Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
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Zusammenfassung
Das Dokument beschreibt die Zustimmung des Ortsbeirats zur Nutzung einer Fläche im Martin-Luther-King-Park für ein Interimsgebäude des Kinderzentrums KiZ 70. Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund, dass alternative Vorschläge aus technischen Gründen nicht umsetzbar sind. Ziel ist es, eine temporäre Lösung für die Kita zu schaffen, während der Neubau geplant wird.
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Martin-Luther-King-Park — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 831.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 820.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Welche Hitzeschutzmaßnahmen sind in Arbeit?20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Martin-Luther-King-Park per E-MailInitiative
Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu:
- Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 (S. 14) wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme.
- Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich.
- Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, sodass z. B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen.
- Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 vom 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitnessanlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden.
- Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht.
- Im Hinblick auf Abriss und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inklusive Abriss des Altbaus.
- Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriss des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen.
- Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme.
- Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt.
Begründung
Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter bestimmten Maßgaben zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023OFOF 271/8Öffentliche ToilettenanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. März 2023OAOA 347Öffentliche ToilettenanlagenAnregung
- 28. August 2023BB 330Öffentliche ToilettenanlagenMagistratsbericht
- 27. Mai 2024BB 209Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im GerhartHauptmannRing 27Magistratsbericht
- 23. Oktober 2024OFOF 474/8Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 7. November 2024Sie sind hierOIOI 79Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70Initiative
- 22. Juli 2026OFOF 54/8Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2026OMOM 520Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet