Meine Nachbarschaft: Garbenstraße
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Vorlagen
Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 614/1 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert einen Fußgängerüberweg an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2018 Die Vorlage OF 614/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "Fußgängerüberweg" das Wort "(Lichtsignalanlage)" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen CDU und U.B. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenTrockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände der Kita 82
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 612/1 Betreff: Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände der Kita 82 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußballplatz auf dem Gelände des Kinderzentrums in der Gutleutstraße 317 trockenlegen zu lassen. Begründung: Im Kinderzentrum Gutleutstraße 317 (Kita 82) werden 40 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Zur besonderen Ausstattung gehört neben einem großen Sandspielbereich, einer Rasenfläche und einer Tischtennisplatte auch ein Fußballfeld. Dieses Fußballfeld verwandelt sich bei stärkerem Regen in einen See und ist dann nicht mehr zu benutzen. Da die meisten Kinder, die in dieser Kita betreut werden, zuhause in beengten Verhältnissen leben, ist das Fußballspielen für sie ein wichtiger Ausgleich. Die Trockenlegung ist daher im Interesse der Gesundheit der Kinder wichtig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3233 2018 Die Vorlage OF 612/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenContainer entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3129 entstanden aus Vorlage: OF 601/1 vom 22.04.2018 Betreff: Container entfernen Der Magistrat wird gebeten, den nicht mehr benutzten Container am Rand des Gehweges zwischen Main-Neckar-Brücke und Gutleutstraße (Westhafen) entfernen zu lassen. Sollte dies in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen, da der Container unterhalb des Gleisbetts steht, wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit der DB aufzunehmen, damit diese den Container entfernen lässt. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, ist der Container kaputt, beschmiert und voller Müll. Er wird seit Jahren nicht mehr genutzt und geleert. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Müll auf oder vor dem Container abgestellt wird. Der dortige Gehweg am Westhafen wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Deshalb sollte diese Müllquelle schnell beseitigt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1619 Antrag vom 11.11.2018, OF 795/1 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4013 Aktenzeichen: 66 5
Container entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2018, OF 601/1 Betreff: Container entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nicht mehr benutzten Container am Rand des Gehweges zwischen Rhein-Neckar-Brücke und Gutleutstraße (Westhafen) entfernen zu lassen. Sollte dies in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen, da dieser unterhalb des Gleisbetts steht, wird der Magistrat gebeten Gespräche mit der DB aufzunehmen, damit diese den Container entfernen lässt. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, ist der Container kaputt, beschmiert und voll mit Müll. Er wird seit Jahren nicht mehr geleert und genutzt. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Müll auf oder vor dem Container abgestellt wird. Der dortige Gehweg am Westhafen wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Deshalb sollte diese Müllquelle schnell beseitigt werden. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3129 2018 Die Vorlage OF 601/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 21.03.2018 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sollte auf die Abendstunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohnern des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbesondere in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert. 3. Die oben genannten Maßnahmen sollten bei einer Realisierung verstärkt durch die Stadtpolizei überwacht werden. Begründung: Auch wenn das Umfeld des Wurzelviertels zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist es doch überwiegend ein Wohngebiet, das auch die Vorteile des Anwohnerparkens in Anspruch nehmen möchte. Außerdem gibt es in Höhe der 320er Hausnummern Bewohner von bewohnten Gebäuden, denen das bezahlte Privileg des Anwohnerparkens bisher versagt blieb. Die oben angegebenen Vorschläge sind selbstverständlich nicht nur durch eine Kennzeichnung, sondern auch durch eine verstärkte Kontrolle der Stadtpolizei wirksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1 Aktenzeichen: 32 1
Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 557/1 Betreff: Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr Der Magistrat wird aufgefordert die Weserstraße für den zweispurigen Verkehr freizugeben. Begründung: Die Verkehrsführung im gesamten Bahnhofsviertel ist sehr unübersichtlich. Dies ist vor allem historisch durch die nicht logisch aufeinander aufgebauten Einbahnstraßen zustande gekommen. Für nicht Ortskundige führt dies zu umständlichen Suchen nach dem richtigen Weg, was zu einer enormen unnötigen Abgas- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr für die Einwohner führt. Ein großes Problem ist, dass es nicht einfach ist in das Bahnhofsviertel rein zu kommen. Autofahrer, die von der südlichen Seite her kommen, haben nur die Möglichkeit über die Wilhelm-Leuschner-Straße und dann die Moselstraße in das Bahnhofsviertel hinein zu fahren. Wenn sie die Linksabbiegung in die Moselstraße verpassen, dann müssen sie sehr große Umwege fahren, was sehr zeit- ressourcen- und nervenaufwändig ist. Durch die Öffnung der Weserstraße für beidseitigen Verkehr könnten Autofahrer sowohl von der Gutleutstraße als auch von der Mainlusstraße in die Weserstraße und damit in das Bahnhofsviertel hinein fahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 557/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAnwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 556/1 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (7 - 13 Uhr) sollte auf 24 Stunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohner/innen des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbes. in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert.
Partei: SPD
Weiter lesenAudiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 03.02.2018 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden, die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung beizubehalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2018, OF 504/1 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung zu behalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2776 2018 Die Vorlage OF 504/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1
Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mBH im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, das 2. Grundstück Gutleutstraße 168 und 3. die Passage im Behördenzentrum Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohner/innen des Gutleutviertels, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz -ST 300/2014 und ST 532/2016- auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer - ST 213/2015- und auf der Speicherstraße 53, da auf absehbare Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte ST1247/2015 Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleutviertels ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: auf der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung. Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben Obst, Gemüse, frische Brötchen oder ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke in Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168, Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleutviertels ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre. die Passage im Behördenzentrum. Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her gesehen ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch ihre Ruhe und freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des OBR wird Bezug genommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 15 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 477/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2659 2018 Die Vorlage OF 477/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenÜberquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1
Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenParkstreifen für Kita in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 455/1 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafenstraßentunnel wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder montags bis freitags zwischen 7.00 und 10.15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bringen und zwischen 14.15 und 17.15 Uhr abholen. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern der Kinder vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern ja die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, betrifft nur einen kleinen Teil der Eltern. Die etwa 25% der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr/e Kind/er behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja auf der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 7:00 - 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (14:15 - 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich denjenigen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen und von dort abholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 455/1 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird: "Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder beschränkt, die die Kita Hafenstraße besuchen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2520 2017 Die Vorlage OF 455/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenÜberquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 456/1 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße ins Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Mündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wurde die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite, Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot/weiß-gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs -zu einer Zeit also, in welcher besonders viele Autos sich vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll und gleichzeitig sich besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden, ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten im Behördenzentrum genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Der Ortsbeirat sieht in der Wiederherstellung der Zweispurigkeit der stadtauswärts führenden Gutleutstraße und einem Zebrastreifen die für die Fußgänger angemessene, günstigste Regelung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2521 2017 Die Vorlage OF 456/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU Eine Vertreterin der CDU-Fraktion war während der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: SPD
Weiter lesenWegeverbindung Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0
Wegeverbindung Gutleut
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 434/1 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel (Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße) leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Bilder). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom/zum Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum/Finanzamt und dann weiter zur Gutleutstraße, Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Ende des Finanzamts einen "Trampelpfad" der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So können Kinderwägen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2394 2017 Die Vorlage OF 434/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUrban Gardening im Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2201 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 17.09.2017 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein Gude Leut e. V. aus dem Gutleut die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird und den Verein bei der Umsetzung zu unterstützen. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleut. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt im Gutleut umsetzen. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche, die zurzeit brachliegt und von niemandem genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e. V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2496
Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 03.09.2017 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder aufzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertiggestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gutleut während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete, "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereitzustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentables Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insbesondere nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach der Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach der Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden, nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohnerschaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet, eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleut zum Park sowie in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3
Urban Gardening im Gutleut
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2017, OF 416/1 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten beim Grünflächenamt daraufhin zu wirken, dass dem Verein "Gude Leut e.V." aus dem Gutleutviertel die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban Gardening Projekt zur Verfügung gestellt wird und das Gründflächenamt den Verein bei der Umsetzung unterstützt. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleutviertel. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban Gardening Projekt im Gutleutviertel umsetzten. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche (s.o.), die zurzeit brach liegt und von niemanden genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll eine Möglichkeit bieten mit seinen Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e.V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzenkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2201 2017 Die Vorlage OF 416/1 wird als gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung PARTEI
Partei: CDU
Weiter lesenSeit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2017, OF 400/1 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder auf zu nehmen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertig gestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gut-leuts während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereit zustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentierliches Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insb. nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohner -schaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet und eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleutviertel zum Park und in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt werden.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplätze in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 414/1 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts) die Parkplätze entlang der Gutleutstraße wieder einzurichten, die dort vor einigen Jahren entfernt wurden. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2200 2017 Die Vorlage OF 414/1 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 390/1 vom 20.07.2017 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, den verwahrlosten Spielplatz in der Hirtenstraße/Ecke Gutleutstraße wie folgt reinigen und sanieren zu lassen: A. Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz; 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto); 3. Reinigung des Sandkastens (Foto); 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto); 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto); 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um die Spielgeräte. B. Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wird wieder eingebaut (Foto); 2. eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitz en können (Foto); 3. Aufstellung einer Wippe. Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A. 2.: Entfernung von Ästen und Müll A. 3. und B. 2.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrandung des Sandkastens. A. 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A. 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B. 1.: Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet - weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330-332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Antrag vom 10.11.2018, OF 782/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 Aktenzeichen: 67 2
Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 03.08.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen zu veranlassen, die die schlechte Situation des Fuß- und Radweges (Rampe) von der Main-Neckar-Brücke herunter in Richtung Gutleutstraße nachhaltig verbessern. Dabei ist darauf zu ac hten, dass die Rampe auch für schwächere Radfahrer benutzbar, d. h. nicht zu steil gebaut, ist und die Breite des Weges dem hohen Aufkommen an Radfahrern und Fußgängen angepasst wird. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die vom Westhafen oder der Gutleutstraße kommend auf die Main-Neckar-Brücke gelangen wollen, müssen eine sehr steile und enge Rampe hinauf. Die Breite des Weges ist so eng, dass kaum zwei Radfahrer aneinander vorbeikommen. Für schwächere Radfahrer ist diese Rampe zudem aufgrund der starken Steigung kaum zu bewältigen. Gerade in den Abendstunden begegnen sich an dieser Stelle viele Radfahrer, Fußgänger und Jogger, sodass es beim Begegnungsverkehr teilweise gefährlich wird. Um den Weg zu verbreitern, müssen sicherlich Verhandlungen mit der Deutschen Bahn geführt werden, die die Eigentümerin des Geländes ist. Eventuell ist auch ein Rampenbauwerk wie auf der südlichen Seite der Brücke eine Möglichkeit, um die Situation zu entspannen. In naher Zukunft wird die Unterführung zum Sommerhoffpark geöffnet und es kommen viele Wohnungen am Main hinzu. Der Fußgänger- und Radverkehr wird demnach noch stärker werden, deswegen müssen jetzt die Planungen für eine dauerhafte Lösung beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Antrag vom 02.02.2018, OF 506/1 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Aktenzeichen: 66 2
Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 382/1 Betreff: Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Planungen zu veranlassen, die die schlechte Situation des Fuß- und Radweges (Rampe) von der Main-Necker-Brücke runter Richtung Gutleutstraße nachhaltig verbessern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rampe auch für schwächere Radfahrer benutzbar, d.h. nicht zu steil gebaut ist und die Breite des Weges dem hohen Aufkommen an Radfahrern und Fußgängen angepasst wird. Begründung: Fußgänger und Radfahrer die vom Westhafen oder der Gutleutstraße kommend auf die Main-Neckar-Brücke gelangen wollen, müssen eine sehr steile und enge Rampe hinauf. Die Breite des Weges ist so eng, dass kaum zwei Radfahrer aneinander vorbei kommen können. Für schwächerer Radfahrer ist diese Rampe zudem kaum zu bewältigen aufgrund der starken Steigung. Gerade in den Abendstunden begegnen sich an dieser Stelle viele Radfahrer, Fußgänger und Jogger, so dass es beim Begegnungsverkehr teilweise gefährlich wird. Um den Weg zu verbreitern muss sicherlich in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn getreten werden, die die Eigentümerin des Geländes ist. Eventuell ist auch ein Rampenbauwerk wie auf der südlichen Seite der Brücke eine Möglichkeit, die Situation zu entspannen. In naher Zukunft wird die Unterführung zum Sommerhoff-Park geöffnet und es kommen viele Wohnungen am Main hinzu. Der Fußgänger und Radverkehr wird demnach noch stärker werden, deswegen müssen jetzt die Planungen für eine dauerhafte Lösung beginnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2043 2017 Die Vorlage OF 382/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrundschule ins Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 387/1 Betreff: Grundschule ins Gutleutviertel Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Kinder im Grundschulalter leben im Gutleutviertel? 2. Wie viele dieser Kinder besuchen ab dem kommenden Schuljahr die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel? 3. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine Privatschule? 4. Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine öffentliche Schule in einem anderen Stadtteil? 5. Wie viele Kinder im Vorschulalter leben im Gutleutviertel? 6. Um wie viele Kinder wird sich ihre Zahl im Gutleutviertel in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich steigern (unter Berücksichtigung des Baus von zwei Wohnhochhäusern im Sommerhoffpark mit geplanten 173 Wohnungen und den über 50 Flüchtlingskindern im AWO-Flüchtlingsheim in der Gutleutstraße)? 7. Welches ist die Mindestzahl von Kindern, welche die Schaffung einer Grundschule in einem Stadtteil sinnvoll erscheinen lässt? 8. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016 (ST 1311) mitgeteilt, die Anregung des Ortsbeirats I (OM 185) das Grundstück Gutleutstraße 317 für den Bau einer Grundschule zu nutzen, "müsste geprüft werden". Hat diese Prüfung inzwischen stattgefunden? wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? 9. Auf dem benachbarten Grundstück betreibt der Landeswohlfahrtsverband die "Schule am Sommerhoffpark" für Sehbehinderte und plant den Neubau einer Schule für hörgeschädigte Kinder. Dieser Neubau soll auch weitere Räume für die Schule am Sommerhoffpark umfassen. Hat der Magistrat Kontakt zum Landeswohlfahrtsverband aufgenommen, um zu prüfen, ob bei der Nutzung des Grundstücks Gutleutstraße 317 als Grundschule ein für alle Seiten nützliches Bildungszentrum mit Synergieeffekten entstehen könnte? wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Begründung für die Anfrage ergibt sich aus der Anregung des Ortsbeirats vom 07.06.2016 (OM 185) und der Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016 (ST 1311) und dem Wunsch des Ortsbeirats, nach Kenntnis der Antworten des Magistrats zu entscheiden, wie er in der Angelegenheit weiter verfahren will. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 555 2017 Die Vorlage OF 387/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 390/1 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den "verwahrlosten" Spielplatz in der Hirtenstraße, Ecke Gutleutstraße reinigen und sanieren zu lassen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet- weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330 - 332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. A.) Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto) 3. Reinigung des Sandes vom Sandkasten (Foto) 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto) 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto) 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um Spielgeräte B.) Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Die frühere Sperre am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen (Foto) 2. Eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitzen können (Foto) 3. Aufstellung einer Wippe Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A.) 2.: Entfernung von Ästen und Müll A.) 2. und B.) 3.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrahmung des Sandkastens. A.) 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A.) 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B.) 1.: Die frühere Sperre am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2049 2017 Die Vorlage OF 390/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Buchstaben A. Ziffer 1. bis 6. und B. Ziffer 1. bis 3. an den Tenor angehängt werden und dass im Tenor in Buchstabe B. Ziffer 1. die Worte "Die frühere Sperre" durch die Worte "Ein barrierefreies Drängelgitter" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 12.06.2017 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im Gutleut im Bereich der Wohnbebauung in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, ein Parkverbot für Reisebusse einzurichten, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Fahrpersonal in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen, die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen. Es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden an den Fahrzeugen Ölwechsel vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988 Aktenzeichen: 32 7
Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2017, OF 352/1 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Hotel Roomers schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation am Hotel zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird und Hotelgäste nicht weiter gezwungen werden sich teilweise rechtswidrig zu verhalten. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Hotels, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Ein möglicher Vorschlag wird unten skizziert. Begründung: Seit kurzem halten Hotelgäste und Taxifahrer vor dem Hotel Roomers auf dem linken Streifen der Gutleutstraße und blockieren so den fließenden Verkehr. Dies ist seit wenigen Wochen der Fall, da die Stadt Poller vor dem Hotel angebracht hat, um das Parken auf dem Gehweg vor dem Hotel zu verhindern. Das kurzzeitige Halten vor dem Hotel hatte bisher weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Durch das Abpollern sind nun Hotelgäste und Taxis gezwungen auf der Straße zu halten. Die Hotelgäste und der Anlieferverkehr welche aus südlicher Richtung durch die Wiesenhütte fahren und zum Hotel wollen müssen ebenso auf der Fahrbahn oder rechtswidrig auf dem Bürgersteig halten, weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Der Magistrat wird deshalb gebeten eine Lösung zu finden, die es den Gästen und dem Lieferverkehr des Hotels ermöglichen das Hotel anzufahren und dort kurz halten zu können. Gerade zur Rushhour entsteht, seitdem die Poller aufgestellt wurden, regelmäßig Verkehrschaos. Eine Möglichkeit wäre den großen Vorplatz des Hotels als Anfahrt zu nutzen und dementsprechend umzugestalten. Oder den Gehweg zu verkleinern, so dass auf der Straße eine Haltebucht eingerichtet werden kann. Lösungsmöglichkeit: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2017, OF 330/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2017 1. Die Vorlage OF 330/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als Ziffer 7. angefügt wird: "Was sieht die Baugenehmigung zur Andienung vor?" 2. Die Vorlage OF 352/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2017, OF 354/1 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichten Ein Parkverbot für Reisebusse im Gutleutviertel im Bereich der Wohnbebauung ist dringend erforderlich, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Chauffeur-Personal in der Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrerpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen, es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden Ölwechsel der Fahrzeuge vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1795 2017 Die Vorlage OF 354/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenDelkeskampsches Haus: Wohnprojekt „Fusion“ des FlüchtlingsCafés Milena
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 303/2 Betreff: Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt "Fusion" des Flüchtlings-Cafés Milena Vorgang: ST 810/16; E 59/17 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen für das Wohnprojekt "Fusion" des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Vor dem Hintergrund, dass damit eine seit geraumer Zeit gewerblich genutzte Immobilie wieder für Wohnzwecke zur Verfügung steht, ist der hierfür verlangte Mietzins - der zu erwartenden Sozialrendite entsprechend - für geflüchtete Frauen anzupassen. Die Interessen des gegenwärtigen Mieters - der LICHTER-Filmkultur e.V., Gutleutstraße 8-12 - sind zu berücksichtigen: So soll angeboten werden, am Kulturcampus - möglicherweise am Offenen Haus der Kulturen - zu domizilieren bzw. Perspektiven im Zusammenhang mit der E 59/2017 (ehemalige Dondorf-Druckerei?) zu nutzen. Begründung: Einmal mehr zu einer besonders engagierten und motivierenden Einrichtung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen". [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/flu echtlingscafe-milena] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Etatantrag vom 26.04.2017, E 59 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 303/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 SPD und GRÜNE (= Annahme) bei zwei Enthaltungen SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 288/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen! Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10659, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten). Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr, gemäß der Zwangsvollstreckung vom Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai, zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Bauvorhaben am Sommerhoffpark handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1525 Aktenzeichen: 23 20
Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß Gehende der Baseler Straße in Höhe der Gutleutstraße barrierefrei umzugestalten. Dazu sind die Bordsteine abzusenken . Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1527 Aktenzeichen: 66 2
Gutleutbrache erwerben und im Gemeinwohl nutzen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 326/1 Betreff: Gutleutbrache erwerben und im Gemeinwohl nutzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und das brachliegende Industriegelände (Gutleutstrasse 332) mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Das Areal soll zukünftig für soziale Infrastruktur für das Gutleut, günstiges Wohnen insbesondere durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss § 10659 vom 26.01.2006 sowie ein Roma-Projekt genutzt werden." Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.05.2017, OF 288/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1700 2017 1. Die Vorlage OF 288/1 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss § 10659 vom 26.01.2006, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten)." 2. Die Vorlage OF 326/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 288/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenDie Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 288/1 Betreff: Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von seinem allgemeinen Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) Gebrauch zu machen und das brachliegende Industriegelände (Gutleutstrasse 332) mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen und einer für das Gutleut sinnvollen Nutzung zuzuführen. Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr auf dem Weg der Zwangsvollstreckung im Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehenden Bauvorhaben am Sommerhoff-Park handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2017, OF 326/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1700 2017 1. Die Vorlage OF 288/1 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss § 10659 vom 26.01.2006, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten)." 2. Die Vorlage OF 326/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 288/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBarrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 314/1 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß gehende der Baseler Straße in Höhe Gutleutstraße barrierefrei umgestalten zu lassen. Dazu sind die Bordsteine abzusenken. Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1718 2017 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKleinkinderspielplatz nicht privatisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 19.02.2017 Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebauten Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung des Gutleutviertels entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2497 Aktenzeichen: 67 2
Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 249/1 Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebautem Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung Gutleutviertel entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 07.03.2017, TO I, TOP 17 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, im Tenor die Worte "und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen" zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2017 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 249/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRätsel um die Standorte der Altglascontainer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 216/1 vom 26.01.2017 Betreff: Rätsel um die Standorte der Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenwirken mit der FES und der Fa. REMONDIS SE & Co KG . zu klären, nach welchen Kriterien Altglascontainer im Stadtgebiet aufgestellt bzw. ersatzlos wieder eingezogen werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort "Glassammlung" auf Plänen der Stadtteile die Standorte dieser Container zu markieren und laufend zu aktualisieren. Begründung: Wiederholt lässt sich feststellen, dass im Bahnhofsviertel langjährige Standorte für die Altglassammlung aufgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die verantwortungsvoll ihren Müll trennen und auch die Altglascontainer benutzen, sollten sich darauf verlassen können, dass in erreichbarer Nähe ein Container zur Verfügung steht. Auch wenn in einem Stadtteil mehrere Container aufgestellt sind, möchte man im Voraus wissen, wie weit das Altglas zu transportieren ist, um es entsorgen zu können. Aktueller Anlass: Um die Jahreswende 2016/2017 war festzustellen, dass in der Gutleutstraße (in Höhe der Hausnummern 21 und 23) ein Container, der lange dort gestanden hatte, kurzzeitig verschwand und dann wieder aufgestellt wurde, nur um erneut entfernt zu werden (Stand: Ende Januar 2017). Besonders für die Bewohner des südlichen Bahnhofsviertels ist dieses Vorgehen sehr ärgerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2346 Aktenzeichen: 66 0
Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1
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