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Parkplätze in der Gutleutstraße

Vorlagentyp: OM
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017

Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten.

Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2017OFOF 414/1Parkplätze in der GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. September 2017Sie sind hier
    OMOM 2200Parkplätze in der Gutleutstraße
    Direktanregung
  3. 18. Dezember 2017STST 2448Parkplätze in der GutleutstraßeStellungnahme
  4. 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1064Parkplätze in der GutleutstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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