Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
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Bisheriger Verlauf
25.03.2018
10.04.2018
17.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS OF_659-6_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS OM_2963_2018Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS ST_1604_201825.03.2018
Antrag Ortsbeirat
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS OF_659-6_201810.04.2018
Anregung Ortsbeirat
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS OM_2963_201817.08.2018
Stellungnahme des Magistrats
Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Details im PARLIS ST_1604_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 25.03.2018
Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern
Der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen; 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann, z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung. Begründung:
Der Weg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblick-Siedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der mit Gras bewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohnerinnen/Anwohner sind bereit, sich als Patinnen/Paten um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1604
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme