Karmeliterschule ins Gutleutviertel
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- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailBegründung
Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich z. Zt. Das Kinderzentrum Gutleutstrasse (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen. Begründung: Wie bereits in der Anfrage der Stadtverordnetenversammlung A 891/15 vom 15.07.2015 dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen.
- Der Magistrat hat in seinem Bericht 362 2015 vom 09.10.2015 bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, welche die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber -anders als im Bericht 362 dargelegt, nicht östlich sondern westlich des Baseler Platzes, sodass die Schulwegsituation sich bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Ein Standort der Schule im Gutleutviertel würde sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa Brandströmschule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von ca. 1 km verbunden wäre, also keinen Bustransport verlangen würde.
- Zurecht weist der Magistrat im Bericht 362 2015 darauf hin, dass dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden.
- Aus diesen Überlegungen wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat nun eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstr. 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich z.Zt. das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die z.Zt. ca. 40 Kinder betreut, ist iem Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden solle. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Anfrage A 891 2015 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte.
Inhalt
Antrag vom 12.04.2016, OF 8/1
Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich z. Zt. Das Kinderzentrum Gutleutstrasse (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen.
Begründung: Wie bereits in der Anfrage der Stadtverordnetenversammlung A 891/15 vom 15.07.2015 dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen.
- Der Magistrat hat in seinem Bericht 362 2015 vom 09.10.2015 bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, welche die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber -anders als im Bericht 362 dargelegt, nicht östlich sondern westlich des Baseler Platzes, sodass die Schulwegsituation sich bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Ein Standort der Schule im Gutleutviertel würde sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa Brandströmschule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von ca. 1 km verbunden wäre, also keinen Bustransport verlangen würde.
- Zurecht weist der Magistrat im Bericht 362 2015 darauf hin, dass dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden.
- Aus diesen Überlegungen wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat nun eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstr. 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich z.Zt. das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die z.Zt. ca. 40 Kinder betreut, ist iem Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden solle. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Anfrage A 891 2015 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Oktober 2015BB 362Ein neuer Standort für die Karmeliterschule?Magistratsbericht
- 12. April 2016Sie sind hierOFOF 8/1Karmeliterschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016OMOM 185Karmeliterschule ins GutleutviertelDirektanregung
- 23. September 2016STST 1311Karmeliterschule ins GutleutviertelStellungnahme
- 20. Juli 2017OFOF 387/1Grundschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017VV 555Grundschule ins GutleutviertelAnfrage
- 11. November 2017OFOF 453/1Grundschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2519Grundschule ins GutleutviertelDirektanregung
- 19. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 119 WochenSTST 83Grundschule ins GutleutviertelStellungnahme
- 27. November 2020MM 192Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Enthaltung)