Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Haltverbote beziehen sich immer auf die Fahrbahn und nicht auf Geh- oder Radwege. Das Parken auf dem Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist, ist also ohnehin nicht gestattet. Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn es durch das Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausdrücklich zugelassen ist. Ein Abpollern der Gehwege wäre theoretisch möglich, würde jedoch einen erheblichen Materialaufwand verursachen (etwa 1 km). Zu 2.: Im Bereich nördlich der Bahnbrücke ist das Parken durch das VZ 315 StVO zugelassen. Um es rechtlich nicht mehr zuzulassen, müsste die Entfernung dieses Verkehrszeichens angeordnet werden. Die Anordnung von Haltverboten ergibt keinen weiteren Sinn, da sich diese (wie unter 1. erläutert) nur auf die Fahrbahn beziehen. Der Nutzen für den Radverkehr wird in Frage gestellt, da links neben den Baumreihen kein nutzbarer Radweg besteht. Zu 3.: Derzeit besteht (bis auf einen kurzen Abschnitt auf der Westseite vor der Mainzer Landstraße) kein Radweg im eigentlichen Sinne. Der Gehweg ist lediglich für den Radverkehr freigegeben. Radfahrer:innen dürfen diesen also nur in Schrittgeschwindigkeit befahren oder die Fahrbahn nutzen. Zwischen der Eisenbahnbrücke und der ehemaligen Bahnbrücke ist der Bereich zwischen den Bäumen und der Fahrbahn auch deutlich schmaler. Die Einrichtung eines Radwegs (ob benutzungspflichtig oder nicht) kommt hier deshalb nicht in Frage. Zu 4.: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Städtische Verkehrspolizei Sonderkontrollen durchführen wird. Nach Prüfung der Anregung und Betrachtung der Schmidtstraße als Ganzes wird die derzeitige verkehrsrechtliche Beschilderung (Gehweg mit Zusatzzeichen "Rad frei") in Frage gestellt. Außerdem wird bezweifelt, ob das einfache Abpollern des gesamten Gehwegbereichs eine hinreichende Lösung darstellt. Aus diesem Grund wird der Magistrat prüfen, ob die Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen eine nachhaltigere Lösung darstellt. Dies könnte nur realisiert werden, indem der derzeitig in einem Teilabschnitt bestehende Bussonderfahrstreifen aufgelöst wird. Dessen verkehrliche Wirkung (sprich Zeitersparnisse im Vergleich zur Führung des Busverkehrs im Mischverkehr) wird ohnehin angezweifelt, da Rückstauereignisse in diesem Bereich kaum auftreten sollten. Zusätzlich müssten bei der bestehenden Fahrbahnbreite alle Parkstände (auf beiden Seiten) entfernt werden, da sonst keine Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Schutzstreifen und den parkenden Autos eingerichtet werden kann. Da dies im Abschnitt nördlich der Eisenbahnbrücke ohnehin durch den Ortsbeirat gefordert wurde, wäre dies im Einklang mit der Anregung.