Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ludwig-Gallmeyer-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen oder die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen. Dies ist notwendig, da die Straße seit Jahren als Baustraße gilt und viele Familien mit Kindern dort wohnen.
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Baustraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Ortsstraßenmäßiger Ausbau und Hochwasserschutz (Zur Untermühle / Am Entenpfad / Grundweg)12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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- Fußgängerweg am Mainufer zwischen Niederräder Brücke und Europabrücke21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Baustraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen;
- alternativ zu Ziffer 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und
- einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben.
Begründung
In der Vorlage M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveausgleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und, dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist." Letztere Aussage ist nunmehr sechs Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort hingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu nennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 1240/5Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2024Sie sind hierOMOM 6118Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeDirektanregung
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 384Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats