Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
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Bisheriger Verlauf
11.06.2024
02.07.2024
16.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS OF_1309-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS OM_5742_2024Stellungnahme des Magistrats
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS ST_2170_202411.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS OF_1309-1_202402.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS OM_5742_202416.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Details im PARLIS ST_2170_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024
Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung:
Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme