Poller südliche Schmidtstraße anbringen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Punkt 1 aus ST 874/2023 sowie OM 3243/2022 zumindest auf dem südlichen von Wohnbebauung geprägten Abschnitt der Schmidtstraße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee das ordnungswidrige Parken von Personenkraftwagen auf dem Gehweg mittels Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern zu unterbinden.
Begründung
Der Gehweg ist durch ordnungswidrig abgestellte Personenkraftwagen oftmals nur eingeschränkt nutzbar. Durch die o.g. Maßnahme können die Aufenthaltsqualität sowie das Sicherheitsgefühl dank verbesserter Übersichtlichkeit und die Barrierefreiheit der Gehwege erheblich gesteigert bzw. überhaupt erst sichergestellt werden.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme