Leuchthinweis in der Königsteiner Straße
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Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2016
Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst (d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen.
Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2016OFOF 25/6Leuchthinweis in der Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. April 2016OFOF 34/6Leuchthinweis in der Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2016Sie sind hierOMOM 42Leuchthinweis in der Königsteiner StraßeDirektanregung
- 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 976Leuchthinweise in der Königsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats