Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten
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Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1331 entstanden aus Vorlage: OF 118/8 vom 21.02.2017
Betreff: Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in dem oben angegebenen Gebiet durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden kann, dass das Parkverbot von Fahrzeughaltern eingehalten wird.
Begründung: In dem genannten Gebiet herrscht von Beginn an ein Parkverbot, welches durch die Zeichen "Verkehrsberuhigte Zone" (Spielstraße) angeordnet ist. Deshalb haben alle Haus- und Wohnungsbesitzer Parkplätze für die jeweiligen Liegenschaften bereits bei der Bebauung des Gebietes erwerben müssen. Da sich zunehmend Fahrzeughalter auf die Haltebuchten stellen, die eigentlich für Wendemanöver der Anlieferungsbetriebe und Dienstleister gedacht sind, kommt es vermehrt zu Kollisionen bei Wendemanövern mit Häuserfronten, Garteneinzäunungen oder verbotswidrig parkenden Pkws. Außerdem werden vermehrt Fahrzeughalter beim Parken auf der ausgewiesenen Spielstraße beobachtet. Quelle: google earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2017OFOF 118/8Parkverbot in der Aßlarer Straße einhaltenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. März 2017Sie sind hierOMOM 1331Parkverbot in der Aßlarer Straße einhaltenDirektanregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1061Parkverbot in der Aßlarer Straße einhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats