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Meine Nachbarschaft: Grüne Weide

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 13

Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle „Taunusblick“

05.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Betreff: Anlegen eines befestigten Bankettstreifens an der Bushaltestelle "Taunusblick" Vorgang: OM 4825/23 OBR 13; ST 514/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu ersuchen, nochmals zu prüfen, ob noch während der Bauarbeiten zur Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach zumindest eine nicht regelkonforme Befestigung des Randstreifens zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, möglich ist. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach wurde auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut. Ein Fußweg zum Aussiedlerhof (Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825) wurde mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514, abgelehnt, da nicht genügend Randstreifen für einen regelkonformen Gehweg mit Entwässerungsmulde vorhanden ist. Es wurde in der Stellungnahme empfohlen, die Fahrbahn zweimal zur Erreichung des Aussiedlerhofes, bzw. der Bushaltestelle auf befestigtem Weg zu queren (einmal im unmittelbaren Kurvenbereich) oder das unbefestigte Bankett zu benutzen. Aufgrund der Tatsache, dass hier nach Fertigstellung des Radweges wieder eine deutlich höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge erlaubt ist, ist die Querung für Fußgänger im nicht einsehbaren Kurvenbereich mit Lebensgefahr verbunden und kann mit einer einfachen Befestigung des Banketts vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1098 2025 Die Vorlage OF 188/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a

29.10.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216 Aktenzeichen: 23-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a

15.09.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1092/6 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere möge der Magistrat prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (s. Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme, eigenes Bild) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5977 2024 Die Vorlage OF 1092/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle "Taunusblick" in Richtung Nieder-Eschbach einen Fußweg, der auch für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl geeignet ist, zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, anzulegen. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach soll auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut werden (Phase 3a der Präsentation des ASE vom 17.10.2023). Die Bushaltestellen sind vom Aussiedlerhof in der Niedereschbacher Straße 74 nur über das unbefestigte Bankett der Straße oder nach Bau des Fahrradwegs über befestigte Wege erreichbar. Zur Vermeidung der Straßenquerung von Bewohnern und Besuchern des Hofes im unmittelbaren Kurvenbereich muss auch in Richtung Nieder-Eschbach ein befestigter Weg von der Bushaltestelle zum Aussiedlerhof, Niedereschbacher Straße 74, angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“

13.11.2023 · Aktualisiert: 06.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 142/13 Betreff: Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen der Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle Taunusblick in Richtung Nieder-Eschbach einen Fußweg, der auch für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet ist, zur sicheren Erreichung des Hofes Taunusblick anzulegen. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach soll auch die Bushaltestelle Taunusblick in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut werden (Phase 3a der Präsentation des ASE vom 17.10.2023). Die Bushaltestellen sind von dem Hof Taunusblick nur über das unbefestigte Bankett der Straße oder dann durch den neuen Fahrradweg über befestigte Wege erreichbar. Zur Vermeidung der Straßenquerung von Bewohnern und Besuchern des Hofes im unmittelbaren Kurvenbereich muss auch in Richtung Nieder-Eschbach ein befestigter Weg von der Bushaltestelle zum Hof Taunusblick angelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4825 2023 Die Vorlage OF 142/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Hofes Taunusblick" durch die Worte "Aussiedlerhofes Niedereschbacher Straße 74" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

25.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3836 entstanden aus Vorlage: OF 744/6 vom 02.04.2023 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, in folgenden zwei Bereichen in Nied Hundekotbeutelspender aufzustellen: 1. Therese-Herger-Anlage; 2. Bereich des Weges Krumme Weiden, der direkt an Nied grenzt. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Beide Bereiche sind bei den Bürgern in Nied sehr beliebt, viele Menschen gehen dort spazieren. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Es gibt auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1561 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

02.04.2023 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 744/6 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in folgenden 2 Bereichen in Nied Hundekotbeutelspender aufzustellen: 1) Therese-Herger-Anlage, und 2) der Bereich des Weges "Krumme Weiden", der direkt an Nied grenzt. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Beide Bereiche sind bei den Bürgern in Nied sehr beliebt, viele Menschen gehen dort spazieren. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens 2 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3836 2023 Die Vorlage OF 744/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 637/6 vom 14.11.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda Der Magistrat wird gebeten, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank aufzustellen. Bei den beiden Wegen handelt es sich um den Weg Krumme Weiden, der von der Nidda nahe der Sossenheimer Unterfeldbrücke nach Nied verläuft, sowie den Weg, der in Nied von der Weggabelung Krumme Weiden/Taunusblick zur Nidda führt (siehe Foto unten). Begründung: Die Nidda hinter Nied ist ein wunderschönes Landschaftsgebiet, das zum Wandern einlädt. Ältere Bürger äußerten den Wunsch, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank (also insgesamt zwei Sitzbänke) aufzustellen und hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Senioren auf dem Hin- und Rückweg auf den Sitzbänken ausruhen können. Die Strecke an sich trauen sich ältere Bürger selbst mit Gehbehinderung zu. Allerdings komme es vor, dass sie auf der Hälfte der Strecke eine Pause benötigten und eine Sitzbank eine große Hilfe wäre. Foto: Die beiden Kreuze zeigen jeweils eine Möglichkeit für den Standort einer Sitzbank: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 702 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda

14.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 637/6 Betreff: Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank aufzustellen. Bei den beiden Wegen handelt es sich um den Weg "Krumme Weiden", der von der Nidda nahe der Sossenheimer Unterfeldbrücke nach Nied verläuft, sowie der Weg, der in Nied von der Weggabelung "Krumme Weiden" / "Taunusblick" zur Nidda führt (siehe Foto unten). Begründung: Die Nidda hinter Nied ist ein wunderschönes Landschaftsgebiet, das zum Wandern einlädt. Ältere Bürger äußerten den Wunsch, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und Nidda jeweils eine Sitzbank (also insgesamt 2 Bänke) aufzustellen und hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Senioren auf dem Hin- und Rückweg auf den Bänken ausruhen können. Die Strecke an sich trauen sich ältere Bürger selbst mit Gehbehinderung zu. Allerdings komme es vor, dass sie auf der Hälfte der Strecke eine Pause benötigten und eine Sitzbank eine große Hilfe wäre. Foto: Die beiden Kreuze zeigen jeweils eine Möglichkeit für den Standort einer Bank (Quelle: Google Maps). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3189 2022 Die Vorlage OF 637/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

28.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5

24.05.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5

03.05.2022 · Aktualisiert: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 163/7 Betreff: Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5 Vorgang: B 39/22 In seinem Bericht B 39 auf die Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020 erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen. ." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der P&R-Anlage, da beabsichtigt ist, die U7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur P&R-Anlage an der A5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung der Park-, Ride- and Bike-Großanlage bei der Raststätte "Taunusblick" zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur RTW ist zu prüfen. Ein Anschluss der P&R-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2162 2022 Die Vorlage OF 163/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Heusingerstraße

14.08.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2021, OF 145/6 Betreff: Nied: Heusingerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob eine durchgängige Einbahn-straßenregelung der Heusingerstraße von der Oeserstraße zur Straße Am Selzerbrunnen vorteilhafter ist anstelle des Zweirichtungsverkehrs im Bereich Oeserstraße bis Heusingerstraße Hausnummern 52 / 53. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Markierungen zur Sicherung des Fußgänger-durchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116 c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen und um das Falschparken vor diesem Fußgängerausgang zu unterbinden, links und rechts des Ausgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen. Begründung: Die Heusingerstraße ist im Bereich ab Einfahrt Oeserstraße bis zu den Hausnummern 52 bzw. 53 im Zweirichtungsverkehr geregelt. Ab hier ist die Heusingerstraße Einbahnstraße in Richtung der Straße Im Selzerbrunnen. Im Bereich des Zweirichtungsverkehrs wurden Absperrgitter auf dem Bürgersteig, der nur auf einer Seite der Heusingerstraße vorhanden ist, angebracht. Auf der anderen Straßenseite, die direkt an die Grünfläche der dort befindlichen Siedlungshäuser grenzt, befinden sich Parkplätze. Die Drängel- bzw. Absperrgitter dienen der Sicherung u.a. auch des Schulweges zur Friedrich-List-Schule. Mit dem Anbringen der Sicherheitsgitter wurde jedoch der Zweirichtungsverkehr nicht aufgehoben, so dass die Heusingerstraße in diesem Bereich nicht mehr die nötige Breite vorweist, damit zwei Fahrzeuge ohne Schaden aneinander vorbeifahren können. Anwohner schilderten, dass es hier häufig zu brenzligen Situationen kommt. Oft genug soll es auch schon leichte Schäden an den geparkten Fahrzeugen gegeben haben. Eine Überprüfung der Situation ist hier daher dringend geboten. Ferner gibt es zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c einen Durchgang für Fußgänger. Dieser ist am Ende zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der Zufußgehenden vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen von Fahrradbügel in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.11.2021, OF 261/6 Antrag vom 08.11.2021, OF 262/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 145/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1080 2021 1. Die Vorlage OF 145/6 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 261/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 262/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7274 entstanden aus Vorlage: OF 1475/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblick-Siedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: 1. Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich; 2. Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften; 3. Verbesserung der ÖPNV-Versorgung; 4. Bereitstellung von Carsharing/E-Mobilität/Fahrgemeinschaften; 5. Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen; 6. Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern; 7. Einrichtung von Bedarfsbuslinien; 8. Anrufsammeltaxis. Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblick-Siedlung ungenügend und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger, deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern

08.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblicksiedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: -Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich - Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften - Verbesserung der ÖPNV - Versorgung - Bereitstellung von Car-Sharing / E-Mobilität / Fahrgemeinschaften - Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen - Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern - Einrichtung von Bedarfsbuslinien - Anrufsammeltaxis Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblicksiedlung ungenügend und in ihren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger. Deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.07.2020, OF 1342/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1475/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7274 2021 1. Die Vorlage OF 1342/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1475/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1475/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten

04.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 556/7 Betreff: Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten Mehrfach hat der Ortsbeirat auf den gestiegenen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs in den nordwestlichen Stadtteilen hingewiesen. Die Bebauung nördlich der Heerstraße und der neue Stadtteil im Nordwesten erzwingt förmlich eine neue Machbarkeitsstudie über die erforderliche Verkehrsinfrastruktur. Park und Ride Plätze sind für Frankfurt eines der wichtigsten Mittel, um Pendlern den Umstieg von PKW auf den ÖPNV attraktiv zu machen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwestern zu beauftragen. In der Machbarkeitsprüfung sollen folgende Aspekte mindestens mitbedacht werden: Schaffung eines Verkehrsknotenpunktes um die Raststätte Taunusblick, inkl. eines Park and Ride Platzes, der Verknüpfung der RTW, U7 und S5 und des Fahrradschnellweges aus dem Taunus, die Verlängerung der U7 bis Bad Homburg oder Riedberg/Nordwestadt sowie mögliche weitere ÖPNV Linien für den neuen Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 556/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und Herr Leitzbach (= Annahme); Frau Lämmer (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 31.08.2020 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Ortsvorsteherin Vertreter der Nassauischen Heimstätte in eine Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um mit ihnen das Pro und K ontra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung

31.08.2020 · Aktualisiert: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1349/6 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vertreter der Nassauischen Heimstätte in den Ortsbeirat einzuladen, um mit ihnen das Pro- und Contra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.07.2020, OF 1342/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6471 2020 1. Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1349/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor dem Wort "Vertreter" folgender Wortlaut eingefügt wird: "gemeinsam mit der Ortsvorsteherin". Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

17.08.2020 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehr wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 16 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6459, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehren wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätze an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz, als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung einer Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu beginnen bzw. vorzubereiten und sich bei den ebenfalls betroffenen Gebietskörperschaften hierfür einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park and Ride-Plätze weiterführen

31.07.2020 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2020, OF 494/7 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park and Ride-Plätze weiterführen Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer P+R-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehren wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von P+R-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz, als auch vom Öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge die B 105 zurückweisen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, eine Machbarkeitsstudie für P+R-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. 3. Der Ortsbeirat fordert direkt den Magistrat auf, die Planung einer P+R-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu beginnen bzw. vorzubereiten und sich bei den ebenfalls betroffenen Gebietskörperschaften hierfür einzusetzen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 14 Es besteht Einvernehmen, dass über den Antrag OF 494/7 ziffernweise abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 589 2020 Anregung an den Magistrat OM 6295 2020 1. a) Die Vorlage B 105 dient als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 589 zur Kenntnis. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 494/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors lautet: "Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); 1 FARBECHTE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung); SPD und 1 FARBECHTE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Neue Parkkapazitäten in der Taunusblick-Siedlung schaffen

29.07.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1342/6 Betreff: Zeilsheim: Neue Parkkapazitäten in der Taunusblick-Siedlung schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Siedlungsgesellschaften der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim aufzufordern, zusätzliche Parkflächen für die Kraftfahrzeuge ihrer Mieter zu schaffen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Parkplätze durch Aufstockung um eine zweite Ebene erweitert und die vorhandenen Kapazitäten damit verdoppelt werden können. Begründung: Der Parkdruck in der Taunusblick-Siedlung ist nach übereinstimmender Meinung der Anwohner außerordentlich hoch. Die tägliche Suche nach einem Parkplatz führt dazu, dass Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungen und Kurvenbereiche sowie Grünflächen verkehrswidrig beparkt werden und es dadurch zu gefährlichen Situationen im Verkehrsablauf kommt. Da der öffentliche Straßenraum keine zusätzlichen Flächen anbieten kann, sind die Wohnungsbaugesellschaften gefordert, die vorhandenen Kapazitäten z.B. durch Aufstockungen von eigenen Parkflächen den Bedürfnissen ihrer Mieter anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 1349/6 Antrag vom 08.02.2021, OF 1475/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 25 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1342/6 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF und FDP gegen CDU und 1 BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6471 2020 1. Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1349/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor dem Wort "Vertreter" folgender Wortlaut eingefügt wird: "gemeinsam mit der Ortsvorsteherin". Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über die Vorlage OF 1475/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7274 2021 1. Die Vorlage OF 1342/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1475/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1475/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aktuelle Bauarbeiten an der Urselbachtalbrücke

29.02.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 536/8 Betreff: Aktuelle Bauarbeiten an der Urselbachtalbrücke Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Welche Bauarbeiten an der A5 derzeit im Bereich des östlichen Widerlagers der Urselbachtalbrücke durchgeführt werden? 2. Ob es sich um vorbereitende Maßnahmen für den Bau der zukünftigen Lärmschutzwand handelt und ob dabei wie geplant Erdaushub der Baumaßnahme Riederwaldtunnel verbaut wird? 3. Falls diese Baumaßnahmen Grundlagen für eine Lärmschutzwand an der Ostseite der A5 sind, wie hoch werden die vorgesehenen Lärmschutzwände, bitte gegliedert nach den einzelnen Schichten z.B. Erdwall, Betonfundament, Lärmschutzwand? 4. Auf welcher Beschlussgrundlage finden die Maßnahmen statt? 5. Trifft es zu, dass die A5 in diesem Bereich auch eine Lärmschutzwand auf der Westseite Richtung Eschborn, Steinbach und Oberursel erhalten soll? 6. In wieweit finden in der Planung dazu klimatische Aspekte, besonders Kaltluftströme, Berücksichtigung? 7. Welcher Sachstand kann zu dem evtl. geplanten 10-spurigen Ausbau der A5 in diesem Bereich gegeben werden? Begründung: Seit einigen Wochen finden an der A5 auf Höhe der Urselbachtalbrücke bzw. der Tank- und Rastanlage "Taunusblick" auf Frankfurter Gemarkung Bauarbeiten statt. Seit Jahrzehnten wartet die Nordweststadt auf einen Lärmschutz an der A5. Zugleich sind wichtige Kaltluftströme zu beachten. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung. Da der Ortsbeirat wiederholt von Bürgern angesprochen wird, möchte er gerne auskunftsfähig sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1637 2020 Die Vorlage OF 536/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen

26.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5426 entstanden aus Vorlage: OF 1154/6 vom 01.11.2019 Betreff: Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen Der Magistrat wird gebeten, während der Bauphase des Kreisverkehrs in Sossenheim, in der die Haltestelle "Dunantring" nicht angefahren werden kann, einen Minibus zur Anbindung der Siedlung an den weiteren ÖPNV einzusetzen, damit insbesondere die älteren und bewegungseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung weiterhin den ÖPNV nutzen können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob durch den Einsatz eines Minibusses auf die Verlegung der Haltestelle "Dunantring", die zwangsläufig außerhalb der Siedlung erfolgen muss, verzichtet werden kann. Begründung: Während der Bauphase des Kreisverkehrs, die voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern wird, kann die Buslinie 55 nicht in die Henri-Dunant-Siedlung einfahren und kann entsprechend nicht die Haltestelle "Dunantring" anfahren. Eine Verlegung der Haltestelle außerhalb der Siedlung hat zur Folge, dass die Menschen in der Siedlung entsprechend weite Wege haben, um den ÖPNV nutzen zu können - vom nördlichen Dunantring bis zur Kurmainzer Straße beträgt die Entfernung beispielsweise circa 800 Meter. Für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen ist diese Entfernung schwer bis gar nicht zu bewältigen; sie sind auf eine Busanbindung in der Siedlung angewiesen. Zudem wird die Haltestelle bei Verlegung voraussichtlich in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Haltestellen "Sossenheim Bahnhof" bzw. "Am Kapellenberg" liegen. Bei der letzten Baumaßnahme in der Henri-Dunant-Siedlung (Herbstferien 2019), bei der die Zufahrt zur Siedlung von der Kurmainzer Straße kommend gesperrt war, wurde die Haltestelle "Dunantring" bspw. in unmittelbare Nähe der Haltestelle "Sossenheim Bahnhof" verlegt und war damit quasi überflüssig. Der Einsatz eines Minibusses während der Bauphase sollte zudem als Test für eine regelmäßige Anbindung der Sossenheimer Siedlungen betrachtet werden (analog der Buslinie 57 in der Taunusblick-Siedlung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 347 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen

01.11.2019 · Aktualisiert: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2019, OF 1154/6 Betreff: Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen Der Magistrat wird gebeten, während der Bauphase des Kreisverkehrs in Sossenheim, in der die Haltestelle "Dunantring" nicht angefahren werden kann, einen "Mini-Bus" zur Anbindung der Siedlung an den weiteren ÖPNV einzusetzen, damit insbesondere die älteren und bewegungseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung weiterhin den ÖPNV nutzen können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob durch den Einsatz eines Mini-Busses auf die Verlegung der Haltestelle "Dunantrig", die zwangsläufig außerhalb der Siedlung erfolgen muss, verzichtet werden kann. Begründung: Während der Bauphase des Kreisverkehrs, die voraussichtlich eineinhalb Jahren dauern wird, kann die Buslinie 55 nicht in die Henri-Dunant-Siedlung einfahren und kann entsprechend nicht die Haltestelle "Dunantring" anfahren. Eine Verlegung der Haltestelle außerhalb der Siedlung hat zur Folge, dass die Menschen in der Siedlung entsprechend weite Wege haben, um den ÖPNV nutzen zu können - vom nördlichen Dunantring bis zur Kurmainzer Straße beträgt die Entfernung bspw. ca. 800 m. Für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen ist diese Entfernung schwer bis gar nicht zu bewältigen; sie sind auf eine Busanbindung in der Siedlung angewiesen. Zudem wird die Haltestelle bei Verlegung voraussichtlich in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Haltestellen "Sossenheim Bahnhof" bzw. "Am Kapellenberg" liegen. Bei der letzten Baumaßnahme in der Henri-Dunant-Siedlung (Herbstferein 2019), bei der die Zufahrt zur Siedlung von der Kurmainzer Straße kommend gesperrt war, wurde die Haltestelle "Dunantring" bspw. in unmittelbare Nähe der Haltestelle "Sossenheim Bahnhof" verlegt und war damit quasi überflüssig. Der Einsatz eines Mini-Busses während der Bauphase sollte zudem als Test für eine regelmäßige Anbindung der Sossenheimer Siedlungen betrachtet werden (analog der Buslinie 57 in der Taunusblick-Siedlung). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5426 2019 Die Vorlage OF 1154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

22.10.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5218 entstanden aus Vorlage: OF 412/7 vom 07.10.2019 Betreff: Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben Vorgang: B 62/14; B 306/19 Aus Sicht des Ortsbeirats 7 ist der Park-and-ride-Platz Taunusblick nach wie vor ein wichtiger Teil des ÖPNV-Angebots im Frankfurter Nordwesten, insbesondere dann, wenn der Park-and-ride-Platz an die U-Bahn-Linie U 7, an die Regionaltangente West und ggf. an die S-Bahn-Linie S 5 angebunden wird. Daher lehnt der Ortsbeirat 7 die B 306, Punkt "Tank- und Rastanlage Taunusblick" ("nicht Weiterverfolgung des Vorhabens Park-and-ride Taunusblick") ab und bittet den Magistrat eindringlich, das Vorhaben doch weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 7 beauftragt deshalb den Magistrat, 1. eine erneute Machbarkeitsstudie für den Park-and-ride-Platz Taunusblick zu beauftragen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklung im Bereich Wohnen, ÖPNV-Ausbau und Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt/Rhein-Main sowie einer Anbindung an die verlängerte U-Bahn-Linie U 7, RTW und ggf. die S-Bahn-Linie S 5; 2. eine erneute Offenlegung der bisherigen Machbarkeitsstudien zu veranlassen (dem Ortsbeirat 7 ist nur die - sicher überholte - Vorlage B 62 aus 2014 bekannt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

07.10.2019 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 412/7 Betreff: Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben Aus Sicht des Ortsbeirats 7 ist der P&R-Platz Taunusblick nach wie vor ein wichtiger Teil des ÖPNV-Angebots im Frankfurter Nordwesten, insbesondere dann, wenn der P&R-Platz an die U7, RTW und ggf. S5 angebunden wird. Daher lehnt der OBR7 die B306, Punkt "Tank- und Rastanlage Taunusblick" ("nicht Weiterverfolgung des Vorhabens P&R Taunusblick") ab und bittet den Magistrat eindringlich, das Vorhaben doch weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 7 beauftragt deshalb den Magistrat: 1. Eine erneute Machbarkeitsstudie für den P&R-Platz Taunusblick zu beauftragen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklung Wohnen, ÖPNV-Ausbau und Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt Rhein-Main sowie einer Anbindung an die Verlängerte U7, RTW und ggf. S5. 2. Eine erneute Offenlegung der bisherigen Machbarkeitsstudien zu veranlassen (dem Ortsbeirat 7 ist nur die - sicher überholte - B62 aus 2010 bekannt). Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5218 2019 1. Die Vorlage B 306 dient unter Hinweis auf OM 5218 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts

23.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 11.09.2018 Betreff: Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts Vorgang: B 62/14 Der Frankfurter ÖPNV braucht dringend ein Update: Die steigenden Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet, das bevorstehende Dieselfahrverbot sowie die geplanten Bebauungen nördlich der Heerstraße erfordern einen modernen und attraktiven ÖPNV und ein Park-and-ride-Angebot. Die Verlagerung der S-Bahn-Linie S 5 zum geplanten neuen Stadtteil, die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6, der Bau der Regionaltangente West (RTW) sowie ein großer Park-and-ride-Platz Taunussblick nördlich der BAB 5 würden den Individualverkehr reduzieren und zahlreichen Pendlern sowie Frankfurterinnen und Frankfurtern den Weg in die Frankfurter Innenstadt erleichtern. Darüber hinaus verhindert ein attraktiver ÖPNV einen Verkehrsinfarkt, der der wachsenden Mainmetropole bevorstehen wird, wenn Frankfurt den öffentlichen Nahverkehr nicht zügiger ausbaut. Die Verlängerung der Linie U 6 und der Park-and-ride-Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW sind wichtige Beiträge für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Aufgrund der neuen Idee der Verlagerung der Linie S 5 und der Planungen für den neuen Stadtteil ist eine neue Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich. Der Magistrat wird daher beauftragt, 1. sich erneut mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick mit Anbindung an die RTW, U 6 und S 5, der Verlängerung der U 6 bis Steinbach/Bad Homburg und der Verlagerung der S 5 zum neuen Stadtteil zu beschäftigen; 2. eine erneute Machbarkeitsstudie für diese Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße zu erstellen; 3. dafür zu sorgen, dass eine Autobahnausfahrt an dieser Stelle ausgeschlossen wird. Der Ortsbeirat bittet eindringlich, nicht auf die B 62 zu verweisen, da sich die Grundlagen größtenteils geändert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5

08.10.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNVs im Nordwesten Frankfurts

11.09.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 310/7 Betreff: Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNVs im Nordwesten Frankfurts Der Frankfurter ÖPNV braucht dringend ein Update: Die steigenden Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet, das bevorstehende Dieselfahrverbot sowie die geplanten Bebauungen nördlich der Heerstraße, erfordern einen modernen und attraktiven ÖPNV und ein P+R Angebot. Durch eine Verlagerung der S 5 zum geplanten neuen Stadtteil, die Verlängerung der U 6, der Bau der RTW sowie ein großer P&R Platz Taunussblick nördlich der A 5, würden den Individualverkehr reduzieren und zahlreichen Pendlern sowie Frankfurterinnen und Frankfurter den Weg in die Frankfurter Innenstadt erleichtern. Darüber hinaus verhindert ein attraktiver ÖPNV einen Verkehrsinfarkt, der wachsenden Mainmetropole bevorstehen wird, wenn Frankfurt den öffentlichen Nahverkehr nicht zügiger ausbaut. Die Verlängerung der U6 und der P&R Platz Taunusblick, mit der Anbindung an die RTW, sind ein wichtiger Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Durch die neue Idee der Verlagerung der S 5 und den Planungen für den neuen Stadtteil, ist eine neue Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick mit Anbindung an die RTW, U 6 und S 5, der Verlängerung der U 6 bis Steinbach/Bad Homburg und der Verlagerung der S 5 zum neuen Stadtteil zu beschäftigen. Des Weiteren fordern wir eine erneute Machbarkeitsstudie für diese Projekte, unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße. Wir bitten eindringlich, nicht auf die B 62 zu verweisen, da sich die Grundlagen größtenteils geändert haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3799 2018 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer drei im Tenor der Satz "eine Autobahnausfahrt an dieser Stelle wird ausgeschlossen" ergänzt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU, FARBECHTE und REP (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung

19.05.2018 · Aktualisiert: 13.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 706/6 Betreff: Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Vorgang: V 1395/15 OBR 6; ST 1484/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Ausweisung bzw. Markierung des Bordsteinstreifens in der Straße Taunusblick als Parkmöglichkeit möglich ist. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Seit Jahren parken die Anwohner dort auf dem Gehwegstreifen. Dies wurde in den letzten Jahren toleriert. Vergleicht man über die Jahre die Luftbilder von der Siedlung, so stellt man fest, dass in den letzten 18 Jahren die Anwohner ständig so parkten. In letzter Zeit verstärkte die Verkehrspolizei ihre Bestreifung in dieser Straße und es wurden viele Bußgeldbescheide erteilt. Dies hält die Anwohner, mangels Alternativen aber nicht ab, weiterhin dort zu parken. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße wurde vom Magistrat vor zwei Jahren abgelehnt (ST1484), da die Straße zu breit sei und deshalb weiterhin zu schnell gefahren werde. Die Parkproblematik wurde in der Stellungnahme nicht reflektiert. Sie existiert aber unvermindert weiter. Fußgänger müssen aufgrund der regelwidrig geparkten Fahrzeuge auf die Fahrgasse ausweichen. Dies ist in einem verkehrsberuhigten Bereich deutlich ungefährlicher als in der jetzigen Situation. Parkplatzmarkierungen auf beiden Seiten des gemeinsamen Verkehrsraums erzeugen eine erhebliche Verengung der Fahrgasse und bringen eine spürbare Geschwindigkeitsreduzierung sowie den Gewinn dringend benötigter Parkflächen mit sich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2018 Die Vorlage OF 706/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

10.04.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 25.03.2018 Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen; 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann, z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung. Begründung: Der Weg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblick-Siedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der mit Gras bewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohnerinnen/Anwohner sind bereit, sich als Patinnen/Paten um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1604 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen

10.04.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 627/6 vom 23.02.2018 Betreff: Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten Automaten für Hundekotbeutel aufzustellen: - Ecke Am Selzerbrunnen/Taunusblick; - an der Einmündung der Straße Vorm Wald in die Oeserstraße; - an einem geeigneten Ort in der Therese-Herger-Anlage. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für die Bestückung der Automaten zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über Hundehaufen, die als Tretminen die Eisenbahnersiedlung und Therese-Herger-Anlage verunzieren. Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu erleichtern, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge einzusammeln und in Abfallkörbe zu transportieren, sollten an den o. g. Stellen Automaten für Hundekotbeutel aufgestellt werden. Die Standorte sind besonders geeignet, da sie von Gassigeherinnen und Gassigehern stark frequentiert werden. In der Therese-Herger-Anlage hat ein Bewohner vor lauter Unmut an seinem Garten eigens ein Schild aufgehängt mit dem Hinweis, dass man bitte die Hundehaufen der Hunde entfernen solle. Dazu hat er Tüten zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1246 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 47

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

25.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 659/6 Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Hausnummern Pflugspfad 15 + 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen. 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung. Begründung: Der Fußweg zwischen den Hausnummern Pflugspfad 15 + 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblicksiedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der grasbewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohner*innen sind sehr wahrscheinlich bereit, sich als Pat*innen um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2018 Die Vorlage OF 659/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen

23.02.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 627/6 Betreff: Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten Automaten für Hundekotbeutel aufzustellen: - Ecke Am Selzerbrunnen/Taunusblick und - an der Einmündung der Straße "Vorm Wald" in die Oeserstraße - an einem geeigneten Ort in der Therese-Herger-Anlage. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über Hundehaufen, die als "Tretminen" die Eisenbahnersiedlung und Therese-Herger-Anlage verunzieren. Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu erleichtern, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge einzusammeln und in Abfallkörbe zu transportieren, sollten an den o.g. Stellen Automaten für Hundekotbeutel aufgestellt werden. Die Standorte sind besonders geeignet, da sie von GassigeherInnen stark frequentiert werden. In der Therese-Herger-Anlage hat vor lauter Unmut ein Bewohner an seinem Garten eigens ein Schild aufgehängt hat, dass man bitte den Hundehaufen seines Hundes entfernen solle und hat dazu Tüten gehängt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 627/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2952 2018 Die Vorlage OF 627/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um nachfolgenden Satz ergänzt wird: "Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für die Bestückung der Automaten zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

13.11.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 221/7 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, im Zuge der weiteren Planungen folgenden Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der A 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass dieses bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahnhaltepunkt, U6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der A 5, z.B. in Höhe des RastplatzesTaunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Str. abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer P+R-Anlage ist sicher zu stellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. . Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt u.a. eine Klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Car-Sharing Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellwege (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zur berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten BewohnerInnen in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicher zu stellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 % der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die A 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2349 entstanden aus Vorlage: OF 482/6 vom 08.10.2017 Betreff: Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Heusingerstraße in Nied ab Höhe der Liegenschaft mit der Hausnummer 52/53 als Einbahnstraße in Fahrtrichtung der Straße Am Selzerbrunnen auszuweisen. Der Radverkehr ist in beiden Fahrtrichtungen freizugeben. Begründung: Bei einem Ortstermin am 05.10.2017 mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Ämter wurde diese Lösung gemeinsam erarbeitet. Vor der Friedrich-List-Schule kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Kinder mit dem Pkw gebracht und abgeholt werden. Die Fahrzeuge kommen aus allen Richtungen, wildes Parken und Halten lässt für alle eine unübersichtliche Situation entstehen, welche zur Gefährdung der Kinder führt. Des Weiteren ist auf der schmalen Straße das Passieren zweier Fahrzeuge nicht möglich, ohne den Gehweg zu befahren. Dieser Gehweg entlang der Heusingerstraße wird als Schulweg genutzt, sodass es hier ebenfalls zu Gefährdungen kommt. Durch die geringe Fahrbahnbreite ist mit einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten nicht zu rechnen. Da durch die Baumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in den vergangenen Wochen eine solche Einbahnstraßenregelung temporär eingerichtet wurde, konnten von den Anwohnern durchweg positive Erfahrungen gesammelt werden. Durch den verbleibenden Zweirichtungsverkehr bis zur Liegenschaft mit der Hausnummer 52/53 ist ein signifikanter Mehrverkehr durch Parkplatzbenutzer, Besucher der Geschäfte und Anwohner aus dem Bergmannweg nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 316 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen

21.10.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 217/7 Betreff: Die Chancen für einen lebenswerten, aufgelockerten neuen Stadtteil im Nordwesten Frankfurts nutzen Nur durch mehr Wohnungsbau schaffen wir es, dass junge Familien, Berufseinsteiger und alle, deren Lebensumstände sich ändern, in Frankfurt adäquaten Wohnraum finden. Der Ortsbeirat sieht es als problematisch an, dass die Mittelschicht wegen dem angespannten Wohnungsmarkt aus Frankfurt verdrängt wird. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es auch der Entwicklung neuer Wohnquartiere. Wichtig ist zu beachten, dass der neue Stadtteil im Nordwesten alle Bürger, alteingesessene wie auch zuziehende, vom Wandel gleichermaßen profitieren. Gerade hier ist eine kreative Stadtpolitik gefragt. Deshalb begrüßen der Ortsbeirat die zu führenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten. Dies vorausgeschickt, sollten aber wesentliche Punkte bedacht und geklärt werden: 1. Verkehrstechnische Infrastruktur ist in Hauptsträngen bereits geplant oder vorhanden (U6, RTW, S-Bahn, Ortsumfahrung Praunheim). Bevor es zu einem Baubeginn für den neuen Stadtteil kommt, muss die Verlängerung der U6, RTW und Ortsumfahrung Praunheim realisiert sein. Gefordert wird seit langem der P+R Taunusblick (mit Quartiersgarage), um den steigenden Zahlen der Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden. Geprüft werden soll die Realisierbarkeit einer Autobahnabfahrt A5 bei dem P+R Taunusblick, S-Bahn-Anbindung S5 an das neue Baugebiet (durch geringfügige Streckenverlegung der S-Bahn-Linie) sowie einer Straßenanbindung über eine neu zu schaffende Ortsumfahrung Niederursel an die Rosa-Luxemburg-Straße. Der Verkehrsabfluss auf der Westerbachstraße (Rödelheim / Sossenheim) muss durch eine weitere Autobahnauf- und abfahrt auf die A5 bzw. A66 verbessert werden. 2. Die gesamte Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten für den Versorgungsbedarf der Bevölkerung, Schulen, Kitas, Sport- und Freizeitflächen sowie die Versorgung mit städt. Institutionen) muss vorher geplant und zumindest bei der Verkehrsinfrastruktur auch vor der Wohnbebauung fertiggestellt sein. 3. Die Frischluftschneise sowie Grünbereiche, insbesondere entlang der Gewässer, müssen erhalten bleiben bzw. neu gestaltet werden. 4. Eine wirksame Lärmschutzwand entlang der A5 ist Bedingung für eine angrenzende Bebauung. 5. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Groß-Investoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europa-Viertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für die Bebauungsdichte! 6. Eine einvernehmliche Regelung mit den angrenzenden Nachbargemeinden muss erreicht werden, auch dann, wenn nicht das vorgesehene gesamte Gebiet bebaut werden kann. Ebenso ist eine angemessene Entschädigung der betroffenen Landwirte zu leisten. 7. Ebenso ist von Anfang an Hessen Mobil ins Vernehmen über die Planungen zu setzen. Denn nur, wenn zeitnah ein Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der nötigen Arbeiten an der A5 in Abstimmung mit den Planungen der Stadt Frankfurt am Main herbeigeführt wird, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zügig durchgeführt werden. Dies wurde im Rahmen des sogenannten Innovationsquartiers bezüglich der Einhausung der A661 versäumt, was dort zu massiven Verzögerungen führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stadterweiterung Nordwest

30.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 191/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg abgerissen wird um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. Das Gleiche gilt für die Sportanlagen des SV Niederursel und die Grün- und Koppelflächen sowie Kleingärten im Urselbachtal. 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem eine Weiterführung der U6 durch den neuen Stadtteil, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich nördlich der A5 auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2017, OF 203/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6

06.08.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 189/7 Betreff: Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6 Wegen der gestiegenen Wachstumsprognosen für Frankfurt-Rhein-Main und der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Durch diese neuen Zahlen müssten die Chancen für die Realisierung eines P&R Platzes Taunusblick sowie der Verlängerung der U6 deutlich steigen. Wie schon in vielen Anträgen kundgetan, ist die Verlängerung der U6 und der P&R Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW und U6 ein wichtiger Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick und der Verlängerung der U6 zu beschäftigen. Des weiteren fordern wir eine erneute Machbarkeitsstudie für diese beiden Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung. Ein Verweis auf die Fernstraßenverwaltung oder die B62 kann kein ablehnender Grund sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8

02.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 187/7 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 187/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 217/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE, BFF und REP (= Ablehnung); CDU (= Nichtbefassung) zu 5. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos; CDU (= Nichtbefassung) zu 6. SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8

02.08.2017 · Aktualisiert: 08.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 177/8 Betreff: Stadterweiterung Nordwest - Forderungen der Ortsbeiräte 7 und 8 In Frankfurt wird dringend preiswerter Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt. Eine solche Entwicklung kann nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Auch die am 9. Juni 2017 vorgestellte Idee für einen neuen Stadtteil zwischen Praunheim und Niederursel/Nordweststadt würde bei einer Realisierung Belastungen für die Bürgerinnen in den betroffenen Ortsbezirken 7 und 8 mit sich bringen. Um diese zu minimieren, knüpfen die Ortsbeiräte 7 und 8 ihre Zustimmung zu den weiteren Planungen und deren Realisierung an eine Reihe von Bedingungen. Dies vorausgeschickt fordern die Ortsbeiräte den Magistrat auf, im Zuge der Planungen für die Realisierung der Stadterweiterung Nordwest die folgenden Forderungen zu berücksichtigen und zeitnah umzusetzen. Den Ortsbeiräten ist jeweils in der ersten Sitzung eines neuen Jahres ein detaillierter Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Forderungen zu geben: 1. Entlang der A 5 ist vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung wir sie z.B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der A 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung) 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. Es sollte geprüft werden, ob das Entwicklungsgebiet bis zum Erich-Ollenhauer-Ring erweitert werden kann, damit die Tunnelanbindung auch von den Bodenwertgewinnen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden kann. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass diese auch von Norden über Rosa-Luxemburg-Straße erschlossen wird. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung gefordert. 5. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 6. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26-28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 7. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben." 8 Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U6 und über eine Tunnelanbindung (vgl. 2) bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der U3 einbiegt. 9. Von der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzlicher Zugang zur A 66 oder A 648 geschaffen um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstrasse, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsflusses über die Guerickestraße und die Heerstaße zu minimieren. 10. Es darf keine zusätzliche Ausfahrt von der A 5 in Höhe des Rastplatzes Taunusblick geben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2017 1. Die Vorlage OF 177/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Antrag, die Vorlage bis zu nächsten Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 203/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 189/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu b) CDU, LINKE., FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Calisthenics-Sportgeräte in Nied aufstellen

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1516 entstanden aus Vorlage: OF 363/6 vom 09.04.2017 Betreff: Calisthenics-Sportgeräte in Nied aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nied an einer passenden Stelle, wie z. B. An der Wörthspitze, Am Selzerbrunnen oder im Ferdinand-Scholling-Ring (in der Nähe der Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke), Calisthenics-Sportgeräte zur freien Nutzung durch die Bürger aufzustellen. Begründung: Das Training zur körperlichen Ertüchtigung mit dem eigenen Körpergewicht gewinnt an Beliebtheit. Um dies im Breitensport für Freizeitsportler zu ermöglichen, fehlt es in Nied an Möglichkeiten für ein solches Training. Die Geräte sollen anspornen, neben einem Spaziergang durch einen anderen Bewegungsauflauf mit dem eigenen Körpergewicht zusätzlich etwas für die Gesundheit zu tun. Zudem können die Geräte auch von Schulkindern, Sportlern und allen Bürgern zur sportlichen Tätigkeit genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1243 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2382 Aktenzeichen: 67 0

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