Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
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Bisheriger Verlauf
15.09.2024
29.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
Details im PARLIS OF_1100-6_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
Details im PARLIS OM_5980_202415.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
Details im PARLIS OF_1100-6_202429.10.2024
Anregung Ortsbeirat
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
Details im PARLIS OM_5980_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 15.09.2024
Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ladenzeile zwischen acht Uhr und 18 Uhr nur Kurzzeitparken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung:
Vor der Ladenzeile, mit u. a. einem Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem Pkw Einkaufen fahren (müssen), die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, an dieser Stelle nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme