Fußgänger schützen - Ampelanlage anpassen am Baseler Platz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine verbesserte Signalisation an der Lichtsignalanlage am Baseler Platz, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Dringender Handlungsbedarf besteht aufgrund der hohen Gefahrenstelle für den Fußverkehr.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Wilhelm-Leuschner-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Bewohnerparkzone im Gutleut einrichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage Wilhelm-Leuschner-Straße / Ecke Baseler Platz auf der Rechtsabbiegespur eine deutlichere Signalisierung (z. B. durch ein größeres Gelbblinklicht) einzurichten, um abbiegende Fahrzeugführer wirksam auf kreuzende Fußgänger aufmerksam zu machen.
Begründung
An der genannten Kreuzung besteht eine erhebliche Gefahrenstelle für den Fußverkehr: Das vorhandene gelbe Blinklicht für Rechtsabbieger ist aufgrund seiner geringen Größe unauffällig und wird von Abbiegenden häufig übersehen. Zudem ist der Einmündungsbereich durch die angrenzende Bebauung (Hausecke) sichtbehindert.
Viele Fahrzeuge biegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit ab, sodass kreuzende Fußgänger erst spät wahrgenommen werden. Um kritische Ausweichmanöver oder Personenschäden im Vorfeld zu verhindern, ist eine umgehende Nachbesserung der Signalisierung und Sichtbarkeit dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.