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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verkehrsberuhigung in der Ludwig-Gallmeyer-Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straße derzeit Teil einer Tempo-30-Zonenregelung ist und weitere Maßnahmen erst nach der Fertigstellung der Straße geprüft werden können. Der Endausbau ist für 2025 geplant.

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Stellungnahme des Magistrats

Aktuell ist die Ludwig-Gallmeyer-Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zonenregelung. Für weitergehende Beschränkungen besteht keine Rechtsgrundlage. Über die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kann erst nach Fertigstellung und unter Würdigung des Gesamteindrucks der Straße entschieden werden. Der noch ausstehende Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße ist für 2025 vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 1240/5Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. November 2024OMOM 6118Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeDirektanregung
  3. 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 384Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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