Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 08.11.2019
Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 in Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z. B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel).
Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten und ist Teil des Schulwegplans zur Karl-von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2019OFOF 1157/6Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5429Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützenDirektanregung
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 516Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats