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Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 929 vor, um die Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier zu schaffen. Dies soll eine bessere Verbindung von Gewerbe und Wohnen gewährleisten und gleichzeitig bestehende Nutzungsarten sichern. Der zu erwartende Effekt ist eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der klimagerechten Stadtentwicklung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

I. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in dem Zeitraum vom 15.05.2024 bis 17.06.2024 durchgeführt worden ist. II.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 09.02.2026. II.2 Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung werden geändert. Der Magistrat wird beauftragt, die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ortsüblich bekannt zu machen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier geschaffen werden, das Gewerbe mit Wohnen sowie kulturellen Nutzungen verbindet. Dabei sollen die bestehenden Gewerbenutzungen gesichert und strukturiert werden. Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen ausgeschlossen werden. Andere konkurrierende Nutzungen, wie zum Beispiel Beherbergungs- und Einzelhandelsbetriebe sollen nur ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung berücksichtigt werden. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB zu beantragen sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen.

Begründung

Der Magistrat wird beauftragt, die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier geschaffen werden, das Gewerbe mit Wohnen sowie kulturellen Nutzungen verbindet. Dabei sollen die bestehenden Gewerbenutzungen gesichert und strukturiert werden. Rechenzentren, die nicht als untergeordnete Anlage eines im Plangebiet ansässigen Gewerbebetriebes dienen, sollen ausgeschlossen werden. Andere konkurrierende Nutzungen, wie zum Beispiel Beherbergungs- und Einzelhandelsbetriebe sollen nur ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 16
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 48 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneVoltFDP
Ablehnung:
SPDLinkeAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Volt und FDP gegen SPD, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO II, TOP 10
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 48 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneVoltFDP
Ablehnung:
SPDLinkeAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Volt und FDP gegen SPD, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW; FDP (= Enthaltung)

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