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Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von seinem allgemeinen Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) Gebrauch zu machen und das brachliegende Industriegelände (Gutleutstrasse 332) mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen und einer für das Gutleut sinnvollen Nutzung zuzuführen. Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr auf dem Weg der Zwangsvollstreckung im Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehenden Bauvorhaben am Sommerhoff-Park handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird.