Karmeliterschule ins Gutleutviertel
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 8/1 vom 12.04.2016
Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel Vorgang: A 891/15; B 362/15 Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen.
Begründung: Wie bereits in der Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 15.07.2015, A 891, dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen:
- Der Magistrat hat in seiner Vorlage vom 09.10.2015, B 362, bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, die die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber - anders als im Bericht B 362 dargelegt - nicht östlich, sondern westlich des Baseler Platzes, sodass sich die Schulwegsituation bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Bei einem Standort der Schule im Gutleutviertel würden sich sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa-Brändström-Schule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von circa einem Kilometer verbunden wäre, also keinen Bustransport erfordern würde.
- Zu Recht weist der Magistrat in der Vorlage B 362 darauf hin, dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden.
- Aus diesen Überlegungen heraus wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstraße 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die derzeit circa 40 Kinder betreut, ist im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "Neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden soll. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Vorlage A 891 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Oktober 2015BB 362Ein neuer Standort für die Karmeliterschule?Magistratsbericht
- 12. April 2016OFOF 8/1Karmeliterschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 185Karmeliterschule ins GutleutviertelDirektanregung
- 23. September 2016STST 1311Karmeliterschule ins GutleutviertelStellungnahme
- 20. Juli 2017OFOF 387/1Grundschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. August 2017VV 555Grundschule ins GutleutviertelAnfrage
- 11. November 2017OFOF 453/1Grundschule ins GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2519Grundschule ins GutleutviertelDirektanregung
- 19. Januar 2018STST 83Grundschule ins GutleutviertelStellungnahme
- 2. November 2018Antwort des Magistrats · nach 160 WochenSTST 2049Grundschule ins GutleutviertelStellungnahme
- 27. November 2020MM 192Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats