Meine Nachbarschaft: Stichgärtenstraße
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Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 15.09.2024 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ladenzeile zwischen acht Uhr und 18 Uhr nur Kurzzeitparken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, mit u. a. einem Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem Pkw Einkaufen fahren (müssen), die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, an dieser Stelle nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6227 2024 Die Vorlage OF 1014/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBlitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2024 Die Vorlage OF 1415/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenPoller südliche Schmidtstraße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Betreff: Poller südliche Schmidtstraße anbringen Vorgang: OM 3243/22 OBr 1; ST 874/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden. Begründung: Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2024, OF 1438/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6005 2024 1. Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zum Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1438/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1416/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1454/1 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois- Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen PKW und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende PKW-Fahrende, Taxen und LKW gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem zwischen PKW-Fahrspur und Radschutzstreifen Poller weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2024 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1421/1 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europaallee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europaallee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6008 2024 Die Vorlage OF 1421/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1100/6 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Ladenzeile zwischen 8.00 h und 18.00 h nur Kurz-Zeit-Parken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, u.a. ein Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem PKW einkaufen fahren (müssen) die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, hier nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5980 2024 Die Vorlage OF 1100/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Parksituation NiedSüd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5834 entstanden aus Vorlage: OF 1355/1 vom 13.08.2024 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, Bezug nehmend auf das Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86, Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis zum 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1206/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5946 2024 Die Vorlage OF 1206/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1354/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung Mainzer Landstraße / Ludwigstraße nachhaltig und sicher zu gestalten und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der LSA im Rechtsabbiegerbereich 5. Aufstellen von mindestens 5 Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase Begründung: Die Rotphasen für Fußgehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstaun von PKW auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende PKW achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Fußgehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die LSA muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5833 2024 Die Vorlage OF 1354/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umsetzt werden können:" Zudem wird der Antragstenor um die Ziffer 6. ergänzt: "6. barrierefreie Umbau der Kreuzung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1355/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 endlich beheben Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme ST 839 / 2022 bezugnehmend auf den Ortsbeiratsantrag V86 / 2021 Folgendes: "Durch den Magistrat wurde die Genehmigungslage hinsichtlich der Liegenschaft Mainzer Landstraße 351 geprüft. Die Stellplätze direkt vor dem Gebäude befinden sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einer Fläche in privatem Eigentum. Eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis hinsichtlich einer Nutzung der Stellplätze ist somit nicht erforderlich. Baurechtlich wurde die Fläche vor dem Gebäude ursprünglich mit Baugenehmigung vom 24.03.1972 als gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten genehmigt. Insofern sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen hinsichtlich einer Entsiegelung auf Grundlage der Vorgartensatzung nicht möglich. Als effizientes Mittel zur Verhinderung der dargestellten Gefahrensituation besteht die Möglichkeit, die Zugänglichkeit und damit die Querung der öffentlichen Fläche durch Fahrzeuge zu verhindern, indem Stahlabweiser gesetzt werden. Die Prüfung dieser Möglichkeit erfolgt derzeit durch den Magistrat. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichten." Bis 13.08.2024 sah sich der Magistrat bedauerlicherweise nicht in der Lage, zu prüfen und zu berichten. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nun endlich alle Zufahrten zu den privaten Stellplätzen über den Gehweg vor der Mainzer Landstraße 351 umgehend so abpollern zu lassen, dass ein Befahren wirksam verhindert wird, um die Sicherheit der Fußgehenden und der Kundinnen und Kunden der dortigen Geschäfte sicherzustellen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, den Eigentümer zu verpflichten, mindestens die gemäß Baugenehmigung erforderlichen Pflanzbeete im teilversiegelten "Vorgarten" wieder herstellen zu lassen. Der Magistrat sollte darüber hinaus beim Eigentümer dafür werben, die Fläche stärker zu entsiegeln und die Förderprogramme der Stadt Frankfurt in Anspruch zu nehmen. Zuletzt wird der Magistrat aufgefordert, das illegale und behindernde Gehwegparken der Fahrzeuge der Autovermietung an der Ecke zur Kriftelerstraße dauerhaft zu unterbinden. Dies soll notfalls mit Pollern geschehen. Bilder: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5834 2024 Die Vorlage OF 1355/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1359/1 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit PKW zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30m und 2,50m empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50m gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5838 2024 Die Vorlage OF 1359/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStarkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1356/1 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden somit den Fahrzeugverkehr als auch Fußgehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5835 2024 Die Vorlage OF 1356/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Parksituation NiedSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2024, OF 1079/6 Betreff: Nied: Parksituation Nied-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in dem Bereich Nied Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält. 2. Endlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer, Alzeyer und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertig gestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremdabgestellte Fahrzeuge u.a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der Linke-Fraktion wird über die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5806 2024 Die Vorlage OF 1079/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVersteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5649 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 10.06.2024 Betreff: Nied: Erinnerung an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Therese-Herger-Anlage (oder an alternativen Standorten) in Nied Tafeln mit einer Beschreibung sowie mit historischen Abbildungen zu errichten, auf denen an das ehemalige Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk in Nied erinnert und darüber informiert wird. Die Planung und Ausarbeitung für die Erinnerungstafeln (oder Alternativen hierzu) sollte mindestens gemeinsam mit dem Heimat- und Geschichtsverein Nied und dem Nieder Quartiersmanagement "Sozialer Zusammenhalt", gern auch mit weiteren interessierten Nieder Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden. Begründung: In den Jahren 1918 bis 1967 befand sich im Bereich der Oeserstraße, des Ferdinand-Scholling-Rings, der Bahngleise und dem Niedwald ein Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk. In diesem wurden Dampflokomotiven wieder instand gesetzt. Nach der Schließung des Werkes 1967 stand es zunächst etliche Jahre leer, bis das Areal von einem Bauunternehmer (Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG) gekauft wurde, der es mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern bebaute, und so eine neue Siedlung in Nied entstand, die heutige sogenannte Büchersiedlung. Auch wenn die gegenüberliegende Eisenbahnersiedlung, welche zur Unterbringung der Fabrikarbeiter entstand, eine Erinnerung an das Dampflokomotiven-Ausbesserungswerk ist, erinnert in der Büchersiedlung nichts mehr daran, dass dort ein halbes Jahrhundert lang Dampflokomotiven ausgebessert und repariert worden sind. Viele Bewohner dieser Siedlung wissen nichts von der Geschichte des Areals. Das ist eigentlich sehr schade. Durch beispielsweise aufgestellte Tafeln, auf denen die Geschichte des ehemaligen Werkes beschrieben und mit alten Bildern dargestellt wird, würde diese Geschichtslücke gefüllt werden. Der Heimat- und Geschichtsverein Nied würde eine diesbezügliche Initiative sehr begrüßen und an der Erstellung von Texten mitarbeiten sowie Fotos zur Verfügung stellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1717
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1309/1 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5742 2024 Die Vorlage OF 1309/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2024, OF 433/8 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Im Praunheimer Weg vor dem Haus Nr. 1 in Fahrtrichtung Weißkirchner Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignet Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug). 2. Die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Z 283-20) b) Lieferverkehr frei (Z 1026-35) c) Wochentags zwischen 11-14.30 Uhr (Z 1000-02) Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel 2 ("Eiscafe") wurde das Schild Halteverbot (Z 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg / Niederurseler Landstraße / Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg / Weißkirchner Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden ("Gefahr im Verzug"). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrrichtungen und gefährlichen Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11-14.30 Uhr und hiervon ist der Lieferverkehr ausgenommen. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen 11-14.30 von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5601 2024 Die Vorlage OF 433/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass vor Ziffer 2. folgende Ziffer eingefügt wird: "Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1266/1 Betreff: Radweg Hafenstraße vor Kreuzung Gutleutstraße baulich sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung zur Gutleutstraße aus Richtung Mainzer Landstraße kommend baulich zu sichern, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Quelle: Privat Parkende Fahrzeuge behindern dort nicht nur den Radweg, sondern behindern während des Einparkens auch alle anderen Fahrzeuge, welche in die Kreuzung einfahren möchten. Quelle: Google (m) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1266/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1389/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5818 2024 1. Die Vorlage OF 1266/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1380/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragtenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
Weiter lesenNied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1020/6 Betreff: Nied: Wann geht es mit der Bebauung des sogenannten Nieder Lochs weiter? Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Areal des sogenannten "Nieder Lochs" (Bereich zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied) zu beantworten: - Wann wird mit dem 2. Bauabschnitt zur Schließung des Nieder Lochs begonnen? - Welche Gründe stehen der Realisierung dieses 2. Bauabschnitts aktuell entgegen? - Ist dieser Bauabschnitt mit der Neuplanung des "Nieder Tors" / Wendeschleife verknüpft? - Sofern in den nächsten Jahren keine Baufortführung geplant ist: Soll der wie eine Bauruine wirkende unbebaute Bereich des Nieder Lochs unverändert jahrelang einen hässlichen Anblick bieten oder würde es hier auch ohne 2. Bauabschnitt eine bauliche Veränderung geben? Begründung: Seit einigen Jahren wurde das zwischen Mainzer Landstraße und der Straße Alt-Nied gelegene Areal zu einem großen Teil mit Wohnhäusern bebaut und hat sich sehr gut in den Stadtteil Nied eingefügt. Allerdings lässt die weitere Bebauung des noch übrig gebliebenen Teils des Nieder Lochs zwischen 1. Bauabschnitt und der Straßenbahn-Wendeschliefe immer noch auf sich warten. Hier war auch ein neuer Supermarkt geplant. Der noch nicht bebaute Bereich ist eine hässliche Bauruine und sollte darum entweder zügig bebaut oder zumindest baulich so verändert werden, dass der Bereich wieder gepflegt aussieht. Im Dezember 2018 berichtete der ehemalige OB Feldmann, dass mit dem 2. Bauabschnitt begonnen werde, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft die Bauarbeiten für eine neue Wendeschleife der Straßenbahn und einen Kreisverkehr abgeschlossen seien. Wenn diese Aussage noch aktuell ist, würde der nächste Bauabschnitt erst am "St. Nimmerleinstag" beginnen, weil mit den Planungen für das Vorhaben "Nieder Tor" / Wendeschleife nach Aussagen der Stadt frühestens in diesem Jahr begonnen wird. Dieser unfertige Bereich sollte aber auf keinen Fall die nächsten 20 Jahre im gleichen Zustand verbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 953 2024 Die Vorlage OF 1020/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 09.04.2024 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Vorgang: M 17/24 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Fahrradfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof/Ecke Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 entstanden aus Vorlage: OF 396/8 vom 26.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Vorgang: OA 135/22 OBR 8; § 1350/22; OM 3132/22 OBR 8 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1350, nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen; 2. zur Anregung vom 10.11.2022, OM 3132, unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Begründung: Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 26.03.2024 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5354 entstanden aus Vorlage: OF 993/6 vom 25.03.2024 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesigen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine riesige Pfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht bis dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autofahrer durch diese Pfütze, werden Passanten und Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser riesigen Pfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Begründung: Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 6
Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1206/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Taubenschutzgitter an der Galluswarte - Ausgang Frankenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Taubenschutzgitter unter der Brücke der S-Bahn-Station Galluswarte, Ausgang Frankenallee, werden die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Zustände unter der Bahnbrücke an der Galluswarte, Ausgang Frankenallee sind seit Jahren katastrophal. Die Gehwege sind mit Taubenkot übersät. Die Radbügel in der Mitte der Frankenallee werden nicht benutzt, da jeder Radfahrer befürchten muss, dass sein Rad mit Taubenkot verschmutzt wird. Entsprechend sieht auch die Bushaltestelle aus. Der Ortsbeirat hat schon öfter Maßnahmen gefordert, passiert ist nichts. An der Bahnunterführung Galluswarte, Ausgang Mainzer Landstraße, wurden bereits Taubenschutzgitter an der Unterseite der Bahnbrücke angebracht. Die Zustände haben sich daraufhin erheblich verbessert. Dies soll auch an der Bahnunterführung Ausgang Frankenallee umgesetzt werden, so dass Passanten, wartende Busnutzer, Radfahrer u.a. nicht fürchten müssen, dass sie von oben Taubenkot trifft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 87 2024 Die Vorlage OF 1206/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 996/6 Betreff: Nied: Planungsstand der IGS 15 am Standort Mainzer Landstraße 701 Vorgang: OM 5694/20 OBR 6; ST 473/23 Nach der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 ist das Gelände an der Mainzer Landstraße 701 nach eingehender Prüfung geeignet für einen Schulstandort. Zusammen mit Vertretern der Schulgemeinde wurde die Phase 0 für eine 6-zügige IGS erfolgreich abgeschlossen. Die benötigten Mittel wurden für den Haushalt 2023 angemeldet. Die Baugenehmigung der IGS 15 an ihrem aktuellen Interimsstandort in der Palleskestraße endet 2025. Um eine erneute Verlängerung zu vermeiden ist geplant, dass der Neubau an der Mainzer Landstraße 701 bis 2025/2026 abgeschlossen sein soll. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie ist der aktuelle Planungsstand und kann der in der Stellungnahme ST473 genannte Zeitpunkt des Umzugs gehalten werden? Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 473 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 924 2024 Die Vorlage OF 996/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Ertüchtigung der Bushaltestellen „Neufeld“ (Steige C und D) in der Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 994/6 Betreff: Nied: Ertüchtigung der Bushaltestellen "Neufeld" (Steige C und D) in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen Neufeld (Steige C und D) in der Oeserstraße mit Wartehäuschen auszustatten. Die Haltestellen werden insbesondere von Schüler*innen genutzt. Momentan sind die Nutzer*innen den Wetterverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5355 2024 Die Vorlage OF 994/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Vermeidung der Bildung einer riesen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 993/6 Betreff: Nied: Vermeidung der Bildung einer riesen Pfütze in der Oeserstraße bei Regen Nach starkem Regen bildet sich in der Oeserstraße in Nied gegenüber dem Schrankenwärterhäuschen bei Regen immer eine Riesenpfütze auf der Straße. Ganz in der Nähe ist wohl ein Ablaufschacht vorhanden, aber aufgrund des fehlenden Gefälles fließt das Wasser nicht dorthin, sondern bleibt auf der Straße stehen. Fahren Autos durch diese Pfütze, werden Passanten/Schulkinder auf dem Gehweg vollständig nassgespritzt. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Bildung dieser Riesenpfütze bei Regen zu verhindern und ein Ablaufen des Regenwassers in den Ablaufschacht zu ermöglichen. Nach starkem Regen fließt das Regenwasser nicht ab, sondern bildet eine große Pfütze (Foto: Heike Stoner) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5354 2024 Die Vorlage OF 993/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5298 entstanden aus Vorlage: OF 397/8 vom 27.02.2024 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Werner-von-Ursel-Platz gestalten Vorgang: M 14/15; Beschl. d. Stv.-V., § 5910/15 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Erneuerungsplanung mit Kosten für den Werner-von-Ursel-Platz vorzulegen. Für diese Planung ist die Variante 1 im Abschlussbericht zum Rahmenplan Alt-Niederursel (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015, § 5910, M 14, Anlage 1, S. 44) unter Berücksichtigung aktueller Klimaschutzziele zugrunde zu legen. Für eine künstlerisch und wertig gestaltete Stele und eine dazugehörige Plakette zur Erinnerung an den Namensgeber des Platzes, die in die Planung integriert werden sollen, stellt der Ortsbeirat eine Summe von bis zu 7.500 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget in Aussicht. Begründung: Als konkretes Zeichen, dass die Stadt Frankfurt an einer Verwirklichung des Rahmenplans Alt-Niederursel interessiert ist, kann das räumlich sehr kleine Projekt Werner-von-Ursel-Platz vorgezogen werden. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen an der Obermühle ist der Platzbereich bereit für eine Umgestaltung zu einer ansehnlichen Dorfmitte, die es in Niederursel bisher faktisch nicht gibt. Um die geschichtlichen Wurzeln des Dorfes und des heutigen Frankfurter Stadtteils zu verdeutlichen, sind eine Aufwertung des Platzes und die Sichtbarmachung der historischen Ursprünge an der Zeit. Niederursel wurde im Hochmittelalter als Reichslehen von Vögten verwaltet, die sich "Herren von Ursel" nannten. Aus dieser Familie stammte der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Werner von Ursel, mit dessen Amtszeit (1324-1330) der Baubeginn des Königsberger Domes, zahlreiche Stadtgründungen in Ermland-Masuren (der heutigen polnischen Woiwodschaft Warmińsko-Mazurskie), frühmoderne zentralstaatliche Verwaltungsmethoden sowie karitative Maßnahmen wie die Gründung von Hospitälern, aber auch diplomatische und militärische Bestrebungen des Ordensstaates zu dessen Konsolidierung verbunden sind. Die 2018 durch das Frankfurter Denkmalamt erfolgte Klärung des Standortes und die Dokumentation der Überreste der mittelalterlichen Niederungsburg der Vögte von Ursel hat für großes Interesse auch über Niederursel hinaus gesorgt. Der Ortsbeirat begleitet die heimatgeschichtlichen Aktivitäten des Bürgervereins und die Forschungen zu Werner von Ursel und den Vögten von Ursel seit der 1200-Jahrfeier 1994 mit aufmerksamem und wohlwollendem Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1862 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5201 entstanden aus Vorlage: OF 940/6 vom 18.02.2024 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg hoch zur A 5 zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befinden sich auf der östlichen Seite Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass die Angsträume beseitigt und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1220 Aktenzeichen: 66-2
Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 946/6 vom 18.02.2024 Betreff: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl-Markt in Richtung des H4-Hotels das zukünftige Parken verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welcher nun immer noch ein Lkw und ein Auto parken können. Am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 980 Aktenzeichen: 66-3
Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 396/8 Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1350 v. 24.02.2022 (OA 135) nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen 2. zur Anregung OM 3132 v. 10.11.2022 unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben. Begründung: Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus 2022 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 396/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5419 2024 Die Vorlage OF 396/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNied: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 946/6 Betreff: Nied: Nachfassen: Parken von Lkws am Ortsausgang von Nied an der Oeserstraße verhindern Vorgang: OM 3363/23 OBR 6; ST 1140/23 Der Magistrat hat Anfang Februar 2024 dankenswerterweise durch das Anbringen von Baumstämmen am rechten Waldrand der Oeserstraße beim Lidl Richtung H4-Hotel das zukünftige Parken dort verhindert. Leider gibt es aber noch eine kleine gepflasterte Fläche vor diesem Bereich, auf welchem nun immer noch ein LKW und ein Auto parken. Dort am Waldrand sollte aber niemand parken dürfen. Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, auch das Parken auf dem gepflasterten Bereich durch geeignete Maßnahmen wie Poller oder Findlinge zu verhindern. Foto: Tobias Fechler Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3363 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1140 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5205 2024 Die Vorlage OF 946/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5201 2024 Die Vorlage OF 940/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1120/1 vom 19.01.2024 Betreff: Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gehwege rund um die Autovermietung in der Flörsheimer Straße 1/Ecke Mainzer Landstraße frei gehalten werden. Dort parken und rangieren nahezu dauerhaft zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung, obwohl kaum Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden sind. Außerdem soll der Magistrat Grundstückseigentümer und Mieter auffordern, die legalen Stellplätze eindeutig markieren zu lassen. Sollten Eigentümer und Mieter nicht tätig werden, soll der Magistrat Poller anbringen lassen, um eine Gefährdung von zu Fuß Gehenden zu minimieren. Begründung: Zahlreiche Fahrzeuge der Autovermietung "enterprise" und deren Kunden parken teilweise oder ganz auf den Gehwegen der Flörsheimer Straße und Mainzer Landstraße. Sie schränken die Gehwegbreite erheblich ein, blockieren sie gänzlich oder gefährden zu Fuß Gehende beim Rangieren. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 904
Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153
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