Meine Nachbarschaft: Schenkendorfstraße
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Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7339 entstanden aus Vorlage: OF 1086/9 vom 21.08.2025 Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2025, OF 1086/9 Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen VZ 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und VZ 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7339 2025 Die Vorlage OF 1086/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenParken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1047/9 vom 11.06.2025 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt. Begründung: Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich der geplanten Grunderneuerung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Am Höhenblick" und "Haeberlinstraße" eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden auszurichten. Es herrscht unter den Anwohnern und Gewerbetreibenden große Verunsicherung aufgrund der Ankündigung einer zweijährigen Vollsperrung der Kurhessenstraße, was auch einen erheblichen Einschnitt in den Alltag bzw. den Geschäftsbetrieb der Betroffenen bedeutet. Dies ist unter anderem der Berichterstattung der Tageszeitung vom 03.01.2025 (Frankfurter Neue Presse) zu entnehmen. In der Aprilsitzung 2025 berichtete ein Vertreter des ASE, dass entgegen der Mitteilung die Maßnahmen im Sommer 2025 diesen Jahres durchzuführen, diese auf 2026 verschoben worden sind. Eine Informationsveranstaltung nach den Sommerferien ist deshalb erstrebenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenParken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1047/9 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der parkenden Autos auf der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße zu regeln. Hier wird seit einiger Zeit einseitig auf dem Bürgersteig geparkt, was an dieser Stelle nicht zulässig ist. Begründung: Durch das einseitige auf dem Bürgersteig parken wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7178 2025 Die Vorlage OF 1047/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in der Kurhessenstraße im Abschnitt zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig Fahrzeuge abgestellt." Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPlanungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578
Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1025/9 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl / Hügelstraße / Raimundstraße / Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden LKW erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er Jahre bezeichnet. Bereits im Januar 2021 wurde mit der Anregung OM 7135/21 die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme ST 1139/21 vom 25.05.2021 stellte der Magistrat zwar die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat im Januar 2024 einen erneuten Antrag (OF 649/9) gestellt und den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6993 2025 Die Vorlage OF 1025/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenVor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 961/9 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge in der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige zu sehr im Dunkeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2025 Die Vorlage OF 961/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenGrunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 08.01.2025 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können. Begründung: Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Neuordnung der Buslinie 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 904/9 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalben-schwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungs-bereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat daher auf, - dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können, - welche Parkplätze an welcher Stelle genau wegfallen und wie diese mit Blick auf die Nachverdichtung in dem Quartier unverzichtbaren Abstellplätze ersetzt werden sollen, - die geschätzten Kosten nach den Teilbereichen Umbau Kreisel, Anhebung des Einmündungsbereichs Ludwig-Tieck-Straße, Anhebung des Einmündungsbereichs Kleinschmidtstraße, Anhebung des Kreuzungsbereichs Häberlinstraße, Ausbau der Bushaltestellen (aufgegliedert nach den einzelnen Haltestellen), Sanierung der Straßenoberfläche aufzugliedern und mitzuteilen, - zu erläutern, was unter Bezugnahme auf die hier in Frage stehenden Örtlichkeiten unter einer "modernen" und "ansprechenden" Straße zu verstehen ist und auf welche Grundlage er sich hierfür bezieht, - ob auf die Anwohner Erschließungsbeiträge oder andere Kosten zukommen, - alle Maßnahmen über den vom Ortsbeirat ausdrücklich befürworteten Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel hinaus zu stoppen, bis der Ortsbeirat hierzu beraten und eine Stellungnahme abgeben konnte, - in der Folge eine ergebnisoffene Neubetrachtung der vom Ortsbeirat bisher nicht ausdrücklich befürworteten Maßnahmen vorzunehmen. Begründung: Die Art und Weise der Kommunikation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Miquelallee und Hügelstraße hat zu großem Unmut unter Betroffenen geführt. Eine Wiederholung soll durch eine umfassende und mit ausreichend großem zeitlichen Abstand zum geplanten Beginn der Maßnahme durchgeführte Präsentation vor dem Ortsbeirat vermieden werden. Die aus der Bürgerschaft und vom Ortsbeirat aufgezeigten Probleme mit dem Busverkehr betreffen die Größe der eingesetzten Busse, die in diesem Abschnitt in keinem Verhältnis zum Bedarf einerseits bzw. zu den insbesondere an den Bordsteinen angerichteten Schäden andererseits stehen. Der Ortsbeirat hat deshalb bereits angeregt, die Linie neu zu organisieren. Die Bushaltestellen sind dagegen bisher nicht als problematisch aufgefallen. Es ist nicht erkennbar, warum diese Bushaltestellen in dem fraglichen Abschnitt mit großem Aufwand "ausgebaut" werden müssten. Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6404 2025 Die Vorlage OF 904/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Auflistung nach dem ersten Punkt endet und die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: 3 CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAufhebung einer Sperrfläche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6142 entstanden aus Vorlage: OF 845/9 vom 28.10.2024 Betreff: Aufhebung einer Sperrfläche Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Sperrfläche in der Kurhessenstraße gegenüber der Hausnummer 61 wieder aufgehoben wird. Begründung: Die Sperrfläche wurde eingerichtet, um u. a. die Materialanlieferung für den Neubau auf dem Grundstück dahinter sicherzustellen. Der Neubau ist fertiggestellt, die Notwendigkeit daher entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1557
Neuordnung der Buslinie 69
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 857/9 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69 von der Hügelstraße wurde bis zum Markuskrankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von - größeren - Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen Platz Am Weißen Stein und Markuskrankenhaus problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 857/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 857/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6392 2025 Die Vorlage OF 857/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenAufhebung einer Sperrfläche
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 845/9 Betreff: Aufhebung einer Sperrfläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Sperrfläche in der Kurhessenstraße gegenüber der Haus-Nr. 61 wieder aufgehoben wird. Begründung: Die Sperrfläche wurde eingerichtet, um u.a. die Materialanlieferung für den Neubau auf dem Grundstück dahinter sicherzustellen. Der Neubau ist fertiggestellt, die Notwendigkeit daher entfallen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6142 2024 Die Vorlage OF 845/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenParken in der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 858/9 Betreff: Parken in der Kurhessenstraße Nach Fertigstellung des Neubaus mit 17 Wohneinheiten in der Kurhessenstr. - gegenüber Hausnummer 61 fehlen Parkplätze. 3-4 Parkplätze wurde weggenommen. Nach der Fertigstellung des Neubaus an der Ecke Heylstraße/Haeberlinstraße wird der Parkdruck noch größer werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat eine Lösungsmöglichkeit vorzustellen, die die Bedarfe aller Beteiligten berücksichtigt. D.h. Busverkehr, LKW-Verkehr, PKW-Verkehr, Motorrad-Verkehr, Radverkehr und auch die Bedarfe der Fußgänger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2024, OF 863/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 858/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 863/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParkplätze wieder freigeben in der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 863/9 Betreff: Parkplätze wieder freigeben in der Kurhessenstraße Nach Fertigstellung des Neubaus mit 17 Wohneinheiten in der Kurhessenstr. - gegenuber Hausnummer 61 fehlen Parkplatze. 3-4 Parkplatze wurde weggenommen. Nach der Fertigstellung des Neubaus an der Ecke Heylstraf?,e/HaeberlinstraP.,e wird der Parkdruck noch groP.,er werden. Dies vorausgeschickt moge der Ortsbeirat beschlieBen: Der Magistrat wird aufgefordert, die wahrend der Bauphase gesperrten Parkplatze wieder freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.10.2024, OF 858/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 858/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 863/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWann kommt die nächste Stufe der Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 790/9 Betreff: Wann kommt die nächste Stufe der Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße? Vorgang: OM 6812/20 OBR 9; ST 637/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, wann die Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Kurhessenstraße, Höhe Am Schwalbenschwanz und Höhe Höhenblick umgesetzt werden. Begründung: Seit einigen Jahren liegt eine Planung zum verkehrsberuhigenden Umbau der Kurhessenstraße vor. Während im oberen Teil (Richtung Weißer Stein) bereits einige Maßnahmen umgesetzt wurden, stehen der Umbau des Kreuzungsbereichs Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz und -/Höhenblick noch aus. Da uns immer wieder Rückfragen aus der Bevölkerung dazu erreichen, bitten wir hier um Auskunft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 30 Vor der Beschlussfassung fügt die antragstellende Fraktion im Tenor vor dem Wort "verkehrsberuhigenden" das Wort "geplanten" ein. Beschluss: Auskunftsersuchen V 985 2024 Die Vorlage OF 790/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5289 entstanden aus Vorlage: OF 706/9 vom 04.03.2024 Betreff: Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern Die Kurhessenstraße weist ab Hausnummer 18 in Fahrtrichtung Ginnheim rechts bis zum Lindenring einen äußerst schmalen Bürgersteig auf. Dieser wird auch von vielen Schülern als Schulweg genutzt. Da die Kurhessenstraße so schmal ist, dass Fahrer breiter Autos bei Gegenverkehr oft auf den Bürgersteig ausweichen, kommt es wiederholt zu sehr gefährlichen Situationen. Autofahrer fahren auf dem Bürgersteig und Fußgänger haben kaum eine Chance, auszuweichen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, Fußgänger an dieser Stelle besser zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1322 Aktenzeichen: 32-1
Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 706/9 Betreff: Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern Die Kurhessenstraße weißt ab Hausnummer 18 Fahrtrichtung Ginnheim rechts bis zum Lindenring einen äußerst schmalen Bürgersteig aus. Dieser wird auch von vielen Schülern als Schulweg genutzt. Da die Kurhessenstraße so schmal ist, dass breite Autos bei Gegenverkehr oft auf den Bürgersteig ausweichen, kommt es wiederholt zu sehr gefährlichen Situationen. Autos fahren auf dem Bürgersteig und Fußgänger haben kaum eine Chance auszuweichen. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten es gibt, Fußgänger an dieser Stelle besser zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5289 2024 Die Vorlage OF 706/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 696/9 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zur Zeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von FußgängerInnen, RadfahrerInnen, Buslinien 63, 66, 69, U-Bahnen Linie 1, 2, 3, 8 und AutofahrerInnen. Gemäß ST 2080/23 wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße im Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftige zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 676/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5155 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsströme aller Teilnehmer am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 676/9 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt am Weißen Stein fehlen zu Zeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von FußgängerInnen, RadfahrerInnen, Buslinien 63, 66,69, U-Bahnen Linie 1, 2,3,8 und Autofahrerinnen. Gemäß ST 2080/23 wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße im Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftige zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen mitzuteilen. Wir bitten insbesondere um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs rund um den Platz Am Weißen Stein? Hierzu sind im Rahmen der Verkehrszählung besonders die Pkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u.a. Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung, Hilgenfeld, zukünftig zu erwarten? 3. Welchen Einfluss auf die Verkehrsströme hatte die Schließung des Bahnübergangs Lachweg im Sommer 2023? 4. Welchen Einfluss hat der Umbau auf den Verkehr in der Zehnmorgenstraße? 5. Wie sieht die Prognose für den motorisierten Verkehr ohne Umbau des Weißen Steins zum Verkehrsknotenpunkt aus? 6. Wie sieht die Prognose nach einem Umbau aus? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2024, OF 696/9 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5155 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 717/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 717/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStraßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 664/9 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg, 2. Raimundstraße, 3. Hügelstraße, 4. Kurhessenstraße, 5. Eschersheimer Landstraße Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5035 2024 Die Vorlage OF 664/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen 2 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 4 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 597/9 vom 25.09.2023 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere den unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet sind bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S 6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 501 Aktenzeichen: 66-0
Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1
Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der FritzvonUnruhAnlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 634/9 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Fritz-von-Unruh-Anlage Die Fritz-Unruh-Anlage ist ein Bestandteil der Grünanlagen des Grünen Ypsilons. Zurzeit behindert die Bordsteinkante an dieser Stelle das einfache Befahren mit dem Fahrrad. Die Beschilderung weist zurzeit nur die Benutzung durch FußgängerInnen aus. Dies vorausgesetzt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Grünanlage abzusenken und die Beschilderung dahin gehend zu verändern, die Benutzung mit Fahrrädern zu gestatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 634/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 622/9 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstauen, die auch den Busverkehr betreffen und deren Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4831 2023 Die Vorlage OF 622/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwerverkehr auf der Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 596/9 Betreff: Schwerverkehr auf der Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Projektleitung der DB AG Kontakt aufzunehmen und nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass alle Projektbeteiligten, die die Höllbergstraße mit Schwerlastfahrzeugen als Zufahrtsweg zur S6-Baustelle nutzen, auf die Pflicht zur Rücksichtnahme im Verkehr und die Beachtung der dort geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die Höllbergstraßewird derzeit verstärkt als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S6-Baustelle genutzt. Bedauerlicherweise halten sich nicht alle Fahrer an die Verkehrsregeln, sondern fahren zu schnell und/oder missachten bei der Rückfahrt an der Kreuzung Kurhessenstraße die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregeln. Eine direkte Ansprache durch Anwohner scheiterte häufig an fehlenden Deutschkenntnissen der Fahrer. Es ist daher notwendig, über die Weisungsschiene auf die Fahrer einzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 596/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenSanierung Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 597/9 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere im unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 597/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4829 2023 Die Vorlage OF 597/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenÄnderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und MatthiasClaudiusStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4416 entstanden aus Vorlage: OF 572/9 vom 25.08.2023 Betreff: Haeberlinstraße: Teileinziehung der Verkehrsfläche zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße Vorgang: OM 3565/23 OBR 9; ST 1180/23 Der Magistrat wird gebeten, die Teileinziehung im Straßenabschnitt Haeberlinstraße zwischen Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße entsprechend der Stellungnahme vom 05.06.2023, ST 1180, umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3565 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Ideen
Dringende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der kritischen Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße
Die Verkehrssituation an der Verkehrsverengung an der Kreuzung von Kurhessenstraße und Hügelstraße (vor der Bushaltestelle Kurhessenstraße) weist erhebliche Mängel hinsichtlich Sicherheit und Lärmemissionen auf. Während der Stoßzeiten kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen, verursacht durch abruptes Beschleunigen und Vorfahrtskonflikte. Die hohe Frequenz von akustischen Signalen, insbesondere Hupen, summiert sich auf über 20 Vorfälle pro Tag. Zudem fördert das übermäßige Beschleunigen nach Ampelüberquerungen einen unakzeptabel hohen Lärmpegel. Diese Faktoren stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern mindern auch die Lebensqualität in diesem urbanen Raum. Empfohlene Maßnahmen: Einrichtung einer klaren, visuell auffälligen Beschilderung vor der Straßenverengung, um Verkehrsteilnehmer vorab zu informieren und so das Unfallrisiko zu senken. Prüfung der Reaktivierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, ergänzt durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, um die Einhaltung sicherzustellen. Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie beispielsweise Verkehrsinseln und klaren Straßenmarkierungen, zur effektiveren Verkehrsleitung. Es ist dringend geboten, diese Maßnahmen einer umgehenden Überprüfung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis rasch zu implementieren, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in dieser Zone nachhaltig zu verbessern.
Sinnvolle Verkehrsberuhigung Hausener Weg/Thudichumstraße, kein generelles Tempo 30.
Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.