Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512
Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Um den Schutz für zu Fuß Gehende zu erhöhen, wurde die vom Ortsbeirat angesprochene Mittelinsel in der Gutleutstraße eingerichtet. Diese Querungshilfe hat sich aus Sicht des Magistrats in der Praxis bewährt. Aufgrund der Nähe zu den beiden vorhandenen Lichtsignalanlagen ist am genannten Bereich kein Fußgängerüberweg möglich. Im zweiten Quartal 2018 wird jedoch in der Gutleutstraße eine neue Markierung angebracht. Durch das Markieren eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn wird diese bereits deutlich früher als bisher verengt. Der Magistrat geht davon aus, dass dies einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Querungshilfe darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2017OFOF 456/1Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum BehördenzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2521Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum BehördenzentrumDirektanregung
- 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 512Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum BehördenzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab