Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Aktuell ist die Ludwig-Gallmeyer-Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zonenregelung. Für weitergehende Beschränkungen besteht keine Rechtsgrundlage. Über die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kann erst nach Fertigstellung und unter Würdigung des Gesamteindrucks der Straße entschieden werden. Der noch ausstehende Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße ist für 2025 vorgesehen.