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Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.03.2020

Bericht des Magistrats

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen

Details im PARLIS B_105_2020
31.07.2020

Antrag Ortsbeirat

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park and Ride-Plätze weiterführen

Details im PARLIS OF_494-7_2020
17.08.2020

Anregung Ortsbeirat

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

Details im PARLIS OM_6295_2020
12.03.2021

Stellungnahme des Magistrats

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiter-führen

Details im PARLIS ST_635_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020

Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen
Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehren wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätze an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz, als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung einer Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu beginnen bzw. vorzubereiten und sich bei den ebenfalls betroffenen Gebietskörperschaften hierfür einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105
Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 635
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10