Grundschule ins Gutleutviertel
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Vorgang: OM 185/16 OBR 1; ST 1311/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Kinder im Grundschulalter leben im Gutleutviertel?
- Wie viele dieser Kinder besuchen ab dem kommenden Schuljahr die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel?
- Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine Privatschule?
- Wie viele Kinder, die im Gutleutviertel leben, besuchen eine öffentliche Schule in einem anderen Stadtteil?
- Wie viele Kinder im Vorschulalter leben im Gutleutviertel?
- Um wie viele Kinder wird sich ihre Zahl im Gutleutviertel in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich steigern (unter Berücksichtigung des Baus von zwei Wohnhochhäusern im Sommerhoffpark mit geplanten 173 Wohnungen und den über 50 Flüchtlingskindern im AWO-Flüchtlingsheim in der Gutleutstraße)?
- Welches ist die Mindestzahl von Kindern, welche die Schaffung einer Grundschule in einem Stadtteil sinnvoll erscheinen lässt?
- Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 23.09.2016 (ST 1311) mitgeteilt, die Anregung des Ortsbeirats I (OM 185) das Grundstück Gutleutstraße 317 für den Bau einer Grundschule zu nutzen, "müsste geprüft werden". Hat diese Prüfung inzwischen stattgefunden? wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
- Auf dem benachbarten Grundstück betreibt der Landeswohlfahrtsverband die "Schule am Sommerhoffpark" für Sehbehinderte und plant den Neubau einer Schule für hörgeschädigte Kinder. Dieser Neubau soll auch weitere Räume für die Schule am Sommerhoffpark umfassen. Hat der Magistrat Kontakt zum Landeswohlfahrtsverband aufgenommen, um zu prüfen, ob bei der Nutzung des Grundstücks Gutleutstraße 317 als Grundschule ein für alle Seiten nützliches Bildungszentrum mit Synergieeffekten entstehen könnte? wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Begründung: Die Begründung für die Anfrage ergibt sich aus der Anregung des Ortsbeirats vom 07.06.2016 (OM 185) und der Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016 (ST 1311) und dem Wunsch des Ortsbeirats, nach Kenntnis der Antworten des Magistrats zu entscheiden, wie er in der Angelegenheit weiter verfahren will.