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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 26/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen: die Aufstellung des Bebauungsplans B516 Am Eschbachtal / Harheimer Weg wird an Hand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weitergeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 314 2016 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0
Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 38/10 Betreff: Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 veranstaltet unter Beteiligung des Stadtplanungsamts eine Bürgeranhörung mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames, um sie nach ihren Erfahrungen mit der Siedlungsstruktur in diesem Bereich zu befragen und daraus Erkenntnisse zum Konzept von Gartenstädten zu gewinnen, die als Anregungen für die Neuplanung von Baugebieten im Ortsbezirk 10 dienen könnten. Begründung: Die im Ortsbezirk 10 noch zur Planung anstehenden Baugebiete sind allesamt in naturnahen Gebieten mit engem Bezug zum Grüngürtel vorgesehen. Auf diese besonders wertvollen Lagen sollte die Stadtplanung möglichst weitgehend Rücksicht nehmen und einen engen Naturbezug wahren, der auch die ortsnahe Erzeugung von Lebensmitteln weiter zulässt, anstatt weitgehende Versiegelung und wenig nutzbringende Grünflächen vorzusehen. All dies waren auch Anliegen der Gartenstadtbewegung. Deren Ideen in aktualisierter Form sollten deshalb wichtige Anregungen für die Neuplanungen im Ortsbezirk 10 geben können. Da die Bebauung im Bereich Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames von diesem Gedankengut geprägt ist, bietet es sich an, mit den Bewohnern dieses Gebietes einen Austausch anzustreben, um besonders erfolgreiche konzeptionelle Ideen herauszuarbeiten, die in die Neuplanungen übernommen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenZufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 10/10 vom 16.04.2016 Betreff: Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt Der Sportplatz des SV Bonames 1920 wird unter anderem durch die Aktivitäten der Stadtteilbotschafter stark frequentiert, es finden viele Übungsstunden und Spiele statt. Bei den Veranstaltungen kommt es häufig vor, dass die Zufahrtsstraße dermaßen zugeparkt ist, dass weiterer Zufahrtsverkehr nicht möglich ist. Dadurch wird auch die Anfahrt der Rettungswagen und Feuerwehr behindert, wie schon geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine straßenbauliche Lösung zu suchen, damit dieser verkehrliche Engpass aufgearbeitet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 918 Aktenzeichen: 66 0
Zufahrt zum Fußballplatz des SVB 1920 Bonames, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 10/10 Betreff: Zufahrt zum Fußballplatz des SVB 1920 Bonames, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt Der Sportplatz des SVB Bonames wird unter anderem durch die Aktivitäten der Stadtteilbotschafter stark frequentiert, es finden viele Übungsstunden und Spiele statt. Bei den Veranstaltungen kommt es häufig vor, dass die Zufahrtsstr. dermaßen zugeparkt ist, dass weiterer Zufahrtsverkehr nicht möglich ist. Dadurch wird auch die Anfahrt der Rettungswagen und Feuerwehr behindert, wie schon geschehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu beauftragen, die zuständigen Ämter miteinzubeziehen, um hier eine Straßenbauliche Lösung zu suchen, damit dieser Verkehrliche Engpass aufgearbeitet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 66 2016 Die Vorlage OF 10/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 3/14 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird erneut aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung der OF 14 2015 und weist seinerseits die in der ST 21 2016 aufgeführte Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 02.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14 am 13.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 3/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 524 2016 Die Vorlage OF 3/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDurchfahrtssperre in der Galgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 15.02.2016 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates 10 kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Der Ortsbeirat 10 und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern Galgenstraße 47 und 45 gesetzt wird, sodass gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum alten Bonameser Kern gehören und diese somit nicht nur zu Fuß, sondern auch mit dem Kfz über die Straße Am Wendelsgarten über die Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 847 Aktenzeichen: 61 00
Die anhaltende Verschmutzung nahe des Smart-Marktes in Bonames endlich beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5033 entstanden aus Vorlage: OF 937/10 vom 01.02.2016 Betreff: Die anhaltende Verschmutzung nahe des Smart-Marktes in Bonames endlich beseitigen Vorgang: OM 4414/15 OBR 10; ST 23/16 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass er im Sinne der folgenden Problematik tätig wird: Mit der Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4414, wurde auf einen recht desolaten Zustand hingewiesen. Der Fußweg, welcher zwischen dem neu entstanden Café und der Altbebauung hindurchführt, wird am Ende des Weges, zur Straße Am Wendelsgarten hin, unvermindert verstärkt als Toilettenanlage genutzt. Dies steht nicht nur mit der milderen Witterung in Verbindung. Eine kurzfristige Lösung, beispielsweise in Form einer mobilen Toilette, wurde entgegen vorheriger Zusagen nicht umgesetzt. Der Zustand der Verunreinigung ist nicht mehr zu ertragen und erfordert hier eine kurzfristige und sofortige Lösung. Auf dem verbreiterten Gehweg in Richtung Homburger Hohl, zwischen Smart- und Penny-Markt, l ässt sich, ohne Beeinträchtigungen zu verursachen, als Interimslösung ein mobiles WC aufstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4414 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 23 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 932 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 79 4
Durchfahrtssperre in der Galgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 951/10 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames Ost / Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Wir und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern 47 und 45 gesetzt wird. Sodass hier gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum "alten Bonameser Kern" gehören. Somit diese nicht nur zu Fuß, sondern auch mit anderen Kfz über den Wendelsgarten, dann Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2016 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 21.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost" ) den Harheimer Weg als Tempo-30-Zone einzurichten, zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel wird abgelehnt. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 610 Aktenzeichen: 61 00
Partei: GRÜNE
Weiter lesenB-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2015, OF 227/14 Betreff: B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert beim B-Plan 518 ("Am Eschbachtal/Bonames-Ost") den Harheimer Weg als T30 Zone einzurichten und zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel soll abgelehnt werden. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2016 Die Vorlage OF 227/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10
Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets .Bonames-Ost.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 909/10 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Verkehrsgutachten zu erstellen, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um ggfs. frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll aufzeigen: ► Welche Verkehrsströme sind über die "Ortsrandstraße" zu erwarten, aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet. ► Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten aufgehalten, wie lang werden nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende "Schlange" sein. ► Inwieweit Fahrzeuge, um längere Wartezeiten, an der U-Bahnschranke, zu vermeiden, beispielsweise - durch die Parallelstraße südlich der U-Bahnstrecke, an den Schulen vorbei - trotz möglicher Pförtnerampel, den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstr. und weiter die Homburger Landstr. nutzen. ► Wie sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln wird und die Frage beantworten, ob neue "Verkehrsangebote" nötig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4784 2015 Die Vorlage OF 909/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00
Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 14.09.2015 Betreff: Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der künftigen Ortsrandstraße für den aus Osten kommenden Straßenverkehr, der in den Harheimer Weg fährt, eine Pförtnerampel geplant und umgesetzt wird. Begründung: Seit Jahren wird der im Harheimer Weg vorhandene Durchgangsverkehr heftig kritisiert. Eine eventuelle weitere Erhöhung des Durchgangsverkehr in Bonames ist vermeidbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1746 Aktenzeichen: 32 1
Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 867/10 Betreff: Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, an der künftigen Ortsrandstraße für den aus Osten kommenden Straßenverkehr eine Pförtnerampel in den Harheimer Weg planen und umsetzen zu lassen. Begründung: Seit Jahren wird der im Harheimer Weg vorhandene Durchgangsverkehr heftig kritisiert. Eine eventuelle weitere Erhöhung des Durchgangsverkehr in Bonames ist vermeidbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 29.09.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4552 2015 Die Vorlage OF 867/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2015, OF 214/14 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, am "Jakob-Quirin-Weg" zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen um zu unterbinden, dass spielende Kinder ungehindert auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Jakob-Quirin-Weg und der Harheimer Weg sind nur durch eine provisorische Leitplanke getrennt, so dass die Gefahr besteht, dass Kinder auf die Umgehungsstraße geraten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 07.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4387 2015 Die Vorlage OF 214/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenAufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 07.09.2015 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu unterbinden, dass spielende Kinder ungehindert auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Jakob-Quirin-Weg und der Harheimer Weg sind nur durch eine provisorische Leitplanke getrennt, sodass die Gefahr besteht, dass Kinder auf die Umgehungsstraße geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0
Bauplanung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bauplanung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 284/15 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zur Zeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Wir stehen dem Bereitstellen von neuem Wohnraum -auch im Frankfurter Norden- positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen - Vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen) - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne) Allerdings sehen wir auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem -mit zirka 240 qkm "kleinen"- Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum -auch außerhalb von Frankfurt- inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zur Zeit bereits verschiedenen Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandenen Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zur Zeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein "neuer Stadtteil" zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zur Zeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potentielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als Landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt- zu Recht - - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie - im Regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zur Zeit ob der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre auf Grund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zur Zeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Wir lehnen diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u.a. aus ökologischen und infratrukturellen Gründen ab. Das andere oben angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan "Am Eschbachtal/Harheimer Weg". Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalem Grünzug - ebenfalls außerhalb des bereist seit langen projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach. - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmten Planung. Diese wurde allerdings zu Gunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung (und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen). Wir stehen dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären M 146 Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen M-Vorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - In wie weit verträgt sich die Planung des (beziehungsweise) weiterer Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Soziale Auswirkungen auf die Bevölkerung - In Bonames wohnen zur Zeit etwa 6000 bis 7000 Menschen und verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zur Zeit zirka 5000, demnächst etwa 6000 Einwohnern. (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.) Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung - um 3000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise - um 5000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhanden Bevölkerung aus? Wir halten einen Zuwachs von höchsten 3000 bis 3500 Einwohnern (respektive zirka 1500 Wohneinheiten) als maximal verkraftbar. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich - Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig . - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze, - Bolzplatz mit mindestens 2 Spielfeldern ev. eine Rollschuhbahn - Flächen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich - Wie wird den Wohn-Bedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? - Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig - eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist, Vorstellbar sind hierzu zirka 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine low-level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, so dass durch eine Durchmischung eine Art Mehr-Generationen-Bereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden. (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung - Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? - Wir halten für angebracht - mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung, (wünschenswert mit mindestens 2 Restaurationseinrichtungen) - mietbare Räume für private Freizeitgestaltung. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen Öffentlicher und Individualverkehr (ÖPNV, IV) - Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? . Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute ausgelastet (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug), auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen Stehenden wie sitzenden Fahrgästen belegt. Die Linie U9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte zwar noch Kapazitäten, sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Wir erachten dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus/in Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzt. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen (Kordon-)Zahlen und welche (neuen) Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur ASS Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? - Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen A661 und A5 genutzt wird. - Wir halten einen plangleichen Übergang der U.Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Fahrradrouten - Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Wir halten beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Innere Erschließung - Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zur Zeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach unserer Meinung sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames - Die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert ist. (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station) Grünflächen- und Freiraumgestaltung - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante GrünGürtelPark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Wir halten den GrünGürtelPark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiet. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünGürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den obigen Ausführungen auszurichten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 655 2015 Die Vorlage OF 284/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und Herr Drephal gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Parteien: CDU, GRÜNE
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S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2015, OF 204/14 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal/Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516-AmEschbachtal-als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der U2 und U9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 630 2015 Die Vorlage OF 204/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenLeitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 621 2015 1. Die Vorlage B 117 dient unter Hinweis auf OA 621 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 weist die Berichte B464 und B465 des Magistrates zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie es in der OA 437 vom 1.11.2013 aufgeführt ist. Begründung: Die Antwort des Magistrates ist ausweichend, nichtsagend und vermessen. Der Ortsbeirat machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser in der OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiter zu verfolgen , der inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden muss. Der Ortsbeirat steht für eine maßvolle Bebauung , welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zu 1) Der Ortsbeirat ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten, sich ein Bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürger und Ortsbeiräte können auch sehr wohl abschätzen was für Ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn diese haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. 2) Es kann nicht sein, das man noch nicht sagen kann wo diese Flächen sein werden und der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur "angemessen" berücksichtigt und nicht vorrangig berücksichtig werden. Dies spricht aber für die Aussage aus B 465, siehe unten. Im Landschaftsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 Stand Sept. 1998 hieß es z.B.: Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum- Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der "lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes" mit in das städtebauliche Konzept zu Integrieren. 6) 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil die Stadt davon ausgeht das am Park + Ride Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichende Kapazität besteht, wird diese heute schon nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z.B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park + Ride Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. 7) Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465 Die Aussage: "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner der Stadtverwaltung. Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte und ansässigen Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Für was" bitte" dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf den Bürger eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen nur weil einige Planer und der OB Vermeintlich nur das Beste für "unser" Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um "unser" Geld, sondern auch um unseren "Lebensraum", unsere "Lebensqualität", um unsere Lokale Identität. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015 Anregung OA 594 2015 1. Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32
eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 732/10 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ermittelt durch Verkehrszählung, Kennzeichenerfassung und Verkehrsbefragungen, die Belastungen folgender Straßen : - Sigmund-Freund-Str. - Heiligenstockweg - Hofhausstraße - Harheimer Weg Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden und als Grundlage für Entlastungsstrategien genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2015 Die Vorlage OF 732/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ermittelt" das Wort "zeitnah", hinter dem Wort "Verkehrsbefragungen" der Halbsatz "über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen" sowie hinter den Worten "Harheimer Weg" die Worte "Am Dachsberg" eingefügt werden Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 weist die Berichte B464 und B465 des Magistrats zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie es in der OA 437 vom 1.11.2013 aufgeführt ist. Begründung: Die Antwort des Magistrats zu dem Punkt "Anzahl der Wohneinheiten" ist ausweichend und nichtssagend. Der Ortsbeirat dagegen machte aus der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden einen konstruktiven Vorschlag, der umgesetzt werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015 Anregung OA 594 2015 1. Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 251/15 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des Polizeireviers 15 in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem Polizeirevier 14 zu widersprechen. Statt dessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans 516 Am Eschbachtal/Harheimer Weg favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen, umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 516, in dem bereits eine "Fläche für den Gemeinbedarf' für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3764 2015 Die Vorlage OF 251/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 4 CDU (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146/14 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Vorgang: M 146/14; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg). Verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 593 2015 Anregung OA 594 2015 1. Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz am Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 714/10 Betreff: Spielplatz am Harheimer Weg Der Bestand an Spielgeräten auf dem Spielplatz am Harheimer Weg in Bonames sieht wie folgt aus: ein veraltetes und von außen beschmiertes Spielhaus, eine Tischtennisplatte ohne Netz und eine Kletterwand, die für Jüngere ungeeignet ist. Während der letzten Jahre sind viele Geräte abgebaut worden, allerdings ohne, dass sie durch neue ersetzt worden sind". Der Grund dafür war die mangelnde Sicherheit der maroden Geräte gewesen. Dieser Spielplatz, der frequentiert wird, muss durch eine sofortige Maßnahme in den Zustand gebracht werde, dass dieser wieder nutzbar ist. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern nach einer schnellen Lösung zu suchen und diese dann umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenNeubaugebiete im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 01.03.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost; - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld"); - Nr. 876 "Nördlich An der Wolfsweide"; - Nr. 907 "Berkersheim Ost". Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahre 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor. Hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge für Bonames-Ost gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Aktenzeichen: 61 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00
Wohnbaulandentwicklung
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 582/10 Betreff: Wohnbaulandentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 ("Wohnbaulandentwicklung") abzulehnen, da unter "Sicherung und Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen" für den Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) weiterhin von ("bis zu") 2.000 Wohneinheiten ausgegangen wird. Begründung: Die Ortsbeiräte 10, 14 und 15 haben in diversen Anträgen die Beibehaltung der alten Zahl von 1.200 WE, bzw. 1.320 WE unter Einbeziehung möglicher Dachausbauten, gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 478 2014 1. Der Vorlage M 9 wird unter Hinweis auf OA 478 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 8. durch nachfolgenden Wortlaut ersetzt wird: " Stundentisches Wohnen wird berücksichtigt" 3. Die Vorlage OF 582/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubaugebiete im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 595/10 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld") - Nr. 876 "Nördlich an der Wolfsweide" - Nr. 907 "Berkersheim-Ost" Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor, hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge in Bonames-Ost gelöst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2014 Die Vorlage OF 595/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 596/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2990 2014 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTaktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2014, OA 466 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 14.02.2014 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 792 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.02.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2014, OF 212/15 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 30 wird zugestimmt. Der Magistrat wird jedoch gebeten zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 (laut Anhang 2.1.2 Bereichwache 10, derzeit Nieder-Eschbach, künftig Bonames, erster Absatz letzter Satz) vorgenommen werden kann vor dem Hintergrund, dass allein für die Planung des Bebauungsplans Am Eschbachtal/Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, fünf (und mehr) Jahre prognostiziert werden sowie mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden muss. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 466 2014 1. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 01.11.2013 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) durch eine Schulwegbegehung in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls zu verändern. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf Rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel Grün. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00
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