Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
Begründung
der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße ins Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Mündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wurde die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite, Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot/weiß-gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs -zu einer Zeit also, in welcher besonders viele Autos sich vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll und gleichzeitig sich besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden, ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten im Behördenzentrum genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Der Ortsbeirat sieht in der Wiederherstellung der Zweispurigkeit der stadtauswärts führenden Gutleutstraße und einem Zebrastreifen die für die Fußgänger angemessene, günstigste Regelung.