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Hellerhöfe: Staub, Lärm und Baustellenverkehr besser in den Griff bekommen

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm, Staub und Verkehrsbelastungen im Bereich der Hellerhöfe während laufender Bauarbeiten. Ziel ist es, die Anwohner bestmöglich zu schützen und die kommunalen Auflagen zu erfüllen. Es werden technische und logistische Maßnahmen umgesetzt, um die Bauarbeiten zu optimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Baustraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Auf dem ehemaligen Areal der Hellerhöfe finden aktuell die Arbeiten zu vier genehmigten Bauvorhaben zur Errichtung verschiedener Wohn- und Geschäftsgebäude statt. Aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirats hat der Magistrat die jeweiligen Bauleitungen hinsichtlich des erforderlichen Schutzes der Nachbarschaft vor Lärm, Staub und Schmutz nochmals sensibilisiert.

Zum Thema Lärm:

Für alle vier Baumaßnahmen wurden hinsichtlich des zu erwartenden Baustellenlärms und dessen Reduzierung auf das unvermeidliche Maß entsprechende Schallimmissionsprognosen vorgelegt. Hiernach sind u.a. folgende Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen:

- Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Baumaschinen mit geringen Schallleistungspegeln

- Anwendung geräuscharmer Arbeitsweisen und Verfahren

- Begrenzung der Einwirkzeiten von Baumaschinen

- Errichtung von Schallschutzwänden und Abschirmung bzw. Einhausung von Baumaschinen

Die Bauleitungen haben mitgeteilt, dass die in den Schallimmissionsprognosen vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem werden begleitende Schallmessungen zur Eigenkontrolle durchgeführt. Die Nachbarschaft wird per Einwurfschreiben frühzeitig über anstehende, lärmintensive Arbeiten unter Benennung von Ansprechpartnern mit den entsprechenden Kontaktdaten umfassend informiert.

Zum Thema Staub und Schmutz:

Bei zwei Vorhaben sind die staubintensiven Arbeiten, wie z.B. die Abbruchmaßnahmen und der Abtransport des Aushubs, bereits abgeschlossen. Hier ist beim anschließenden Hochbau nicht mehr mit großen Staubbelastungen zu rechnen.

Im Übrigen sind u.a. folgende Maßnahmen zur Reduzierung des Staub- und Schmutzeintrags im Umfeld der Baustelle vorgesehen:

- Bewässerung abzubrechender Bauteile sowie von Baustraßen und Verladezonen

- Positionierung von Be- und Verladezonen möglichst in der Baufeldmitte, um das Absinken des nicht zu vermeidenden Staubes noch im Baufeld zu ermöglichen

- vollflächiges Abhängen des Bauzauns mit Planen

- Abplanung von Schutthaufen, um das Verwehen von Staub zu reduzieren

- Reinigung der Reifen von Baufahrzeugen vor Verlassen der Baustelle per Reifenwaschanlage oder von Hand

Zum Thema Baustellenverkehr:

Für die Baustelle wurde eine Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums erteilt. Der Baustellenverkehr wird betreiberseits mit Hilfe der vorhandenen Baulogistik gesteuert, um eine Überschneidung von Anlieferungen zu vermeiden. Somit werden parkende Lkws auf ein Minimum reduziert und der Verkehrsfluss sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 47 — Anfrage vom 16. Juni 2026.

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