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Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.08.2020

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

Details im PARLIS OF_1352-6_2020
15.09.2020

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

Details im PARLIS OM_6474_2020
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

Details im PARLIS ST_257_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020

Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen.

Begründung:

Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1