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Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00
Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 134/14 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, dass bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans B 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen F.-Harheim und F.-Bonames sowie zwischen F.-Harheim und F.-Nieder-Eschbach gesichert, möglichst nicht entfernt werden und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufgestellt werden. Die Aufteilung der Steine unter die betroffenen Stadtteile für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den beteffenden Ortsbeiräten. Der Drei-Gemarkungspunkt (Harheim, Nieder-Eschbach, Bonames), Ende Galgenstraße in F.-Bonames und unter Terrain, ist von der Bebauung freizuhalten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien und Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Grenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Drei- Gemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 444 2013 Die Vorlage OF 134/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErsatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenAmpelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 550/10 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung am Storchenhain Grundschule Bonames, soll durch eine Schulwegbegehung in Augenschein genommen werden und gegebenenfalls verändert werden. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel grün. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2697 2013 Die Vorlage OF 550/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 203/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten,bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicherAusweitung desGeschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegebenen 1190 (minimal) bis 1320 WE (maximal) zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1320 WE ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des B-Planes festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist.Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch (reduziert) bestehen bleiben. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss NiederEschbach zu rechnen ist. An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-BahnHaltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeirevier vorzuhalten. Zu Prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. Der Bereich des Dreimärkers, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle NiederEschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert.Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine (einfache) Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 437 2013 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen NPD (= Enthaltung); Herr Meier (= Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenNeue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 528/10 vom 14.10.2013 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche auch protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, infolge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung; 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft, dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden; 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben; 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-ride-Plätzen; 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr; 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt; 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0
Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 125/14 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung, (1-, 2- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) - und nach Stadtteil oder Wohnlage Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1200 auf 2000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Wissen wir denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass wir am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbei planen und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwerfen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2013 Die Vorlage OF 125/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEventuelle Planung für eine weitere Bebauung .Im Hilgenfeld.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(ehemals Bonames-Ost) verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(OM ... und OM ...) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eins von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im Saalbau Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" (ehemals "Bonames Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Planungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat in mehreren Anträgen (OF 528/10 und OF 529/10) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2694 2013 Die Vorlage OF 537/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2013, OF 199/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Planung des Bebauungsplans B516 folgendes zu berücksichtigen: Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf 1190 WE zu begrenzen, wie sie bereits in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegeben wurde (die dort angegebene Obergrenze von 1360 WE ist nicht anzuhalten). An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Der Drei-Gemarkungspunkt (Nieder-Eschbach, Bonames, Harheim) ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: In der aktuell vorgestellten Planung sind 2000 WE vorgesehen, mehr als je zuvor. Dies ergibt etwa eine Einwohnerzahl von 5000 Personen, was einer Verdoppelung der Einwohnerzahl des angrenzenden Stadtteils Bonames entspricht. Dies ist in Bezug auf die Integration der neuen Einwohner in die bestehenden Strukturen deutlich zu viel. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert/beschleunigt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass die U-Bahnhaltestelle per KFZ angefahren und der Parkdruck um die Station erhöht wird. P+R-Plätze sind nicht vorgesehen und zu Gunsten des ÖPNV zu vermeiden. Die kulturhistorische Bedeutung des Drei-Gemarkungspunktes soll durch eine (einfache) Markierung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenNeue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: .Am Eschbachtal/Harheimer Weg.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt; 3. Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen. 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen: 6. Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 7. Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 10. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen! 12. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2013, OF 536/10 Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 528/10 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2603 2013 Die Vorlage OF 528/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00
Historische Straßennamen in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 504/10 vom 08.09.2013 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamenschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369, eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. An der Straße Am Wendelsgarten die ehemalige Bezeichnung Querstraße; 2. an der Straße Mühlackerstraße die ehemalige Bezeichnung Ringstraße; 3. an der Straße Alt-Bonames die ehemalige Bezeichnung Saalhofgasse; 4. an der Straße Homburger Landstraße die ehemalige Bezeichnung Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, sodass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung an und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 62 2
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal/Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 186/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal/Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf die Stellungnahme vom Magistrat ST 1336, vom 06.09.2013, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" den Fraktionen im Ortsbeirat 15 Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen im Ortsbeirat 15, 14, und 10 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen Arbeitspapiere zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum besonders für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2556 2013 Die Vorlage OF 186/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHistorische Straßennamen in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2013, OF 504/10 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamensschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369 eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e.V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. an der Straße "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße", 2. an der Straße "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße", 3. an der Straße "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse", 4. an der Straße "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen, noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, so dass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e.V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2013 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbsage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2013, OF 165/15 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 04. und 05. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des besonders geschützten Grüngürtels und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund - möge der Ortsbeirat beschließen: - wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8000 Wohnungen (16.000 EW) nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird statt dessen aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah eine Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des planreifen Bebauungsplangebietes B-Plan Nr. 516 " Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob hier eine Ausweitung des Plangebietes jenseits der neu zu schaffenden Randerschließungsstraße möglich und ggf. als weiteren Abschnitt sinnvoll ist. Auch eine Erhöhung der geplanten Wohneinheiten ist in Erwägung zu ziehen. Die Bebauung (im ggf. Erweiterungsbereich) soll sich an der bereits vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine massvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen an den Ortsrändern der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichsfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt aus Sicht der Verwaltung (Stadtplanung) in Allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (siehe z.B. die geplante Umwandlung einer Fläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für 600 Menschen auf einer ehem. Gewerbefläche). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des o.g. Landschaftsraumes, des Grüngürtels und der Nieder-Eschbach prägenden Kulturlandschaft sowie auch zudem aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnissen nicht im o.g. Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des B-Planes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum hierzu leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 15 am 12.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 366 2013 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung die Worte "geschützter Grüngürtel" durch "regionaler Grünzug" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenAbsage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20
Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2025 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 25.02.2013 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames entlang des Harheimer Weges auch als kombinierter Fuß-/Radweg, frei für landwirtschaftlichen Verkehr, ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird. Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten. Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 816 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1548 Aktenzeichen: 66 2
Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 101/14 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames entlang dem Harheimer Weg auch als kombinierter Fuß-/Radweg ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird. Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten. Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2025 2013 Die Vorlage OF 101/14 wird als gemeinsamer Antrag CDU, GRÜNEN, SPD und FREIEN WÄHLERN mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Fuß-/Radweg" die Worte "frei für landwirtschaftlichen Verkehr" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenSchulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1939 entstanden aus Vorlage: OF 398/10 vom 03.02.2013 Betreff: Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Schulwegsicherung den teils unübersichtlichen Kreuzungsbereich zwischen dem Harheimer Weg und der Straße Im Storchenhain in Bonames, beispielsweise durch Abpollerungen, sicherer zu gestalten. Begründung: Wild parkende Fahrzeuge versperren Fußgängern den Weg und Fahrzeugführern die Sicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 646 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 398/10 Betreff: Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Schulwegsicherung den teils unübersichtlichen Kreuzungsbereich zwischen dem Harheimer Weg und der Straße "Am Storchenhain" in Bonames beispielsweise durch Abpollerungen sicherer zu gestalten. Begründung: Wild parkende Fahrzeuge versperren Fußgängern den Weg und Fahrzeugführern die Sicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1939 2013 Die Vorlage OF 398/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 01.01.2013 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, dass eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 577 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 388/10 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 sind die Planungsmittel in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Bereits im Haushalt 2011 waren Planungsmittel in dieser Höhe eingestellt. Im Haushalt 2012 waren sie jedoch nicht eingebracht worden. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstraße schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Etatanregung EA 52 2013 Die Vorlage OF 388/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 383/10 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die zuständigen Ämter zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt, Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird, bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, das eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 21 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 383/10 dahin gehend ab, dass die Anregung an den Magistrat gerichtet werden soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1887 2013 Die Vorlage OF 383/10 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 137/15 vom 14.11.2012 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OA 161/12 OBR 15; ST 1498/12; OM 1599/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498, beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der oben genannten Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bau- und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen in vergleichbaren Situationen und Orten allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom Ortsbeirat gefordert - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: Beispiel 1: Zufahrt zur Straße Im Weidenfeld Die Straße führt u. a. zu einem Aussiedlerhof. Beispiel 2: Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Niedererlenbacher Straße aus An dieser Kreuzung befindet sich lediglich ein Schild mit dem Straßennamen. Es gibt keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Hinweise auf landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straße ist nicht beleuchtet und weist keine Oberflächenentwässerung vor. Beispiel 3: Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße zu den Wohnhäusern 118, 118a, 120 Dies ist die einzige Zufahrt zu den Häusern 118, 118a, 120. Es gibt keiner Durchfahrtsbeschränkungen geschweige denn Beleuchtung oder eine Oberflächenentwässerung. Beispiel 4: Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 am Ortsausgang der Georg-Büchner-Straße Die Straße verfügt über keinerlei Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung. Angebracht sind hier die Schilder "Anlieger frei", "Radfahrer frei" sowie "Ende Tempo 30". Es gibt hier keine weitere Durchfahrtsbeschränkungen. Beispiel 5: Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße In dieser Straße gibt es keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Beleuchtung. Auch außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele: Beispiel 6: Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Anregung vom 16.03.2012, OA 161 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0
Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1760 entstanden aus Vorlage: OF 358/10 vom 05.11.2012 Betreff: Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Seulberger Straße im Turnus eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet wird. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat 10 ist bitte über die Ergebnisse zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1227 Aktenzeichen: 32 1
Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2012, OF 137/15 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OM 1599/12; ST 1498/12 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bautechnischen und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen Frankfurts in vergleichbaren Situationen (und Orten) allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom OBR geforderte - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: 1. Nieder-Eschbach, Straße Im Weidenfeld: Die Straße führt u.a. zu einem Aussiedlerhof. 2. Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Nieder-Erlenbacher Straße aus Schild mit Straßennamen, keine Durchfahrtbeschränkungen kein Hinweis auf 2Landwirtschaftlichen Verkehr". keine Beleuchtung, keine Entwässerung 3. Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße 118, 118a, 120 Einzige Zufahrt zu den Häusern. Abzweigung von der Niedererlenbacher Straße keine Durchfahrtsbeschränkungen keine Beleuchtung keine Entwässerung 4. Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße, keine Beleuchtung, keine Entwässerung, "Anlieger frei" "Radfahrer frei" "Ende Tempo-30-Zone" keine weiteren Durchfahrtsbeschränkungen Im weiteren Verlauf (Unterführung U-Bahn) Keine Änderung der Beschränkungen 5. Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße Ausgang Siedlung Auf der Steinern Straße Richtung U-Bahn Bonames Keine Durchfahrtsbeschränkungen, keine Beleuchtung, keine Entwässerung Auch an anderer Stelle in Frankfurt, außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele. 6. Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitglieder der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 30.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2012 Die Vorlage OF 137/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Drephal
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2012, OF 358/10 Betreff: Die Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Verkehrsüberwachungsbehörde zu bitten, in der Seulberger Str. eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, im Turnus, zu installieren. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat ist bitte über die Ergebnisse zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1760 2012 Die Vorlage OF 358/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1150 entstanden aus Vorlage: OF 247/10 vom 22.04.2012 Betreff: Fehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die sehr angespannte Stellplatzsituation im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg deutlich verbessert wird, beispielsweise durch eine teilweise Freigabe des sehr breiten Fußgängerweges als Pkw-Parkfläche auf der Straßenseite des Saalbaus. Begründung: In der Vergangenheit wurde wiederholt Kritik an der unzureichenden Stellplatzsituation in Bonames vorgetragen. Rund um den Saalbau Nidda im Harheimer Weg besteht eine völlig unbefriedigende Parkplatzsituation. Neben dem durch die Besucher des Bürgerhauses ausgelösten Parkplatzdruck besteht ein solcher auch durch Anwohner sowie Besucher der benachbarten Sporthalle. Dabei ist zu beachten, dass auch die benachbarten Parkplätze im Bereich der August-Jaspert-Schule, des Bonameser Friedhofes sowie des neu gestalteten Ortsmittelpunktes um den Wendelsgarten nicht ausreichen. Diese problematische Situation kann sehr einfach und ohne großen Aufwand, beispielsweise durch die oben genannte Maßnahme, deutlich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1173 Aktenzeichen: 66 3
Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2012, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 248/10 vom 21.04.2012 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken an der Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg ist das Rechtsabbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1174 Aktenzeichen: 66 0
Fehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 247/10 Betreff: Fehlende Parkplätze in Bonames hier: Unter anderem im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die sehr angespannte Stellplatzsituation im Bereich des Saalbaus Nidda im Harheimer Weg deutlich zu verbessern, beispielsweise durch eine teilweise Freigabe des sehr breiten Fußgängerweges als PKW-Parkfläche auf der Straßenseite des Saalbaus. Begründung: In der Vergangenheit wurde wiederholt Kritik an der unzureichenden Stellplatzsituation in Bonames vorgetragen. Rund um den Saalbau Nidda im Harheimer Weg besteht eine völlig unbefriedigende Parkplatzsituation. Neben dem durch die Besucher des Bürgerhauses ausgelösten Parkplatzdruck besteht ein solcher auch durch Anwohner sowie Besucher der benachbarten Sporthalle. Dabei ist zu beachten, dass auch die benachbarten Parkplätze im Bereich der August-Jaspert-Schule, des Bonameser Friedhofes sowie des neugestalteten Ortsmittelpunktes um den Wendelsgarten nicht ausreichen. Diese problematische Situation kann sehr einfach und ohne großen Aufwand beispielsweise durch die oben genannte Maßnahme deutlich verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1150 2012 Die Vorlage OF 247/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenAusfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2012, OF 248/10 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken auf der Ausfahrt Gonzenheimer Str. auf den Harheimer Weg, ist das rechts Abbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter aufzufordern, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2012 Die Vorlage OF 248/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBaustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2012, OM 1061 entstanden aus Vorlage: OF 64/14 vom 31.03.2012 Betreff: Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd am Harheimer Weg (K812) bis zum endgültigen Bau eines Kreisverkehrs für Baufahrzeuge und Anlieger offen zu lassen, gleichzeitig jedoch die Zufahrt von und zur Spitzenstraße für diesen Zeitraum zu sperren. Begründung: Durch die Verkehrsführung soll die durch den Schwerfahrzeugverkehr aus dem Gewerbegebiet Im Kalk ohnehin schon belastete Spitzenstraße nicht noch stärker belastet und gleichzeitig den Baufahrzeugen ein einfacher und schneller Zuweg geschaffen werden. Die Sperrung zur Spitzenstraße ist erforderlich, um den Schleichverkehr und nachfolgend die Behinderung der Baufahrzeuge, aber auch des Verkehrsflusses, auf der K812 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1027 Aktenzeichen: 63 1
Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2012, OF 64/14 Betreff: Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenzufahrt zum Baugebiet Harheim-Süd am Harheimer Weg (K812) bis zum endgültigen Bau eines Kreisverkehrs für Baufahrzeuge und Anlieger offen zu lassen, gleichzeitig jedoch die Zufahrt von und zur Spitzenstraße für diesen Zeitraum abzusperren. Begründung: Durch die Verkehrsführung soll die durch den Schwerfahrzeugverkehr aus dem Gewerbegebiet Im Kalk ohnehin schon belastete Spitzenstraße nicht noch stärker belastet und gleichzeitig den Baufahrzeugen ein einfacher und schneller Zuweg geschaffen werden. Die Absperrung zur Spitzenstraße ist erforderlich, um den Schleichverkehr und nachfolgend die Behinderung der Baufahrzeuge aber auch des Verkehrsflusses auf der K812 zu verhindern. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 14 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1061 2012 Die Vorlage OF 64/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenDer benötigte Wasseranschluss „Am Wendelsgarten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2012, OM 959 entstanden aus Vorlage: OF 31/10 vom 23.05.2011 Betreff: Der benötigte Wasseranschluss "Am Wendelsgarten" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Neubebauung "Am Wendelsgarten" zeitgleich einen Wasseranschluss für Veranstaltungen auf dem Wendelsgartenplatz installiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1000 Aktenzeichen: 61 0
Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2012, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 58/14 vom 26.02.2012 Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Umsetzung des Baugebiets "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) wieder umgehend zu beginnen sowie ebenso und gleichzeitig mit der Verwirklichung des "Verkehrskonzeptes Frankfurter Norden", wie in dem Vortrag des Magistrats vom 19. April 1991, M 90, dargestellt. Begründung: Das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist kein isoliert geplantes Baugebiet, sondern Teil einer stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Gestaltung des Frankfurter Nordens in den Stadtteilen Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim, zu dessen Elementen unter anderem gehören: - Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten - Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" - Baugebiete "Harheim-Nord" und "Harheim-Süd" - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Das Verkehrskonzept hat dabei die Aufgaben, - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" einen Anschluss für die Gewerbegebiete Am Martinszehnten und Nieder-Eschbach zu schaffen; - mit der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" auch einen Anschluss für die Wohngebiete "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" sowie die Baugebiete in Harheim und am Riedberg zu schaffen; - die Autobahnanschlussstelle "Bonames" zurückzubauen, und damit Bonames vom Durchgangsverkehr zu entlasten; - über die neue Ortsrandlage am Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" den Verkehr aus und nach Harheim und Nieder-Erlenbach zu führen, und damit das Wohngebiet am Harheimer Weg in Bonames von Verkehr zu entlasten; - mit der Einrichtung einer U-Bahn-Haltestelle bei der Berner Straße den direkten und schnellen Zugang zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach zu vereinfachen. Nachdem mit dem Gewerbegebiet Am Martinszehnten, dem Ausbau des Gewerbegebietes Nieder-Eschbach und dem Anschluss der Autobahnanschlussstelle "Nieder-Eschbach" ein Teil des Konzeptes umgesetzt worden ist, wurde der noch zu realisierende Teil, nämlich das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und die wichtige Ortsrandstraße nicht mehr weiter verfolgt. Das ist genau dieser Teil des Konzeptes, der sowohl zu einer wesentlichen Verkehrsentlastung der Bonameser Wohngebiete als auch zu einem verbesserten Zugang der Harheimer und Nieder-Erlenbacher Bevölkerung zu Verkehrswegen und zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln führen würde. Damit sich die positiven Effekte der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption ganz entfalten können, muss dieses Konzept nun vollständig und abschließend realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1548, 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.04.2012 Aktenzeichen: 61 1
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 201/10 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2012 sind die Planungsmittel aus dem Budgetübertrag 2011 wieder in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietebedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 8 2012 Die Vorlage OF 201/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRollstuhlgerechte Absenkung von Bordsteinen im Bereich .Am Wendelsgarten. in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2012, OF 174/10 Betreff: Rollstuhlgerechte Absenkung von Bordsteinen im Bereich "Am Wendelsgarten" in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bordsteine an den Querungshilfen im Bereich "Am Wendelsgarten" in Bonames auf ihre rollstuhlgerechte Eignung hin überprüft und so weit nötig abgesenkt werden. Begründung: Nach Angaben von Anwohnern und Passanten können manche der Querungshilfen von Rollstuhlfahrern nur mit Mühe passiert werden. Insbesondere an den Querungshilfen auf dem Oberen Kalbacher Weg (Höhe Hausnummer 2) und auf der Homburger Landstraße (Höhe Hausnummer 701) kam es in der Vergangenheit zu Problemen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 174/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 174/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenStadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2012, OF 58/14 Betreff: Stadt- und Verkehrsplanung im Frankfurter Norden jetzt weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit der Umsetzung des Baugebiets Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost) wird umgehend wieder begonnen ebenso und gleichzeitig mit der Verwirklichung des "Verkehrskonzept Frankfurter Norden" wie dargestellt in der M90 vom 19. April 1991 Begründung: Das Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" (ehemals Bonames-Ost) ist kein isoliert geplantes Baugebiet sondern Teil einer stadtplanerischen und verkehrsplanerischen Gestaltung des Frankfurter Nordens in den Stadtteilen Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim zu dessen Elementen unter anderem gehören: - Entwicklung des Gewerbegebietes am Martinszehnten - Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" - Baugebiete Harheim-Nord und Harheim-Süd - Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Das Verkehrskonzept hatte dabei die Aufgaben - mit der AB-Anschlussstelle "Nieder-Eschbach" einen Anschluss für die Gewerbegebiete "Am Martinszehnten" und "Nieder-Eschbach" zu schaffen - mit der AB-Anschlussstelle "Nieder-Eschbach" auch einen Anschluss für die Wohngebiete Am Eschbachtal-Harheimer Weg, die Baugebiete in Harheim und am Riedberg zu schaffen - Die AB-Anschlussstelle "Bonames" zurückzubauen und damit Bonames von Durchgangsverkehr zu entlasten - Über die neue Ortsrandlage am Baugebiet "Am Eschbachtal -Harheimer Weg" den Verkehr aus und nach Harheim und Nieder-Erlenbach zu führen und damit das Wohngebiet am Harheimer Weg in Bonames von Verkehr zu entlasten. - mit der Einrichtung einer U-Bahn-Haltestelle bei der Berner-Straße den direkten und schnellen Zugang zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln für die Stadtteile Harheim und Nieder-Erlenbach zu vereinfachenNachdem mit dem Gewerbegebiet am Martinszehnten, dem Ausbau des Gewerbegebietes "Nieder-Eschbach" und dem Anschluss der ABAnschlussstelle "Nieder-Eschbach" ein Teil des Konzeptes umgesetzt worden ist, wurden der noch zu realisierende Teil - nämlich das Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" und die wichtige Ortsrandstraße nicht mehr weiter verfolgt. Genau dieser Teil des Konzeptes, der sowohl zu einer wesentlichen Verkehrsentlastung der Bonameser Wohngebiete als auch zu einem verbesserten Zugang der Harheimer und Nieder-Erlenbacher Bevölkerung zu Verkehrswegen und zu öffentlichen Nahverkehrsmitteln führen würde. Damit sich die positiven Effekte der städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzeption ganz entfalten können, muss dieses Konzept nun vollständig und abschließend realisiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 157 2012 Die Vorlage OF 58/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 865 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 23.01.2012 Betreff: Abmarkierung der (bereits bestehenden) Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Parkflächen auf dem Harheimer Weg zwischen den Einmündungen der Dornholzhäuser Straße und der Friedrichsdorfer Straße im Rahmen der bereits bestehenden Beschilderung abmarkiert werden. Begründung: Insbesondere bei größeren Veranstaltungen im Haus Nidda können entsprechende Markierungen helfen, eventuelle Unsicherheiten der Verkehrsteilnehmer über die Parkmöglichkeiten zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 569 Aktenzeichen: 66 7
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