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Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.03.2018

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

Details im PARLIS OF_659-6_2018
10.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

Details im PARLIS OM_2963_2018
17.08.2018

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

Details im PARLIS ST_1604_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 25.03.2018

Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen; 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann, z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung.

Begründung:

Der Weg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblick-Siedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der mit Gras bewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohnerinnen/Anwohner sind bereit, sich als Patinnen/Paten um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1604
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme