Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2497
Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Gemäß Bebauungsplan Nr. 583 ist das Flurstück 7/7, Flur 182, Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 (467) als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleinkinderspielplatz festgesetzt. Die Fläche liegt jedoch bereits seit mehreren Jahren brach. Seitens des Magistrats ist es nicht beabsichtigt, die Fläche zu privatisieren. Da es sich jedoch um eine der wenigen öffentlichen Grünflächen im dicht bebauten Gutleutviertel handelt, ist der Magistrat bestrebt, im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat dort wieder eine qualitätvolle Nutzung zu ermöglichen, die sich an den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnbebauung orientiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2017OFOF 249/1Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2017OMOM 1308Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenDirektanregung
- 19. Juni 2017STST 1087Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenStellungnahme
- 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2497Kleinkinderspielplatz nicht privatisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab