Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
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Bisheriger Verlauf
15.04.2019
07.05.2019
23.08.2019
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Details im PARLIS OM_4537_2019Stellungnahme des Magistrats
Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Details im PARLIS ST_1606_201915.04.2019
07.05.2019
23.08.2019
Stellungnahme des Magistrats
Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Details im PARLIS ST_1606_2019S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4537 entstanden aus Vorlage: OF 1000/6 vom 15.04.2019
Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach eine Lärmschutzwandsanierung in der Zeit von Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt wird und folglich die im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den erforderlichen Lückenschluss zur Verhinderung des zurzeit bestehenden offenen Lärmkorridors herzustellen? 1. Die Frage vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen oder - wenn nötig - mit Hessen Mobil in Kontakt zu treten und zu klären, ob die obige Annahme richtig ist. 2. Sollte die Beseitigung der bestehenden Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten sein, soll diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit wird der Magistrat gebeten, darauf hinwirken, dass Hessen Mobil sich um das Problem kümmert. 3. Sofern mit der aktuellen Lärmschutzwandsanierung keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, Hessen Mobil als verantwortlichen Straßenbaulastenträger zudem aufzufordern, Stellung zu nehmen, um zu klären, was die Behörde unternehmen will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten Autobahnabfahrt vor überhöhter Lärmbelästigung zu schützen. Begründung:
Mit den nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von über 60/70 dB (A) in der Nacht/am Tag werden im Bereich der Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 175, 177 und 179 sowie in der Hans-Böckler-Straße 1 bis 7 nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR97) überschritten, sondern auch die für die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde geltende Eingriffsschwelle. Somit ist ein Tätigwerden der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1606
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12