Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1525
Betreff: Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen! Für die Liegenschaft Gutleutstraße 330-332 war im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein Versteigerungstermin für Ende Mai 2017 anberaumt. Das Liegenschaftsamt war bereits mit der Prüfung einer möglichen Beteiligung im Bietungsverfahren befasst. Die Grundstücke wurden jedoch vom Insolvenzverwalter Anfang Mai außerhalb des Versteigerungsverfahrens zu einem deutlich über dem ursprünglichen Mindestgebot liegenden Kaufpreis veräußert und stehen derzeit nicht mehr für einen Erwerb zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2017OFOF 288/1Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Mai 2017OMOM 1700Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!Direktanregung
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1525Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab