Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
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Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 19.02.2017
Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen.
Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebauten Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung des Gutleutviertels entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017OFOF 249/1Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2017Sie sind hierOMOM 1308Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenDirektanregung
- 19. Juni 2017STST 1087Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenStellungnahme
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2497Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats