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Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8 an zwei spezifischen Standorten, um den erhöhten Bedarf für öffentliche Toiletten in stark frequentierten Grünlandschaften zu decken. Dies soll zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie zu mehr Hygiene und Umweltbewusstsein beitragen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 12.11.2026 antworten. Noch 16 Tage.Warum?

Martin-Luther-King-Park — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 8 zwei barrierefreie Komposttoiletten an folgenden Standorten aufzustellen:

- im Martin-Luther-King-Park in der Nähe des Spielplatzes,

- am Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes bei der Minigolfanlage.

Begründung

Die von der Stadt Frankfurt bereits erprobten acht Komposttoiletten haben sich im Rahmen eines Pilotprojekts bewährt und werden von der Bevölkerung gut angenommen.

Sowohl der Martin-Luther-King-Park als auch das Niddaufer im Bereich des Kinderspielplatzes mit den angrenzenden Liegewiesen werden in den warmen Monaten intensiv von Familien, Kindern sowie Erholungssuchenden genutzt. Trotz der hohen Aufenthaltsqualität fehlt dort ein angemessenes Toilettenangebot.

Für den Martin-Luther-King-Park ist im Zusammenhang mit dem Rückbau der Containeranlage, nach der Sanierung des bestehenden Kindergartens KiZ 70, eine dauerhaft angeschlossene Toilettenanlage vorgesehen (OI 79 vom 07.11.2024, Beschluss des Ortsbeirats 8, § 4936/24). Bis zu deren Fertigstellung besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Bedarf an einer öffentlichen Toilette. Eine Komposttoilette bietet hierfür eine schnelle, kostengünstige und nachhaltige Übergangslösung. Diese kann nach Inbetriebnahme der fest installierten Toilettenanlage an einem anderen geeigneten Standort eingesetzt werden.

Das Fehlen öffentlicher Toiletten führt an stark frequentierten Grünflächen zu hygienischen Problemen. Ein ausreichendes Toilettenangebot trägt dazu bei, Grünanlagen sauber zu halten, Wildurinieren zu unterbinden sowie die Aufenthaltsqualität für alle zu verbessern.

Die Aufstellung von Komposttoiletten bietet zahlreiche Vorteile:

- Sie benötigen weder einen Wasser- noch einen Kanalanschluss und können daher mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand errichtet werden.

- Sie verbrauchen wenig Wasser und leisten damit einen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.

- Die barrierefreie Komposttoilette verfügt über eine Wickelmöglichkeit und bietet damit Familien mit Säuglingen einen zusätzlichen Mehrwert.

- Die Investitions- und Betriebskosten liegen deutlich unter denen konventioneller öffentlicher Toilettenanlagen. Der Anschaffungspreis bei der barrierefreien Variante liegt bei ca.15.000 Euro. Die Kosten einer fest angeschlossenen öffentlichen Toilettenanlage liegen durch die notwendigen Erschließungskosten (Fundament, Wasser,- Strom- und Kanalanschlüsse) bei über 100.000 Euro. Hinzu kommen dauerhafte Wasser- und Abwassergebühren.

- Ein ausreichendes öffentliches Toilettenangebot verbessert für Frauen die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume. Öffentliche Toiletten sind daher auch ein wichtiger Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit und Teilhabe.

Mit der Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten an den genannten Standorten kann die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 8 nachhaltig verbessert werden. Gleichzeitig werden Wasserressourcen geschont, die Umwelt entlastet und ein zeitgemäßes, inklusives Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Die Maßnahme stärkt die Attraktivität der öffentlichen Grünanlagen und unterstützt eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2023OFOF 271/8Öffentliche ToilettenanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. März 2023OAOA 347Öffentliche ToilettenanlagenAnregung
  3. 28. August 2023BB 330Öffentliche ToilettenanlagenMagistratsbericht
  4. 27. Mai 2024BB 209Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 im GerhartHauptmannRing 27Magistratsbericht
  5. 23. Oktober 2024OFOF 474/8Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
  6. 7. November 2024OIOI 79Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70Initiative
  7. 22. Juli 2026OFOF 54/8Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 20. August 2026Sie sind hier
    OMOM 520Aufstellung von zwei barrierefreien Komposttoiletten im Ortsbezirk 8
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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