Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichten
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- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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- Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den Heimatschutz07.07.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Erntestraße per E-MailBegründung
Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichten Ein Parkverbot für Reisebusse im Gutleutviertel im Bereich der Wohnbebauung ist dringend erforderlich, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Chauffeur-Personal in der Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrerpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen, es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden Ölwechsel der Fahrzeuge vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen.
Inhalt
Antrag vom 12.06.2017, OF 354/1
Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichten Ein Parkverbot für Reisebusse im Gutleutviertel im Bereich der Wohnbebauung ist dringend erforderlich, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Chauffeur-Personal in der Zukunft vermieden werden können.
Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrerpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen, es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden Ölwechsel der Fahrzeuge vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2017Sie sind hierOFOF 354/1Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße - zwischen Wurzel- und Erntestraße - auf der nördlichen Straßenseite verbindlich einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Juni 2017OMOM 1795Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichtenDirektanregung
- 2. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1988Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nörd-lichen Straßenseite, verbindlich einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.