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Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Details im PARLIS OF_1359-1_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Details im PARLIS OM_5838_2024
17.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

Details im PARLIS ST_141_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024

Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen.

Begründung:

Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141
Beratung im Ortsbeirat: 1