1. Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 4 - Nördlich…
Vollständigen Titel anzeigen
1. Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 4 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Erntestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den Heimatschutz07.07.2025 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Erntestraße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Absicherung und Stärkung des vorhandenen Gewerbestandortes als Gewerbegebiet für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen, insbesondere Einzelhandelsbetriebe sowie Einzelhandelsnutzungen, sollen ausgeschlossen werden - mit der Ausnahme des Verkaufs von Produkten, die am Standort hergestellt werden (Werksverkauf). Zudem soll den Gesichtspunkten des Klimaschutzes durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL