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Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Umsetzung des Rahmenplans Niederursel

Details im PARLIS OA_135_2022
10.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Rahmenplan Niederursel

Details im PARLIS OM_3132_2022
26.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

Details im PARLIS OF_396-8_2024
18.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

Details im PARLIS OM_5419_2024
03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Entwicklung der Römerstadtschule

Details im PARLIS OF_535-8_2025
20.03.2025

Auskunftsersuchen

Entwicklung der Römerstadtschule

Details im PARLIS V_1155_2025
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Rahmenplan Niederursel - hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel

Details im PARLIS ST_756_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419 entstanden aus Vorlage: OF 396/8 vom 26.02.2024

Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel
Vorgang: OA 135/22 OBR 8; § 1350/22; OM 3132/22 OBR 8 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1350, nachzukommen und die Vorplanung für den Straßenzug Alt-Niederursel abzuschließen sowie dieses Teilprojekt des Rahmenplans Niederursel dem Ortsbeirat und interessierten Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung im Magistrat in geeigneter Form vorzustellen; 2. zur
Anregung vom 10.11.2022, OM 3132
, unverzüglich die erforderliche Stellungnahme abzugeben.

Begründung:

Eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraumes im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg hat aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche größte Bedeutung für die Anwohner und die Besucher des alten Ortskerns. Die Bürger haben schon im Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Rahmenplans Niederursel vor über zehn Jahren diese Maßnahme als vordringlich deklariert. Insgesamt ist aus Sicht des Ortsbeirates zu kritisieren, dass der Magistrat zu den Umsetzungsplanungen hinsichtlich des Rahmenplans eisern schweigt. So steht immer noch die Stellungnahme zur Vorlage OM 3132 aus, die nach den Regularien bereits Ende Februar 2023 hätte vorliegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2022, OA 135
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3132 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme