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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9

05.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 21.11.2024 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Wahlperiode kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z. B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit, direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490

OF (Antrag Ortsbeirat )

Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel

27.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1049/2 Betreff: Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung aus M 150/2024 zurückzuweisen und die Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße grundlegend zu überarbeiten. 1. Die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr ist nicht hinzunehmen. 2. In der Planung sind neben dem MIV, dem Fahrrad und den Fußgängern auch der Linienverkehr und ausreichend Rettungswege zu berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der erforderlichen Arbeiten am Netz (Strom und Fernwärme, siehe unter Trassenarbeiten in der M 150/2024) Baumaßnahmen an der Bockenheimer Landstraße unumgänglich sind. Auch stimmt der Ortsbeirat zu, dass der derzeitige Radweg erhebliche Unebenheiten aufweist und daher den Radverkehrsfluss erheblich hemmt. Eine Sanierung ist daher angezeigt. Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Radwegs auf einem wie bisher im Vergleich zur Fahrspur erhöhten Niveau stellt der Wegfall einer Fahrspur im Notfall eine echte Gefahr dar, da keine Möglichkeit bestünde, eine Rettungsgasse zu bilden. Der Linienverkehr ist für Anwohner unverzichtbar, sowohl die Buslinie 50 als auch die Linie M 36 sind wichtige ÖPNV-Anbindungen, die nicht aufgegeben werden können. Um zu gewährleisten, dass diese nicht noch unzuverlässiger werden, ist der Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße auch für ÖPNV-Nutzer von großem Interesse. Schließlich ist anzunehmen, dass die Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen der Bockenheimer Landstraße zunehmen. Ähnliche Entwicklungen gibt es etwa in der Fürstenberger Straße seit dem Umbau des Grüneburgwegs oder auch im Nordend seit dem Umbau des Oeder Wegs. Hier bedarf es eines Gesamtkonzepts und eine Abbildung der Veränderung im Vergleich zur Beschlusslage von 2019. Aufrecht zu erhalten ist ausdrücklich der Baumbestand und die Begrünung der Straße. Auch sollen Aufenthaltsorte wie der Odina-Bott Platz erhalten bleiben. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen

27.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Betreff: Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen Vorgang: OM 2948/22 OBR 2; V 734/23 OBR 2; V 759/23 OBR 2; ST 2380/23; ST 1013/24; ST 1964/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der 2021 geschlossene Tauschvertrag (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/Amt-fuer-Bau-und-Immobilien/Tauschv ertrag-Campus-Westend/) nicht vollzogen wurde und wie die weitere Planung bezüglich der Musikhochschule an der Eschersheimer Landstraße ist. Begründung: In Ergänzung zur ST 1013 vom 27.05.2024 und der ST 1964 vom 22.11.2024 und wegen der zentralen Bedeutung der Fortentwicklung sowohl des Unicampus' Bockenheim als auch des Unicampus' Westend für den gesamten Ortsbezirk, besteht hier Informationsbedarf. Es dient zur Kenntnis, dass seit geraumer Zeit ein Gerüst am Gebäude ist, ohne dass jegliche Bauarbeiten erkennbar wären (dazu zuletzt ST 2380 vom 24.11.2023). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Auskunftsersuchen vom 10.07.2023, V 734 Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 759 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2024 1. Die Vorlage OF 1041/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1047/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1047/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung); GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzflächen für den KGV Ostend

25.11.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern

21.11.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 799/3 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße und Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. die Grünphase für Fußgänger/innen von 9 Sekunden auf 15 Sekunden zu verlängern; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße erst im Anschluss an die Fußgängerampel zu schalten; 3. einen Gelbblinker für Autos zu installieren, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel zu installieren, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von 9 Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer zu kommen - den Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 799/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6382 2025 Die Vorlage OF 799/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße

21.11.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 800/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz an der nördlichen Ecke der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Fichardstraße ist sehr begrenzt: Der Gehweg ist hier durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt, auf dem Radfahrende auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sowie kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative, die längere Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße forderte. Sie fand mehr als 200 Unterschriften. Bei einer längeren Grünphase wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6383 2025 Die Vorlage OF 800/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Finkenhofstraße" durch das Wort "Fichardstraße" ersetzt sowie der Satz "Zu diesem Termin soll auch der ADFC eingeladen werden." dem Tenor hinzugefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße

20.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 874/9 Betreff: Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Kurzzeitparkplätze im Bereich Eschersheimer Landstraße, Ecke Spenerstraße in Höhe der Frankfurter Sparkasse 1822 einzurichten. Durch die Schließung der Filiale der Sparkasse in Ginnheim und dem Wegfall von Parkplätzen vor den Einzelhandelsgeschäften durch den errichteten Radweg ist durch die jetzt vor Kurzem eröffneten, renovierten Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822, der Parkdruck weitergewachsen. Des Weiteren wurde durch das Errichten eines Parkverbotsschildes in der Spenerstraße vor dem Nebeneingang der Sparkasse ein Parkplatz vor dem Haus eliminiert. Durch versetztes Parken in Höhe des Treppenabganges zur U-Bahn könnten in der Spernerstraße linksseitig zwei weitere Parkplätze entstehen und vor dem Seiteneingang der Sparkasse könnte man durch Kennzeichnung / Markierung von Parkplätzen mindestens 3 weitere Stellplätze auf dem Bürgersteig (der Bürgersteig ist hier breit genug) etablieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein dritter Parkplatz auf der Eschersheimer Landstraße (mittig) zwischen Kfz Spur und Radfahrstreifen entstehen kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt

16.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2024, OF 1040/2 Betreff: Beschleunigung von Dauerbaustellen im Westend: Reuterweg und Hansaallee monatelang gesperrt 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr veröffentlichten Zeitpläne für die Baustelle an der Hansaallee/Körnerwiese (zwischen Fürstenberger Straße und Böhmerstraße) einzuhalten sein werden. Diese Angaben sollten sodann auch über das Geoportal der Stadt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) und mainziele.de abrufbar gemacht werden. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf zu prüfen, ob die Baustelle zur Erneuerung von Versorgungsleitungen am Reuterweg und an der Hansaallee/Fürstenberger Straße in einem Dreischicht-Betrieb über 24 Stunden und an Wochenenden und Feiertagen betrieben werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass umfangreiche Arbeiten vorzunehmen sind. Leider werden an beiden Standorten der Baustelle immer wieder von langen Stillständen an den Baustellen berichtet. Nach Auskunft des Magistrats dauern die Arbeiten am Reuterweg insgesamt ein Jahr (Quelle: https://mainziel.de/baustellenuebersicht). Laut einem Bauschild an der Hansallee sollten die dortigen Arbeiten im April 2024 bereits abgeschlossen sein. Laut Internet dauert die Maßnahme bis etwa März 2025 an (https://stadtentwaesserung-frankfurt.de/aktuelles/baumassnahmen/kanalerneuerung -hansallee-auf-der-koernerwiese-im-westend.html). Dies geht mit erheblichen Belastungen für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer einher. Unter anderem hat es Umleitungen auf den Linien M 36 und M 64 zur Folge. Viele Menschen müssen erheblich beschwerlichere Wege auf sich nehmen, um beispielsweise in die Innenstadt oder zum Hauptbahnhof zu gelangen. Es kommt zu Verzögerungen für verschieden Verkehrsteilnehmer. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die Bauzeit durch Aufnahme eines Dreischicht-Betriebes 24 Stunden betrieben werden kann. Ebenfalls ist in Erwägung zu ziehen, an Wochenenden und an Feiertagen die Baustelle zu betreiben. Dies würde zu einer erheblichen Verkürzung der Bauzeit führen. Selbstverständlich sind entsprechend Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge an die Bauarbeiter zu zahlen. Um eine Lärmminderung in der Nachtzeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr möglichst zu reduzieren, sollte ebenfalls geprüft werden, in dieser Zeit Arbeiten durchzuführen, die nicht so lärmintensiv sind. Der Ortsbeirat weist daraufhin, dass Nachtarbeiten gängige Praxis etwa bei Schleifarbeiten an Straßenbahnschienen sind. Die Anwohner werden in diesem Fall vorab informiert, in welchen Nächten es zu entsprechenden Lärmemissionen kommen wird. Es herrscht nach dem Eindruck des Ortsbeirats Verständnis seitens der Anwohner, die die Emissionen zugunsten der damit einhergehenden kürzeren oder sogar vermeidbaren Streckensperrung in Kauf nehmen. Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ersatzflächen für den KGV Ostend

08.11.2024 · Aktualisiert: 02.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 674/11 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch den Bau der nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend eV (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und Material Lagerung benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e.V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Wir bitten den Magistrat zu prüfen, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien, bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6154 2024 Die Vorlage OF 674/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg

08.11.2024 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 1039/2 Betreff: Verlegung einer Lieferzone im Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Lieferzone vor dem Restaurant Brizzis im Grüneburgweg 4 auf die gegenüberliegende Straßenseite Liegenschaft Hausnr. 5 / Ecke Im Sachsenlager zu verlegen. 2. im Zusammenhang mit der Verlegung der Lieferzone, einen neuen Platz für den dort befindlichen Kleidercontainer zu finden. Begründung: Die Familie Brizzis, die am Grüneburgweg 4 schon über viele Jahre ein traditionelles italienisches Restaurant betreibt, möchte den Bereich vor ihrer Liegenschaft künftig für Außengastronomie nutzen. Derzeit befindet sich dort eine Lieferzone. Bei einer Begehung des Straßenverkehrsamts Mitte Oktober hat die Familie Brizzis einen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes angesprochen. Dieser hat die Familie Brizzis darüber aufgeklärt, dass die Planung selbstverständlich zugunsten des Einzelhandels und der Gastronomie abgeändert werden kann (das war übrigens immer der Wunsch und das Bestreben des Magistrats), sofern sich eine Mehrheit im Ortsbeirat hierfür findet. Der Kleidercontainer vor der Liegenschaft Grüneburgweg Nr. 5 sollte verlegt werden, damit die Lieferzone direkt bis zum Abzweig Im Sachsenlager reicht und der Container sicher und barrierefrei genutzt werden kann. Grüneburgweg 4 Vorgesehene Außengastronomie Grüneburgweg 4 aktueller Stand Grüne Burgweg 5 Neue Lieferzone Der Kleidercontainer hat seinen Einwurf auf der Straßenseite, dies gefährdet die Nutzenden. (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6525 2025 Die Vorlage OF 1039/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 12.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.11.2024, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 28.10.2024 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah mit der Maßgabe umzusetzen, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der D-Strecke der Stadtbahn hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der A-Strecke der Stadtbahn sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortsbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station "Botanischer Garten" der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 zur Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung zur Hauptwache und den Stadtteilen entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 8, 9 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 503 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5478, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6118 entstanden aus Vorlage: OF 1240/5 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Vorgang: M 67/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen; 2. alternativ zu Ziffer 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: In der Vorlage M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveausgleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und, dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr sechs Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort hingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 67 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

07.11.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6075 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 24.10.2024 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, wird der Magistrat gebeten, den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG, zu prüfen, um an dieser Stelle z. B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Magistrat wird um eine Antwort zu allen genannten Akteuren gebeten. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat gebeten, genauere Zahlen und Gründe darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiative Ortsbeirat)

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

07.11.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 07.11.2024, OI 79 entstanden aus Vorlage: OF 474/8 vom 23.10.2024 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: OA 347/23 OBR 8; OI 49/24 OBR 8; B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 (S. 14) wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, sodass z. B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 vom 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitnessanlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriss und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inklusive Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriss des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.03.2023, OA 347 Initiative vom 15.02.2024, OI 49 Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Versandpaket: 13.11.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustraße im Berkersheimer Niddatal

05.11.2024 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6060 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustraße im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Bautätigkeiten der Bahn im Berkersheimer Niddatal die dortige stark erhöhte Baustraße im weiträumigen Bereich der Bahnüberführung Wiesengarten auf das ursprüngliche, deutlich niedrigere Höhenniveau wieder zurückbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen

28.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 556/12 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah umzusetzen mit der Maßgabe, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der Stadtbahn D-Strecke hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der Stadtbahn A-Strecke sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station Botanischer Garten der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 als Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung an die Hauptwache und die Stadtteile entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 503 2024 Die Vorlage OF 556/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße

26.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 830/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße

26.10.2024 · Aktualisiert: 06.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 829/9 Betreff: Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: V 715/23 OBR 9; ST 2238/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat die Verkehrszählungen, Modellberechnungen, Verkehrssimulationen vorzustellen. Begründung: Die Vorstellung wurde dem Ortsbeirat 9 in der ST 2238 vom 23.10.2023 angeboten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße

24.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 770/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz auf der östlichen Straßenseite ist sehr begrenzt, da der Gehweg durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt ist, auf dem Radfahrende der Einfachheit halber auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative zu den Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße, die mehr als 200 Unterschriften fand. Bei einer längeren Grünphase koennten Überquerende auf der breiteren Seite des Gehwegs warten. So wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 770/3 wurde zurückgezogen.

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

24.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 771/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der ST 1467 vom 5.8.24 mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, möge der Magistrat den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG prüfen, um hier z.B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Ortsbeirat bittet um eine Antwort zu allen genannten Akteuren. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat um genauere Darlegung von Zahlen und Gründen gebeten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6075 2024 Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße

21.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1240/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, 2. alternativ zu 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: Im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2017, M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr 6 Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort eingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6118 2024 Die Vorlage OF 1240/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baustraße im Berkersheimer Niddatal

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 909/10 Betreff: Baustraße im Berkersheimer Niddatal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, nach Beendigung der Bautätigkeiten der Bahn im Berkersheimer Niddatal die dortige stark erhöhte Baustraße im weiträumigen Bereich der Bahnüberführung Wiesengarten auf das ursprüngliche, deutlich niedrigere Höhenniveau wieder zurückbauen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6060 2024 Die Vorlage OF 909/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

12.09.2024 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 29.08.2024 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die Anregung OM 2758 aus dem Jahr 2022 zu geben und die vom Ortsbeirat angeregte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, sodass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o. g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiative Ortsbeirat)

Neuer Mitscherlichplatz

09.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario

09.09.2024 · Aktualisiert: 25.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5887 entstanden aus Vorlage: OF 977/2 vom 24.08.2024 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario Der Magistrat wird gebeten, Rudolf Benario in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu überprüfen, ob es sich bei der Adresse "Auf der Körnerwiese 12" um das Geburts-/Elternhaus Rudolf Benarios handelt und, falls zutreffend, mit den Eigentümern in Kontakt zu treten und die Anbringung einer Gedenktafel vorzuschlagen, die an das Leben von Rudolf Benario erinnert. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den Kosten einer Gedenktafel zu beteiligen. Begründung: Rudolf Benario gilt gemeinsam mit Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn zu den ersten Menschen jüdischer Herkunft, die in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gezielt ermordet wurden. Rudolf Benario wuchs bis 1918 in Frankfurt auf, bevor die Familie nach Nürnberg zog. In seiner Jugend- und Studienzeit engagierte er sich politisch bei den Jungsozialisten, beim sozialistischen Studentenbund sowie in der KPD. Anfang März 1933 wurde Rudolf Benario mit Verweis auf seine politischen Aktivitäten und seine jüdische Herkunft von der SA verhaftet und im Folgemonat in das KZ Dachau überstellt. Am Folgetag, dem 12. April, wurden er und die Insassen Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn körperlich misshandelt und am Abend durch Mitglieder der SS in einem Waldgebiet erschossen. Die Ermordung wurde im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Fluchtversuch vertuscht. Rudolf Benario wurde 24 Jahre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1970

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

09.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 24.08.2024 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für den von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 2

OI (Initiative Ortsbeirat)

Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte

09.09.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 71 entstanden aus Vorlage: OF 993/2 vom 06.09.2024 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Vorgang: OM 5880/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberge r Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstücksbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist an dieser Stelle nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte an diesem Ort aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5880 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 455 Versandpaket: 18.09.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte

06.09.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2024, OF 993/2 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg/ Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemesse Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstückbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist hier nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte hier aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2024, OF 976/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 71 2024 Anregung an den Magistrat OM 5880 2024 1. Die Vorlage OF 976/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 993/2 und OF 994/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 993/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 994/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen

05.09.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5850 entstanden aus Vorlage: OF 804/9 vom 25.08.2024 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Sinaipark erfreut sich großer Beliebtheit und die NutzerInnen hinterlassen entsprechend viel Müll. Dazu kommt, dass der Begrenzungsstreifen zur Eschersheimer Landstraße regelmäßig vermüllt wird. Große Abfallbehälter an den Eingängen könnten die nötige Abhilfe schaffen. PassantInnen hätten die Möglichkeit, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und ParkbesucherInnen könnten beim Verlassen des Sinaiparks ihren Müll ebenfalls loswerden. Der Magistrat wird gebeten, an den Eingängen zum Sinaipark große Abfallbehälter (Müllgaragen) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1974 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

29.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die OM 2758 aus 2022 zu geben und die durch den Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, so dass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o.g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5921 2024 Die Vorlage OF 755/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen

25.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 804/9 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Sinai Park erfreut sich großer Beliebtheit und die NutzerInnen hinterlassen entsprechend viel Müll. Dazu kommt, dass der Begrenzungsstreifen zur Eschersheimer Landstraße regelmäßig vermüllt wird. Große Abfallbehälter an den Eingängen könnten die nötige Abhilfe schaffen, PassantInnen hätten die Möglichkeit ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und ParkbesucherInnen könnten beim Verlassen den Sinai Park ihren Müll ebenfalls loswerden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Eingängen zum Sinai Park große Abfallbehälter (Müllgaragen) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5850 2024 Die Vorlage OF 804/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Antrag ein Foto der Müllgarage angehängt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 977/2 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Rudolf Benario in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Darüber hinaus wird der Magistrat darum gebeten, zu überprüfen, ob es sich bei der Adresse "Auf der Körnerwiese 12" um das Geburts-/Elternhaus Rudolf Benarios handelt und falls zutreffend mit den Eigentümern in Kontakt zu treten und die Anbringung einer Gedenktafel vorzuschlagen, die an das Leben von Rudolf Benario erinnert. Der Ortsbeirat ist bereit sich an den Kosten einer Gedenktafel zu beteiligen. Begründung: Rudolf Benario gilt gemeinsam mit Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn zu den ersten Menschen jüdischer Herkunft, die in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gezielt ermordet wurden. Rudolf Benario wuchs bis 1918 in Frankfurt auf, bevor die Familie nach Nürnberg zog. In seiner Jugend- und Studienzeit engagierte er sich politisch bei den Jungsozialisten, beim sozialistischen Studentenbund sowie in der KPD. Anfang März 1933 wurde Rudolf Benario mit Verweis auf seine politischen Aktivitäten und seine jüdische Herkunft von der SA verhaftet und im Folgemonat in das KZ Dachau überstellt. Am Folgetag, dem 12. April, wurden er und die Insassen Ernst Goldmann, Arthur Kahn und Erwin Kahn körperlich misshandelt und am Abend durch Mitglieder der SS in einem Waldgebiet erschossen. Die Ermordung wurde im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Fluchtversuch vertuscht. Rudolf Benario wurde 24 Jahre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5887 2024 Die Vorlage OF 977/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 976/2 Betreff: Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuell nach dem Psychoanalytiker-Ehepaar Mitscherlich benannten Mitscherlichplatz im Westend in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" zu benennen. 2. Die aktuellen Haltestellen der Linien 36 und 75 "Mitscherlichplatz" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg/ Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Der neue Name des Platzes lehnt sich an Alexander Mitscherlichs Werk "Die Unwirtlichkeit unserer Städte" an. Wolfgang Werth sagte einst im Hessischen Rundfunk über diese Streitschrift: "Gegenstand von Alexander Mitscherlichs brillant formulierter, aus profunder Kenntnis vorgetragener Polemik ist die menschenfeindliche, weil aufs Merkantile gerichtete moderne Städteplanung, der Egoismus der Grundstückbesitzer und Bauherren und - nicht zuletzt - die Furcht unserer Politiker, durch unpopuläre, aber fürs allgemeine Wohl dringend erforderliche Maßnahmen ins Fettnäpfchen zu treten." Genau dies ist am Mitscherlichplatz eingetreten. Der Platz - die privaten wie die öffentlichen Flächen sowie der Kiosk - wurde von der Stadt faktisch an die Profitinteressen des Investors übergeben. Ein würdiges Gedenken an die Mitscherlichs ist hier nicht mehr möglich. Eine Mahnung auch aus dem Andenken an Mitscherlich an den künftigen Umgang mit städtischem Raum - ob öffentlicher oder privater Grund - sollte hier aus Sicht des Ortsbeirats dennoch hinterlassen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.09.2024, OF 993/2 Antrag vom 21.08.2024, OF 994/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 71 2024 Anregung an den Magistrat OM 5880 2024 1. Die Vorlage OF 976/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 993/2 und OF 994/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 993/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 994/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen

04.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681 entstanden aus Vorlage: OF 972/2 vom 26.06.2024 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung zu überwachen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizienz durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals gewährleistet werden. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten im Grüneburgweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg

26.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2024, OF 972/2 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung Verkehrsordnung nachzukommen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizient durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals veranlasst werden. Begründung: Wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten am Grüneburgweg. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2024, OF 934/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5681 2024 1. Die Vorlage OF 934/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 972/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen

19.06.2024 · Aktualisiert: 12.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 774/9 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des OBR 9 vom wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus eine oberirdische Querungsmöglichkeit zu realisieren, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würden. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und eine aktualisierte Planung vorzulegen. Wir bitten zudem, ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird zudem gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung von Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 774/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Vor der Beschlussfassung fügt die Antragstellende Fraktion im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "und" die Worte "dem Ortsbeirat" ein. Die folgende Absatzlücke wird gelöscht. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5708 2024 Die Vorlage OF 774/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

KissanddropZonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße

19.06.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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