Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
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Bisheriger Verlauf
28.05.2017
13.06.2017
22.09.2017
09.04.2018
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS OF_420-6_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS OM_1741_2017Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS ST_1897_2017Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS ST_716_201828.05.2017
Antrag Ortsbeirat
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS OF_420-6_201713.06.2017
Anregung Ortsbeirat
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS OM_1741_201722.09.2017
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS ST_1897_201709.04.2018
Stellungnahme des Magistrats
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Details im PARLIS ST_716_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 420/6 vom 28.05.2017
Betreff: Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
Der Magistrat wird gebeten, im Astronomenweg zwischen Pfälzer Straße und Wasgaustraße die Sicherheit für Fußgänger durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Ergänzung der Straßenbeleuchtung; 2. Ersetzen bzw. Reparatur des Geländers an der Böschung zum Liederbach. Begründung:
Es handelt sich hier um den nach der Fertigstellung der Neubauten in der Pfälzer Straße vor circa einem Jahr wieder eröffneten Abschnitt des Astronomenwegs. Die bestehenden Mängel sollten dringend beseitigt werden. Zu 1.: Die Zahl der vorhandenen Laternen ist für die Beleuchtung dieses Bereichs nicht ausreichend. Zwischen der zweiten und der dritten Laterne befindet sich nach der Pfälzer Straße eine Strecke von circa 60 Metern, die zudem noch eine Biegung aufweist. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es dort sehr schwer, Gefahren durch Stolperfallen oder Ähnlichem rechtzeitig zu erkennen. Zu 2.: Das Geländer am Liederbach ist in diesem Bereich nicht wie an anderen Stellen erneuert worden und hat über eine Länge von mehreren Metern nur noch eine Höhe von circa 65 Zentimetern, da hier der untere Teil des Geländers komplett fehlt bzw. in der Asphaltierung verschwunden ist. Die normale Höhe eines Geländers beträgt circa 95 Zentimeter. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1897 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 716 Aktenzeichen: 66 2