Parkplätze in der Gutleutstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hardenbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Radbügel in der Hardenbergstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen02.07.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage20.02.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Hardenbergstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064
Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Im Rahmen der Umsetzung der Radverkehrsplanung zwischen Camberger Straße und Baseler Platz ergibt sich die Möglichkeit, am nördlichen Fahrbahnrand der Gutleutstraße im Bereich der Häuser 140 - 148 zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße das Parken wieder zuzulassen. Mit dem Beginn der Umsetzung ist im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2017OFOF 414/1Parkplätze in der GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. September 2017OMOM 2200Parkplätze in der GutleutstraßeDirektanregung
- 18. Dezember 2017STST 2448Parkplätze in der GutleutstraßeStellungnahme
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1064Parkplätze in der GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab