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Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg. Begründung: Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2
Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1480/6 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich bei der Planung dies als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten ein zeitgemäßes neues Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- / Weitsprung und Kugelstoßen) mit zu planen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mit genutzt und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten. Auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet. Daher ist eine Planung für eine Erweiterung, oder falls notwendig einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanlaufbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7280 2021 Die Vorlage OF 1480/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 09.11.2020 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße/Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen, und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u. a. geschilderte Problembeschreibung zutreffend ist, und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um Folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt werde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch werde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße werde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zum Streit, weil viele derer, die aus der Richtung der Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung des Geißspitzweges regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurücksetzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten. Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl an Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man aber auch einmal versuchen, dass sich die Ämter die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 733 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1405/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u.a. geschilderten Problembeschreibung zutreffend ist und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den Geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt würde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch würde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße würde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zu Streit, weil viele derer, die aus Richtung Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung Geißspitzweg regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurück setzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten? Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem auch einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl von Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man es aber auch einmal so versuchen, dass die Ämter sich die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6897 2020 Die Vorlage OF 1405/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1352/6 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrer*innen deutlich zu markieren und entweder über a) die Linksabbieger-Busspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf "dänische" Weise mit dem von rechts kommendem Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrer*innen von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur "Eingeweihte" wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Häusser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiege-Busspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der RTW lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2020 Die Vorlage OF 1352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 08.11.2019 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 in Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z. B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten und ist Teil des Schulwegplans zur Karl-von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1157/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, den Zebrastreifen Höhe Wartburgstraße 1 - Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z.B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten uns ist Teil des Schulwegplans zur Karl von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2019 Die Vorlage OF 1157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenLiederbacher Straße/Wagengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 30.09.2019 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße/Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, wird die Ecke immer wieder zugeparkt, sodass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben, die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme, aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Liederbacher Straße/Wagengasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 1127/6 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße / Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen wird die Ecke immer wieder zu geparkt, so dass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße einzubiegen bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2019 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Container in der Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 1067/6 Betreff: Unterliederbach: Container in der Hans-Böckler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, 1. warum (Baustoff-) Container einer Privatfirma auf den öffentlichen Parkplätzen in der Hans-Böckler-Straße stehen (hierbei ist nicht die Rede vom Altglas- und Altkleidercontainer, siehe Punkt 2). 2. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll wäre, sowohl den Altglas- als auch den Altkleidercontainer (beide befinden sich zwischen der Sport- und Kulturhalle und dem Beginn des Geländes des VfB Unterliederbachs) auf eine Ausbuchtung auf der Fahrbahn zu stellen, welche dann als Hindernis umfahren werden müsste. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die Geschwindigkeit an dieser recht breiten Stelle der Straße zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1067/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenLärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4537 entstanden aus Vorlage: OF 1000/6 vom 15.04.2019 Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach eine Lärmschutzwandsanierung in der Zeit von Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt wird und folglich die im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den erforderlichen Lückenschluss zur Verhinderung des zurzeit bestehenden offenen Lärmkorridors herzustellen? 1. Die Frage vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen oder - wenn nötig - mit Hessen Mobil in Kontakt zu treten und zu klären, ob die obige Annahme richtig ist. 2. Sollte die Beseitigung der bestehenden Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten sein, soll diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit wird der Magistrat gebeten, darauf hinwirken, dass Hessen Mobil sich um das Problem kümmert. 3. Sofern mit der aktuellen Lärmschutzwandsanierung keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, Hessen Mobil als verantwortlichen Straßenbaulastenträger zudem aufzufordern, Stellung zu nehmen, um zu klären, was die Behörde unternehmen will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten Autobahnabfahrt vor überhöhter Lärmbelästigung zu schützen. Begründung: Mit den nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von über 60/70 dB (A) in der Nacht/am Tag werden im Bereich der Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 175, 177 und 179 sowie in der Hans-Böckler-Straße 1 bis 7 nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR97) überschritten, sondern auch die für die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde geltende Eingriffsschwelle. Somit ist ein Tätigwerden der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12
Spielplatz Graubnerpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 810/6 Betreff: Spielplatz Graubnerpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Treffen, mit Vertretern der Kita in der Wartburgstraße, der ev. Kita am Liederbach, der Karl-von-Ibell-Schule, der städtischen Ämter und dem Ortsbeirat zu organisieren, bei dem besprochen wird, welche Spielgeräte für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren für den Spielplatz im Graubnerpark angeschafft werden könnten. Begründung: Vertreter der Kita kamen auf den Ortsbeirat zu mit der Idee, den Spielplatz im Graubnerpark für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren, durch neue Spielgeräte attraktiver zu gestalten. Die Kitas würden dazu gerne ihre Ideen einbringen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Karl-von-Ibell-Schule mit einbezogen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3786 2018 Die Vorlage OF 810/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenWartburgstraße/Rennsteig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2961 entstanden aus Vorlage: OF 655/6 vom 20.03.2018 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig mittels Pollern besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass ihre Kinder durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge diesen Bereich nicht sicher passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0
Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 21.03.2018 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße in Höhe der Hermann-Waibel-Allee zeitnah zu installieren (vgl. ST 1059) und mitzuteilen, wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig, einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage auf der Liederbacher Straße, in Höhe der Hermann-Waibel-Allee, wie in der ST 1059/2016 angekündigt, zeitnah zu installieren und mitzuteilen wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2960 2018 Die Vorlage OF 654/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWartburgstraße/Rennsteig
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 655/6 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig durch Poller besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge ihre Kinder nicht sicher diesen Bereich passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2961 2018 Die Vorlage OF 655/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHunsrückstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 601/6 vom 04.02.2018 Betreff: Hunsrückstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 935 Aktenzeichen: 66 5
Hunsrückstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 567/6 vom 28.12.2017 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabse nkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graubnerpark stellt eine wichtige Pkw-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Antrag vom 15.05.2021, OF 59/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 154 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 567/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Bordsteinkante am Zugang zum Graupner Park von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich: Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graupner Park stellt eine wichtige PKW-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar. Und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2018 Die Vorlage OF 567/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenUnterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2546 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 20.11.2017 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt, zu kontaktieren (laut Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876, ist das der Eigentümer des angrenzenden ALDI-Markts), um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegeabschnitt befindet sich zwar im Eigentum des Besitzers des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (von Montag bis Samstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr) beleuchtet. Zu den anderen Zeiten liegt er allerdings völlig im Dunkeln. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 Uhr bis nachts 01:01 Uhr an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 320 Aktenzeichen: 91 52
Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 420/6 vom 28.05.2017 Betreff: Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg Der Magistrat wird gebeten, im Astronomenweg zwischen Pfälzer Straße und Wasgaustraße die Sicherheit für Fußgänger durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Ergänzung der Straßenbeleuchtung; 2. Ersetzen bzw. Reparatur des Geländers an der Böschung zum Liederbach. Begründung: Es handelt sich hier um den nach der Fertigstellung der Neubauten in der Pfälzer Straße vor circa einem Jahr wieder eröffneten Abschnitt des Astronomenwegs. Die bestehenden Mängel sollten dringend beseitigt werden. Zu 1.: Die Zahl der vorhandenen Laternen ist für die Beleuchtung dieses Bereichs nicht ausreichend. Zwischen der zweiten und der dritten Laterne befindet sich nach der Pfälzer Straße eine Strecke von circa 60 Metern, die zudem noch eine Biegung aufweist. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es dort sehr schwer, Gefahren durch Stolperfallen oder Ähnlichem rechtzeitig zu erkennen. Zu 2.: Das Geländer am Liederbach ist in diesem Bereich nicht wie an anderen Stellen erneuert worden und hat über eine Länge von mehreren Metern nur noch eine Höhe von circa 65 Zentimetern, da hier der untere Teil des Geländers komplett fehlt bzw. in der Asphaltierung verschwunden ist. Die normale Höhe eines Geländers beträgt circa 95 Zentimeter. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1897 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 716 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2017, OF 420/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Astronomenweg zwischen Pfälzer Straße und Wasgaustraße die Sicherheit für Fußgänger durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Ergänzung der Straßenbeleuchtung 2. Ersetzen bzw. Reparatur des Geländers an der Böschung zum Liederbach. Begründung: Es handelt sich hier um den nach der Fertigstellung der Neubauten in der Pfälzer Straße vor ca. einem Jahr wieder eröffneten Abschnitt des Astronomenwegs. Die bestehenden Mängel sollten dringend beseitigt werden. Zu 1. Die Zahl der vorhandenen Laternen ist für die Beleuchtung dieses Bereichs nicht ausreichend. Zwischen der zweiten und der dritten Laterne nach der Pfälzer Straße liegen ca. 60 m Strecke, die zudem noch eine Biegung aufweist. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es dort sehr schwer, Gefahren durch Stolperfallen oder ähnlichem rechtzeitig zu erkennen. Zu 2. Das Geländer am Liederbach ist an diesem Bereich nicht wie an anderen Stellen erneuert worden und hat über eine Länge von mehreren Metern nur noch eine Höhe von ca. 65 cm, da hier der untere Teil des Geländers komplett fehlt, bzw. ist in der Asphaltierung verschwunden. Die normale Höhe eines Geländers beträgt ca. 95 cm. Foto 1 zum Antrag Fußgängersicherheit im Astronomenweg Foto 2 zum Antrag Fußgängersicherheit im Astronomenweg Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1741 2017 Die Vorlage OF 420/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1513 entstanden aus Vorlage: OF 356/6 vom 31.03.2017 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach zwischen der Einmündung der Adolf-Haeuser-Straße und dem Beginn des Radwegs nach der Gebeschusstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße ist durch die Brücke beengt. Häufig stehen dort auch Linksabbieger, die in die Silostraße einfahren wollen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende in Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße können Radfahrer seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es Radfahrern jedoch, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Betreff: Unterliederbach: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt möge prüfen und berichten, ob die Bushaltestelle "Wasgaustraße", für die aus Höchst kommenden Busse, ein Stück versetzt werden kann. Begründung: Die an den haltenden Bussen vorbeifahrenden Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem aus der Idarwaldstraße kommenden, plötzlich auftauchenden Gegenverkehr. Dieser unerwartete Gegenverkehr sind die Rechtsabbieger aus der Idarwaldstraße, welche primär auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße achten. Somit kommt es an dieser Stelle, besonders zu Hauptverkehrszeiten, zu gefährlichen Begegnungen und Beinah-Unfällen. Durch ein Verlegen der Bushaltestelle könnte diese Gefahrenquelle wesentlich entschärft werden. Da es sich bei diesem Haltepunkt um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, könnte eine Verlegung im Rahmen der baulichen Maßnahmen kostenneutral umgesetzt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHöchst: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenFahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2017, OF 356/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße, Richtung Unterliederbach, zwischen der Einmündung der Adolf- Häuser-Straße und bis zum Beginn des Radwegs nach der Gebeschussstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf- Häuser-Straße und der Gebeschussstraße ist durch die Brücke beengt und häufig warten Linksabbieger zur Silostraße. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg zwischen Adolf-Häuser-Straße und Gebeschusstraße kann seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke ein Radfahrer den Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es jedoch einem Radfahrer eher, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1513 2017 Die Vorlage OF 356/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenKreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 310/6 vom 29.01.2017 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Sinnbilder in den Leuchtfeldern an der zweiten Ampel in Richtung Sindl ingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende Radlerinnen und Radler auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger haben die Möglichkeit, die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der nach rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten durch eine Fußgänger-/Radfahrerampel Grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheiten bei regeltreuen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 841 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 310/6 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Ampelgläser an der zweiten Ampel in Richtung Sindlingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende RadlerInnen auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: FußgängerInnen haben die Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die RadfahrerInnen erhalten durch eine Fußgänger/Radfahrerampel grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheit bei regeltreuen VerkehrsteilnehmerInnen führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2017 Die Vorlage OF 310/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg und Philosophenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 612 entstanden aus Vorlage: OF 181/6 vom 16.09.2016 Betreff: Unterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg und Philosophenweg Der Magistrat wird gebeten, a) die defekten und nicht mehr zum Sitzen geeigneten Parkbänke im Astronomenweg und im Philosophenweg auszutauschen sowie b) die vorhandenen offenen Abfallbehälter durch geschlossene, "vogelsichere" Exemplare zu ersetzen. Begründung: Bürger haben den schlechten Zustand der vorhandenen Bänke moniert, die in der Tat nicht mehr zum entspannten Sitzen einladen. Die zurzeit montierten Abfallbehälter herkömmlicher Bauart werden regelmäßig von Vögeln geleert, die den Unrat weiträumig verteilen. Es macht deshalb Sinn, diese Behälter durch Abfallkörbe mit Verschlussdeckeln zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 24 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2016, OF 181/6 Betreff: Unterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) die defekten und nicht mehr zum Sitzen geeigneten Parkbänke auf dem Astronomenweg auszutauschen sowie b) die vorhandenen offenen Abfallbehälter gegen geschlossene, "vogelsichere" Exemplare zu ersetzen. Begründung: Bürger haben den schlechten Zustand der vorhandenen Bänke moniert, die in der Tat nicht mehr zum entspannten Sitzen einladen. Die zur Zeit montierten Abfallbehälter herkömmlicher Bauart werden regelmäßig von Vögeln geleert, die den Unrat weiträumig verteilen. Es macht deshalb Sinn, diese Behälter durch Abfallkörbe mit Verschlussdeckel zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 612 2016 Die Vorlage OF 181/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Astronomenweg" die Worte "und im Philosophenweg" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLeuchthinweis in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2016 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst (d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Leuchthinweis in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2016, OF 34/6 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dass auf der Königsteiner Straße von der B 8 kommend Richtung Höchst (d.h. Stadt einwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Bereichs und noch vor dem Abzweig in die Hans-Böckler-Straße (z.B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis installiert werden soll. Dieser Leuchthinweis soll genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße bewährt sich diese Einrichtung sehr gut. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.04.2016, OF 25/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 42 2016 1. Die Vorlage OF 25/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 34/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 34/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLeuchthinweis in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2016, OF 25/6 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, dass das Straßenverkehrsamt auf der Königsteiner Straße von der B 8 kommend Richtung Höchst (d.h. Stadt einwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Bereichs auf Höhe der Litfasssäule (Ecke Hans-Böckler-Straße) einen Leuchthinweis installieren soll. Dieser Leuchthinweis soll genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 auf der Königssteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße bewährt sich diese Einrichtung sehr gut. Das Straßenverkehrsamt hat mitgeteilt, es würde den Leuchthinweis aufstellen, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2016, OF 34/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 42 2016 1. Die Vorlage OF 25/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 34/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 34/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zone überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 1579/6 vom 20.01.2016 Betreff: Tempo-30-Zone überwachen Der Magistrat wird gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Hans-Böckler-Straße häufiger zu kontrollieren. Begründung: Die vorgegebene Geschwindigkeit von Tempo 30 wird grundsätzlich nicht beachtet. Dadurch entsteht ein Gefahrenschwerpunkt, der durch vermehrte Kontrollen eingedämmt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 715 Aktenzeichen: 32 1
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