen feststellbar, mit der zumindest eine Verringerung der Belastungen erfolgen würde. Es erfolgte im Zusammenhang mit der EA 89 vom 03.01.2010 kein Hinweis darauf, ob die Maßnahme im Rahmen vorhandener Mittel vor dem Jahr 2015 erfolgen würde. Auch die für das Jahr 2015 zugesagte Veränderung (ST 816 vom 27.05.2009) wurde offensichtlich nicht umgesetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wann die gewünschte und zugesagte Veränderung an der Ampelanlage erfolgen wird.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 749 2018 Die Vorlage OF 256/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme