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Meine Nachbarschaft: Gervinusstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg - optimierte Planung

25.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 858/2 Betreff: Grüneburgweg - optimierte Planung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umbaupläne für den östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße wie folgt anzupassen: 1. der besagte Abschnitt des Grüneburgwegs wird analog zum bereits realisierten mittleren Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend signaltechnisch eindeutig markiert; 2. auf die Diagonalsperre im Kreuzungsbereich "Im Trutz" wird verzichtet; 3. der Durchgangsverkehr verbleibt in beiden Richtungen im Grüneburgweg, durch die Regeln der Fahrradstraße angemessen in der Priorität zurückgestuft. Begründung: Die bisherige Planung führt zu einer Umlenkung des Durchgangsverkehrs in die Wohnviertel beiderseits des Grüneburgwegs, mit entsprechend erhöhten Werten für Lärm- und Abgasbelastung der Wohnbevölkerung und erhöhter Gefährdung von Passanten und insbesondere Kindern durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Während der Teilsperrung des Grüneburgwegs in den vergangenen Monaten aufgrund einer Neuverlegung von Fernwärmeleitungen konnte schon beobachtet werden, daß der umgeleitete Verkehr ungehindert und außerdem mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit durch die Wohnstraßen fuhr. Besonders in der Emil-Claar-Straße waren zahlreiche Autofahrer mit über 50 km/h unterwegs, wie Bürger von den Balkonen aus leidvoll mitbekamen. Zudem schwenkten sehr viele Autofahrer am Ende der Emil-Claar-Straße nach links in den Reuterweg Richtung Innenstadt ein (als Ersatz für den legalen Linksabbiger im damals gesperrten Grüneburgweg), was erstens durch eine durchgezogene doppelte Mittellinie verboten ist, zweitens durch den zweispurigen Zweirichtungsverkehr auf dem Reuterweg sehr gefährlich ist, und drittens eine erhebliche Gefährdung des Fahrradverkehrs auf dem Fahrradweg der östlichen Seite des Reuterwegs verursacht. Einer der Planer, die im vergangenen Jahr das Konzept für den Grüneburgweg in einer Veranstaltung für die Gewerbe-treibenden des Stadtviertel vorstellten, bezeichnete den hier nunmehr beantragten Vorschlag des Antragstellers in einem persönlichen Gespräch als interessant und bedenkenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 858/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

22.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat bittet um eine erneute Vorstellung des geänderten Plans. Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte Architektenwettbewerb weiter umgesetzt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. Außerdem befürwortet der Ortsbeirat die Durchführung eines Bürgerdialogs über die Gestaltung des Platzes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5284 2024 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 699/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors die Sätze nach dem "?" unter den Tenor verschoben werden und als Begründung dienen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 695/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen

22.02.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 696/9 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zur Zeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von FußgängerInnen, RadfahrerInnen, Buslinien 63, 66, 69, U-Bahnen Linie 1, 2, 3, 8 und AutofahrerInnen. Gemäß ST 2080/23 wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße im Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftige zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.02.2024, OF 676/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5155 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen

22.02.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden

20.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 863/2 Betreff: Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbunden werden kann. Begründung: Anwohnende der Vogtstraße berichten über zahlreiche Fahrzeuge, die von der Hansaallee kommend die Vogtstraße nutzen, um ohne Ampelhalt in die Eschersheimer Landstraße zu gelangen. Dies geschieht sehr oft auch unter Missachtung der Tempo-30-Beschilderung. Obwohl an der Kreuzung Vogtstraße / Eschersheimer Landstraße nur das Rechtsabbiegen erlaubt ist, sind sicherheitsgefährdende Fälle von Linksabbiegern beobachtet worden. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft des Kinderhauses Vogtstraße 41 mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Wie aus der Anlage ersichtlich, war das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße bereits früher einmal unterbunden worden, Luftbilder aus dem Geoportal Frankfurt zwischen den Jahren 2000 bis 2010 bezeugen dies. Quelle: Geoportal Frankfurt, Luftbild aus dem Jahr 2009 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5277 2024 Die Vorlage OF 863/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird geben, das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße durch Wiederherstellen des Zustands aus dem Jahr 2010 (siehe Foto) zu unterbinden. Es wird weiterhin um Fahrbahnsanierung gebeten." Zudem wird in der Begründung der dritte Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

12.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 4933/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf die Autobahn GmbH des Bundes einzuwirken, im Teufelsbruch wieder einen Fuß- und Radweg zu schaffen. Begründung: Die Autobahn GmbH hat den gesamten ehemaligen Teufelsbruch im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels gesperrt. Damit ist eine wichtige Verbindung im Grüngürtel vom Riederwald zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße in Fechenheim sowie zum Fechenheimer Wald verloren, es wird ein Umweg durch bebautes Gebiet erforderlich. Auf Anfrage hat die Autobahn GmbH erklärt, hier verlaufe eine Baustraße und das Gebiet müsse gesperrt bleiben. Nach Auffassung des Ortsbeirats besteht aber genug Platz, um am östlichen Rand des Teufelsbruch einen Fuß- und Radweg einzurichten. Es ist zu beachten, dass die Baustelle voraussichtlich mindestens zehn Jahre bestehen wird. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine OM 4933, die eine Querungsmöglichkeit durch das Baufeld weiter nördlich fordert. Quelle: Geoportal Frankfurt. Bearbeitung: Stefan Helming Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5195 2024 Die Vorlage OF 564/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsströme aller Teilnehmer am Weißen Stein berechnen

08.02.2024 · Aktualisiert: 25.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 676/9 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt am Weißen Stein fehlen zu Zeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von FußgängerInnen, RadfahrerInnen, Buslinien 63, 66,69, U-Bahnen Linie 1, 2,3,8 und Autofahrerinnen. Gemäß ST 2080/23 wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße im Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftige zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen mitzuteilen. Wir bitten insbesondere um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs rund um den Platz Am Weißen Stein? Hierzu sind im Rahmen der Verkehrszählung besonders die Pkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u.a. Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung, Hilgenfeld, zukünftig zu erwarten? 3. Welchen Einfluss auf die Verkehrsströme hatte die Schließung des Bahnübergangs Lachweg im Sommer 2023? 4. Welchen Einfluss hat der Umbau auf den Verkehr in der Zehnmorgenstraße? 5. Wie sieht die Prognose für den motorisierten Verkehr ohne Umbau des Weißen Steins zum Verkehrsknotenpunkt aus? 6. Wie sieht die Prognose nach einem Umbau aus? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2024, OF 696/9 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5155 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2024 1. Die Vorlage OF 676/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 717/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 717/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung Platz Am Weißen Stein

08.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 675/9 Betreff: Umgestaltung Platz Am Weißen Stein Der im Rahmen eines Ortstermins des OBR 09 am 24.1.24 vorgestellte Schüßler-Plan (im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage, bedarf aber in wichtigen Punkten der Ergänzung. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neugestaltung des Platzes am Weißen Stein folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. An den Grenzen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch min. 1,20 m hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle Am Weißen Stein sollte dabei ein Durchbruch für Fußgänger berücksichtigt werden. 2. An der Straße Am Weißen Stein stadteinwärts werden zwischen Willibracht- und Altheimstraße durchgehende Kurzzeitparkplätze für den dort bestehenden Einzelhandel eingerichtet. 3. In der Eschersheimer Landstraße zwischen Rhaban-Fröhlich-Straße und Im Wörth bleiben ein Liefer- und ein Schwerbehindertenparkplatz erhalten. 4. Die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente / Steinbänke bleiben ebenfalls erhalten. Sie sind unverzichtbarer Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2024, OF 695/9 Antrag vom 04.03.2024, OF 699/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5284 2024 1. Die Vorlage OF 675/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 695/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 699/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors die Sätze nach dem "?" unter den Tenor verschoben werden und als Begründung dienen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 675/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 695/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6

04.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 170/14 Betreff: Rückverlegung der 25er Bushaltestelle nach Wiedereröffnung der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei VGF / traffiq zu veranlassen, dass die wegen der S6- Bauarbeiten verlegte 25er-Haltestelle "Bahnhof Berkersheim" wieder in unmittelbarer Nähe ihres Ursprungsortes an den Gleisen zurückverlegt wird. Begründung: Während der mehr als 3jährigen Bauphase der S6 zwischen Bad Vilbel und Frankfurt West wurde an der Haltestelle Bahnhof Berkersheim die Haltestelle des 25er Busses verlegt. Dies wurde damit begründet, dass der Bereich der ursprünglichen Bushaltestelle und Warteschleife für ein Lager der RailPower Systems (DB) mit Parkplätzen, Material und Wohncontainern benötigt werde und eine Baustraße entlang der Schienen eingerichtet werden müsse. Mit Räumung des bisherigen Lagers der RailPower Systems (DB) steht zukünftig wieder eine Fläche zur Verfügung, die ausreichend Platz für eine Bushaltestelle mit Wendemöglichkeit bietet. Im Vergleich zum Status quo würde sich durch die Rückverlegung der Bushaltestelle die Wegezeit für die S-BahnReisenden erheblich verkürzen, da der Bus dann wieder an der Treppe / den Fahrstühlen halten würde. Zudem wird der Fußweg wieder verkehrssicher. Mit dem erfolgten Ausbau der Gleisanlage ist damit zu rechnen, dass die S-Bahnen aus Richtung Karben / Friedberg zukünftig pünktlicher fahren. Das ist erfreulich, macht aber kurze Wege umso wichtiger. Die Rückverlegung wäre zudem besonders für Mobilitäts-Eingeschränkte ein Gewinn, da die S-Bahngleise auf der Berkersheimer Seite liegen und die Wege für S-Bahn-Reisende von Harheimer Seite nun sowohl bei Hin- als auch Rückfahrt über die Brücke führen. Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise mehrjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten. Pfützen trocknen nur sehr langsam ab (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Blick auf den bestehenden Lagerbereich der RailPower Systems (DB) von der Brücke über die Bahngleise aus (Foto: Dr. Ute Spoerel 03.02.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5101 2024 Die Vorlage OF 170/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Stadt Frankfurt ist aktuell nicht zeitnah zu erwarten. Daher wird die derzeitige Brücke eine möglicherweise langjährige Interimslösung sein. Die Rückverlegung der Bushaltestelle wäre in Anbetracht der langen Planungs- und Realisierungszeit der Omegabrücke für Bus- und Bahnreisende eine wesentliche Verbesserung mit deutlich kürzeren Weg- und Umstiegszeiten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen

25.01.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule

25.01.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 654/9 vom 14.01.2024 Betreff: Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm-Busch-Straße in die Eschersheimer Landstraße und die Telefonsäule am Dornbusch entfernt werden. Begründung: Die Telefonzelle ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 712 Aktenzeichen: 92-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Abbau der alten Telefonzelle an der Einmündung Wilhelm-Busch-Straße

14.01.2024 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 654/9 Betreff: Abbau der alten Telefonzelle an der Einmündung Wilhelm-Busch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm Busch Straße in die Eschersheimer Landstraße entfernt wird. Begründung: Die Telefonzelle in der Nähe des Lindenbaums ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5028 2024 Die Vorlage OF 654/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Landstraße" die folgenden Worte eingefügt werden: "und die Telefonsäule am Dornbusch". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

14.01.2024 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 664/9 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg, 2. Raimundstraße, 3. Hügelstraße, 4. Kurhessenstraße, 5. Eschersheimer Landstraße Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5035 2024 Die Vorlage OF 664/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen 2 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 4 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße

07.01.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Betreff: Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Sperrgitter am Rand des Bürgersteigs auf der Ostseite der Körnerstraße abzubauen, gleichzeitig das Abstellen von Fahrrädern an den dortigen Vorgartenzäunen zu untersagen, und dafür auf der großen Freifläche am Anfang der Körnerstraße zwischen Grüneburgweg und erstem Vorgarten auf der Westseite der Körnerstraße feste Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Praktisch immer sind auf der Ostseite der Körnerstraße sowohl alle Sperrgitter als auch alle Vorgartenzäune mit abgestellten Fahrrädern belegt. Für Fußgänger bleiben dadurch häufig nur 50 bis 60 cm Gehweg frei, was eindeutig zu wenig ist und gegen alle gültigen Anforderungen an Gehwege verstößt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Seilbrücke für Eichhörnchen

07.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 837/2 Betreff: Seilbrücke für Eichhörnchen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, den Reuterweg zwischen den beiden Eckhäusern Emil-Claar-Straße und Kronberger Straße mit einem Seil zu überspannen, das Eichhörnchen als Brücke dienen könnte, wenn es so angebracht ist, daß es an beiden Seiten des Reuterwegs die Wipfel der dortigen Baumhasel berührt. Begründung: Eichhörnchen sind überall im Westend zu Hause. Sie kommen auch weit herum in den Vor- und Grundstücksgärten, besonders in denen der beiden genannten Straßen. Zusätzlich sind auch die Baumhasel beiderseits des Reuterwegs für die Tiere interessant, wenn sie - wie dies regelmäßig der Fall ist - Früchte tragen. Leider müssen die Tiere dabei den stark befahrenen Reuterweg überqueren, was immer wieder zu Todesfällen führt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 837/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 837/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sinaipark gegen Verkehr abschirmen

06.01.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 655/9 Betreff: Sinaipark gegen Verkehr abschirmen Vorgang: OM 4232/23 OBR 9; ST 1981/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Sinai-Park parallel zur Eschersheimer Landstraße zusätzliche Büsche zu pflanzen, oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Park mithilfe von Anpflanzungen an dieser Stelle gegen die Belastungen durch den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße abzuschirmen. Begründung: Beim Bau des Übergangs von der Klimsch-Anlage zum Sinai-Park über die Eschersheimer Landstraße (Projekt Grünes Y) wurden Bäume gefällt, die den Sinai-Park gegen die Eschersheimer Landstraße abgegrenzt haben. Da die Bäume an anderer Stelle neu gepflanzt wurden, ist dort nun eine Lücke in der Bepflanzung. Diese zu schließen, würde die Aufenthaltsqualität im Park erheblich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4232 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1981 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 655/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 655/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 20.11.2023 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich. Begründung: Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem sowohl aus klimatischen, aus umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 670 Antrag vom 09.01.2025, OF 816/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1108 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

30.11.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

30.11.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373

OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule

20.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 617/3 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich. Begründung: Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem aus sowohl klimatischen und umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4928 2023 Die Vorlage OF 617/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg

20.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 618/3 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o.g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist? Ob zusätzlich die Fussgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4929 2023 Die Vorlage OF 618/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351

15.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 624/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe Eschersheimer Landstr. 341-343 weist seit Anfang des Jahres 2023 eine 5-6 m breite Lücke auf. Auf Höhe der Haus-Nr. 351 ist er auf einer Breite von 3-4 m verbogen. Aufforderungen im März 2023 bzw. Juli 2023, den beschädigten Zaun zu reparieren blieben unbeantwortet. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 624/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. „Fleximodel“)

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 726/2 vom 27.08.2023 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so ausgestaltet werden können , dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so ausgestaltet werden können, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sogenanntes Fleximodell). Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch tote Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine Win-win-Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen

13.11.2023 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 728/2 vom 23.08.2023 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 19. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen (hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html). Begründung: In der recht hitzig verlaufenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage eines Ortsbeiratsmitglieds am 12. August 2023 unter folgender E-Mail-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (siehe Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u. a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o. g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

13.11.2023 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten

10.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2023, OF 645/9 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4846 2023 Die Vorlage OF 645/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen." und in der Begründung die Worte "beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren

08.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 622/9 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstauen, die auch den Busverkehr betreffen und deren Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4831 2023 Die Vorlage OF 622/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD und LINKE. gegen 2 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

02.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 2. an der Ecke Vogtstr./Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen. 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e.V. (Hausnr. 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen. 7. an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen. 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße entfernen zu lassen und um ca. 10 Meter in die Vogtstr. hineinversetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden. 9. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstr. Nr. 43 und der Eschersheimer Landstrasse, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstr./Hansaallee und Vogtstr./Eschersheimer Landstr. überquert. Bei der Vogtstr. handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.) Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstr. häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die 5-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.) Die Ecke Vogtstr./Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstr. Von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.) Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.) Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.) Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstr. täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.) Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstr. Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.) Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Ecke Vogtstr./Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstr. überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstr. ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstr. hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.) Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstr. bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstr. Ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) Blick in die Vogtstraße (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße Piktogramm (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße vor der Einrichtung (Quelle dem Antragsteller bekannt) Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle (Quelle: Antragsteller) Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

19.10.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

04.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 355/8 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke - Dillenburger Straße - Hessestr. - Nassauer Str. - Brühlstr. - Dillgasse - Heddernheimer Landstraße - Antoninus Str. Nach einem angemessenen Zeitraum von 6 Monaten möge der Magistrat berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Fahrrad- /Rollerfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Str., der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4699 2023 Die Vorlage OF 355/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Autofahrenden" das Wort "Rollerfahrenden" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge

24.09.2023 · Aktualisiert: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 754/2 Betreff: Einführung einer Zwischenevaluation bei der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltungsmaßnahmen im Grüneburgweg sowie sofortige Umsetzung der lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts der erheblichen Verzögerungen der Umgestaltungsmassnahmen im Grüneburgweg (Abschnitte zwei und drei sind weder endgültig beschlossen, noch umgesetzt - derzeitige Verzögerung > 1 Jahr) folgende Schritte umzusetzen: - Ortsbeirats-Präsentation mit Einladung der Bürger der geplanten Veränderungen in den Abschnitten 2 und 3 sowie des veränderten Zeitplanes im Vergleich zur öffentlichen Präsentation vom 17.09.23 und Darlegung der Gründe für die Verzögerungen - Einführung einer Zwischenevaluation der schon seit einem Jahr bestehenden Umgestaltungsmassnahmen in Abschnitt 1 - Sofortige Umsetzung der lange vorliegenden konkreten Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie verschiedener Anwohner Begründung: Zur Kommunikation und Präsentation des neuen Zeitplans sowie der konkreten Planung für die Abschnitte 2 und 3 Die Umgestaltungsmassnahmen der Phasen 2 und 3 und wurden dem Ortsbeirat bislang in einer kleinen, informellen Runde im Strassenbauamt bei einem Termin im Sommer 2023 präsentiert, zu dem Termin waren weder alle Fraktionen noch die Öffentlichkeit anwesend. Bei einem zweiten offiziellen Termin wurden die Gewerbetreibenden gezielt eingeladen - doch hier wurden zum einen nicht alle betroffenen Geschäfte erreicht (Rewe, eines der zentralen Geschäfte am Grüneburgweg erfuhr z.B. erst durch Initiative der Antragstellerin von den geplanten Massnahmen). Aus beiden Terminen ergaben sich viele Fragen, die entsprechenden Anträge, Fragen und Vorschläge der Anwohner, Gewerbetreibenden sowie der Initiative Grüneburgweg wurden bislang noch nicht behandelt. Auch die jetzt in der beiliegenden Email vom 20.09.23 vorgeschlagene Anpassung des Zeitplanes der wissenschaftlichen Evaluation wurde vermutlich erst auf Nachfrage der Antragstellerin überhaupt konzipiert und ebenfalls nicht öffentlich diskutiert. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses und der sehr kontroversen, in den Medien immer präsenten Berichterstattung über die Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen besteht hier ein erheblicher Informationsbedarf sowohl des Ortsbeirats als auch der betroffenen Öffentlichkeit. Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung der wissenschaftlichen Evaluation verlängert die ursprünglich für ein Jahr veranschlagte Probephase für die Betroffenen in Abschnitt 1 auf über ein weiteres Jahr - hier ergibt sich eine schleichende Verstetigung der Massnahmen, von denen viele von den Betroffenen als kontraproduktiv empfunden werden. Zur Einführung einer Zwischenevaluation Die in der Email dargestellte Argumentation bzgl Methodik Datenvergleichbarkeit hinsichtlich Erhebungszeiträumen und Jahreszeiten ist völlig nachvollziehbar und aus wissenschaftlicher Sicht eine korrekte Antwort auf die Verzögerungen bei der Umsetzung. Auch die Einsicht, die Gewöhnungsphase auf ein halbes Jahr nach Vollendung der Komplettumgestaltung zu verkürzen, ist zu begrüßen. Gleichwohl handelt es sich bei der Umgestaltung nicht um einen Versuch aus dem Forschungslabor, sondern die Massnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Leben der den Grüneburgweg nutzenden Menschen, denen eine einjährige Probephase kommuniziert und versprochen wurde. Eine weitere Verstetigung des als Pilot geplanten Projektes stellt für viele v.a. der betroffenen Gewerbetreibenden in Abschnitt 1 aufgrund der nachgewiesenen Umsatzeinbussen die gesamte Lebensplanung und Existenz infrage. So schlagen wir in Absprache mit der Initiative Grüneburgweg eine zusätzliche Zwischenevaluation vor, die sich konkret nur auf den schon umgestalteten ersten Abschnitt bezieht. Zur sofortigen Umsetzung der von der Bürgerinitiative Grüneburgweg sowie von Anwohnern und Betroffenen vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge Um die Kosten und den Zeitverlust einer Zwischenerhebung zu vermeiden, könnten endlich die den Ämtern und Dezernat schon lange vorliegenden Verbesserungsvorschläge der Umgestaltungsmassnahmen einfach umgesetzt werden. Es hat sich während des Jahres Erprobungszeit für den ersten Abschnitt klar herausgestellt, dass diverse Massnahmen unerwünschte Nebeneffekte haben und dass z.B. E-Roller-Ladestationen, Fahrradbügel sowie das Parklet gegenüber dem Mitscherlichplatz zu keiner Jahreszeit genutzt wurden - selbst zu Öffnungszeiten des inzwischen wieder geschlossenen Restaurants am Grüneburgkreisel. Es liegt ein breites Spektrum konkreter Verbesserungsvorschläge nicht nur einzelner Betroffener vor, sondern in breiten Kreisen im Rahmen einer Bürgerinitiative erarbeiteten Vorschlägen vor. Es gab auch diverse Ortstermine und persönliche Gespräche mit Gremien- und Amtsvertretern sowie persönliche Vorsprachen und Emails der IG Grüneburgweg beim Verkehrsdezernat. Es wurden von den Gremien- und Amtsvertretern ausnahmslos viele der Vorschläge als inhaltlich richtig, sinnvoll und konstruktiv bewertet, aber nicht ein einziger Vorschlag auch nur im Ansatz weiter verfolgt, was insbesondere mit der Verlängerung der Testphase zu größter Frustration führt. Der Dialog mit den Betroffenen findet zwar statt, aber es herrscht Stillstand bei der Umsetzung. Die Umsetzung wurde seitens des Amtes und Dezernats immer verweigert, weil die Erprobungsphase und abschließende Befragung der gesamten Umgestaltung abgewartet werden müsse. Die Realität hat die Planung inzwischen eingeholt - nach neuem Zeitplan kann die Umfrage frühestens ein Jahr später stattfinden. Dies ist für viele Betroffene unzumutbar, die stillschweigend eingeforderte Flexibilität bei den Betroffenen von Abschnitt 1, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern setzt mindestens auch Flexibilität im Dezernat und bei den Ämtern voraus, die vorliegenden Verbesserungsmassnahmen und Vorschläge auch umzusetzen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 133 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 754/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 754/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, und BFF (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

22.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 752/2 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Bodenschwelle aus Asphalt vor dem Eingang zum Kinderhaus zu erneuern und dabei darauf zu achten, dass die Höhe der Bodenschwelle wieder auf ihre ursprüngliche Höhe (50-70 mm) erhöht wird. Alternativ könnte auch eine farbige Kunststoff-Bodenschwelle mit entsprechender Höhe aufgebracht werden. 2. das Piktogramm "Spielende Kinder" neu aufzubringen und dabei näher an die Bodenschwelle zu verlagern. 3. ein Hinweisschild "Zebrastreifen" auf Höhe des Schildes "Ende Tempo-30-Zone" anzubringen, um Autofahrende auf querende Kinder aufmerksam zu machen. 4. die zwei Parkplätze hinter dem Schild "Ende Tempo-30-Zone" zu entwidmen und an dieser Stelle Hochbeete aufzustellen. Die Einrichtung würde die Pflege der Hochbeete übernehmen. 5. zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, zwischen Ende der Tempo-30-Zone und dem Zebrastreifen, eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnahmigen Verein betrieben und betreut 76 Kinder zwischen 10 Monaten und 10 Jahren. Gerade die Hortkinder sind auf ihrem Weg von der Schule zum Kinderhaus stark durch den motorisierten Individualverkehr gefährdet. Die Einrichtung liegt zwar in einer Tempo-30-Zone, allerdings wird diese Geschwindigkeit von den wenigsten Fahrzeugführenden eingehalten. Die Straße ist ständig zugeparkt, sodass die Kinder zwischen den Fahrzeugen nicht wahrgenommen werden. Der von den Kindern genutzte Zebrastreifen vor der Eschersheimer Landstraße wird von den schnellen PKW, die in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, kaum registriert, was oft zu gefährlichen Situationen führt. Aus diesen Gründen ist es dringend angebracht, die Verkehrssituation im gesamten Bereich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu entschärfen. Die Bodenschwelle soll die PKW mit überhöhter Geschwindigkeit zum Abbremsen animieren, um die Kinder auf ihrem Weg von und zu der Einrichtung zu schützen. Die Bodenschwelle wurde nach Bauarbeiten vor der Einrichtung erst auf Bitten der Einrichtungsleitung wieder aufgebracht. Leider entspricht die neue Schwelle nicht der erforderlichen Höhe. Durch die geringere Höhe werden die Autofahrenden nicht daran gehindert ihr Tempo zu reduzieren.Das Entwidmen der beiden Parkplätze soll es den aus Richtung der nördlichen Escherheimer Landstraße kommenden Kindern ermöglichen, ankommende Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen. Anlage: Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Luftaufnahme 2018 Quelle: Geoportal Frankfurt Blick Richtung Eschersheimer Landstr., Piktogramm Schulkinder Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Blick Richtung Hansaallee Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Vogtstraße Bodenschwelle Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Zu entwidmente Parkfläche vor HsNr 74, zugunsten von Hochbeeten Quelle: Eigene Aufnahme des Antragsstellers Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 775/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 752/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 32 Auf Wusch der CDU wird über die Vorlage OF 775/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4716 2023 1. Die Vorlage OF 752/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 775/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 775/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 4. und 8.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

18.09.2023 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 712/2 vom 31.08.2023 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung vom 21.03.2022, E 131, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Jordanstraße 8/Ecke Kiesstraße 28; b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12; c) Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; d) Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn-Eingang; e) Leipziger Straße, Platz vor Oxfam; f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz; g) Kirchplatz/Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn-Eingang; h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm; i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal; j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal; k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café; 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern; b) Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken; c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn-Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße; d) Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei; e) Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Feldbergstraße; f) Kreuzung Grüneburgweg/Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank; g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer; 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung EA 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 38 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Lutherplatz (als gemeinsame Maßnahme mit dem Antrag vom 26.06.2023, OF 562/3 - Umgestaltung und Begrünung des Martin-Luther-Platzes) - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbach- und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotential dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, den 3. Spiegelstrich des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4687 2023 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der 4. und 5. Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen

07.09.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Partei: FDP

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