Meine Nachbarschaft: Galgenstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4
Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 108/15 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße: "Auf der Steinern Straße" von der Fahrbahn trennt, verlängert wird, 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße: "Auf der Steinern Straße" sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine langgezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern, etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1610 2022 Die Vorlage OF 108/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGalgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 199/10 vom 03.01.2022 Betreff: Galgenstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit Lkws über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in die Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für Lkws dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 961 Aktenzeichen: 32 1
Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0
Galgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 199/10 Betreff: Galgenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit LKW über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in der Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für LKW dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1455 2022 Die Vorlage OF 199/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 203/10 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herum laufen und so gefährlich auf die vielbefahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und evtl. zusätzlichen Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1456 2022 Die Vorlage OF 203/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2021, OF 83/15 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Begründung: Screenshot: Google Maps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahnunterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, so dass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeine auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1141 2021 Die Vorlage OF 83/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 68/15 vom 29.09.2021 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein, wird um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz inf rage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264, ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/§ 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 355 Aktenzeichen: 61 1
Straßenbäume Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0
Straßenbäume Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 38/14 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des "Harheimer Wegs" zwischen "Im Niederfeld" und "Korffstraße" mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 835 2021 Die Vorlage OF 38/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/ Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein wir um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz in Frage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 925 2021 Die Vorlage OF 68/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErrichtung einer Fitnessbank in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 626 entstanden aus Vorlage: OF 86/10 vom 23.08.2021 Betreff: Errichtung einer Fitnessbank in Bonames Der Magistrat wird in Verbindung mit Vertretern des TSV 1875 Bonames e. V. um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin unter anderem auch mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie Vertretern des TSV 1875 Bonames e. V. zur Ermittlung des Standorts für eine erhoffte Fitnessbank in Bonames stattfinden kann. Denkbar sind derzeit noch verschiedene Standorte, unter anderem im Bereich des Wochenmarktgeländes Am Wendelsgarten oder im Bereich des Saalbaus Nidda. Dabei sollen die Finanzierung der Bank sowie eventuelle Alternativen thematisiert werden. Begründung: In Bonames besteht Bedarf an einer Fitnessbank. Der Sportkreis Frankfurt hat unlängst eine entsprechende Bank aufstellen lassen, mit dem Ziel, mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegenzutreten und dafür den öffentlichen Raum zu nutzen. Die sehr anschauliche Webseite www.moveuments.de gibt weitreichende Informationen dazu. Eine Bank kostet nach vorliegenden Informationen rund 3.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2276 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2021, OA 64 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 25.05.2021 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Vorgang: OM 6288/20 OBR 14; ST 2047/20 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047, zurück und bittet, dies vorausgeschickt, die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Anregung vom 17.08.2020, OM 6288, beantragten Radschutzstreifen im Harheimer Weg, auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße, wie beantragt weiterzuführen. Begründung: Die Behauptung in der o. g. Stellungnahme des Magistrats, "für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus", trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 99 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 64 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 941, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung einer Fitnessbank in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 86/10 Betreff: Errichtung einer Fitnessbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie Vertretern des TSV Bonames um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin unter anderem auch mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie Vertretern des TSV Bonames zur Ermittlung des Standorts für eine erhoffte Fitnessbank in Bonames stattfinden kann. Denkbar sind derzeit noch verschiedene Standorte, unter anderem im Bereich des Wochenmarktgeländes "Am Wendelsgarten" oder im Bereich des Saalbaus Nidda. Dabei sollen die Finanzierung der Bank sowie eventuelle Alternativen thematisiert werden. Begründung: In Bonames besteht Bedarf an einer Fitnessbank. Der Sportkreis Frankfurt hat unlängst eine entsprechende Bank aufstellen lassen, mit dem Ziel, mit einfachen Mitteln dem Bewegungsmangel entgegenzutreten und dafür den öffentlichen Raum zu nutzen. Die sehr anschauliche Webseite www.moveuments.de gibt weitreichende Informationen dazu. Eine Bank kostet nach hier vorliegenden Informationen rund 3500 Euro. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 626 2021 Die Vorlage OF 86/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE; bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenHalteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 9/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Der Ortsbeirat weist die ST 2047 vom 27.11.2020 zurück und bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat anzuweisen, den mit der OM 6288 vom 17.8.2020 beantragten Radschutzstreifen im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" wie beantragt anzulegen. Die Behauptung in der o.g. Stellungnahme des Magistrats "Für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus" trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 64 2021 Die Vorlage OF 9/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenKreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 8/14 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg, in einen Kreisverkehr umzugestalten. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, so dass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 210 2021 Die Vorlage OF 8/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Prüfauftrag beschlossen und die Worte "unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit" angefügt werden. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenAuch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung der Galgenstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 13/10 vom 20.04.2021 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wiederherzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 68 entstanden aus Vorlage: OF 14/10 vom 20.04.2021 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße Am Wendelsgarten; 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden; 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint dringende Abhilfe erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1316 Aktenzeichen: 32 1
Harheimer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 14/10 Betreff: Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. durch welche baulichen oder organisatorischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf dem Harheimer Weg deutlich erhöht werden kann, insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs nahe der Straße "Am Wendelsgarten" 2. ob öfter Geschwindigkeitskontrollen erfolgen werden, 3. wie die Zahl der nicht hilfreichen und teils gefährlichen Elterntaxis weiter reduziert werden kann. Begründung: Aktuell mehren sich die Hinweise auf fehlende Einhaltung der Verkehrsregeln im Bereich des Harheimer Wegs sowie der August-Jaspert-Schule. Mit Blick auf zu viele Beinaheunfälle erscheint ist dringende Abhilfe erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 68 2021 Die Vorlage OF 14/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung der Galgenstraße in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 13/10 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wieder herzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 58 2021 Die Vorlage OF 13/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGenehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magist
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2021, OA 659 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 14.01.2021 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vorgang: OA 414/19 OBR 15; Beschl. d. Stv.-V., § 6821/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und die weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß Bebauungsplan Nr. 923 vorgesehen sind, zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 14.06.2019, OA 414, und den dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 414 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 272 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme nicht vorliegt, jedoch Frau Stadträtin Weber in der Sitzung am 04.11.2022 zugegen war und mündlich eine Antwort geben konnte. Der Ortsbeirat verzichtet auf eine abschließende Stellungnahme und sieht die Vorlage als erledigt an. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 4
Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Betreff: Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Altglascontainer in Harheim an drei Stellen zu konzentrieren: 1. Riedhalsstraße, an der Einfahrt zum Parkplatz Bezirkssportanlage (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 2. Altkönigblick, gegenüber dem Netto-Markt (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 3. Nieder-Eschbacher Stadtweg, auf der Verkehrsinsel an der Einfahrt Harheimer Weg Alle anderen im Stadtteil Harheim aufgestellten Altglascontainer sollen entfernt werden. Die Aufsteller von legalen Altkleidercontainern sollen ebenfalls an diese Standorte verwiesen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Antrags wird die mit dem Einwerfen von Altglas verbundene Lärmbelästigung in Wohngebieten eliminiert. Alle Orte sind gut erreichbar sowie sicher und bequem zu benutzen. Die gewählten Aufstellungsorte gewährleisten zudem eine einfache und damit kostengünstige Leerung durch den Entsorgungsbetrieb. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKlärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 304/15 vom 02.10.2020 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten Bebauungsplanes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 923, sodass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Antrag vom 29.09.2021, OF 68/15 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit an der Einmündung „Im Niederfeld“ in den Kreisverkehr am Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 262/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung "Im Niederfeld" in den Kreisverkehr am Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, mittels baulicher oder sonstiger Maßnahmen das Einfahren in die Spitzenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit zu verhindern. Dabei ist zu beachten, dass der landwirtschaftliche Verkehr ungehindert in den angrenzenden Feldweg einfahren kann. Begründung: Die in der Abbildung eingekreiste Mittelinsel wurde beim Endausbau der Straße im Niederfeld nicht mit ausgeführt. Es kommt daher immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, wenn Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit aus Richtung Bonames kommend in Pfeilrichtung auf direktem Weg in die Spitzenstraße fahren. Dies sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. . Quelle: Stadtvermessungsamt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVersetzen eines Glascontainers in der Straße „Am Auweg“ gegenüber Haus Nr. 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 261/14 Betreff: Versetzen eines Glascontainers in der Straße "Am Auweg" gegenüber Haus Nr. 7 Der Glascontainer ist direkt neben und gegenüber der Wohnbebauung aufgestellt, was nachvollziehbar nicht der beste Aufstellungsort ist. Tag und Nacht werden hier die Flaschen und dergleichen, oft nicht leise in den Container gelegt, sondern hineingeworfen. Dieser Lärm ist nicht sonderlich angenehm für die Anwohner. Es ist zu prüfen, ob der Container versetzt und ggf. in der Nähe des Kreisels am Harheimer Weg / Spitzenstraße aufgestellt werden kann. Auf jeden Fall werden Glascontainer in diesem Wohngebiet benötigt! Begründung: Der Glascontainer wird seit dem Bezug der Häuser im Baugebiet Urnbergweg / Im Kalk / Eckstraße noch stärker frequentiert als in früheren Jahren. Dies bedingt, dass die Anwohner durch die Glasentsorgung auch rund um die Uhr, noch mehr gestört werden als früher. Dies ist nur zu beheben, wenn für den Container ein andere Aufstellungsort gesucht und der Container umgesetzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradschutzstreifen Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 01.08.2020 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten , auf der nördlichen Seite des Harheimer Weges zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Begründung: Der unvermittelt endende Radweg an dieser Stelle stellt eine nicht zu verantwortende Gefährdung der Radfahrer dar, die mit der beantragten Ausweisung des Schutzstreifens behoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Anregung vom 06.09.2021, OA 64 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 255/14 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Begründung: Der unvermittelt endende Radweg an dieser Stelle stellt eine nicht zu verantwortende Gefährdung der Radfahrer dar, die mit der beantragten Ausweisung des Schutzstreifens behoben werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6288 2020 Die Vorlage OF 255/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHalteverbot Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5707 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 18.01.2020 Betreff: Halteverbot Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, im Harheimer Weg zwischen dem Ortseingang Bonames und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße auf der nördlichen Seite ein absolutes Halteverbot zu verfügen. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist im genannten Bereich bei auf der Fahrbahn parkenden Pkw für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus. Insbesondere die Buslinien des ÖPNV werden an dieser Stelle aufgehalten, was zu Unpünktlichkeit und damit einer Minderung der Attraktivität der Nutzung des Busverkehrs führt. Dies lässt sich aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 945 Aktenzeichen: 32 1
Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHalteverbot Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 225/14 Betreff: Halteverbot Harheimer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im "Harheimer Weg" zwischen dem Ortseingang Bonames und der Einmündung "Friedrichsdorfer Straße" auf der nördlichen Seite ein absolutes Halteverbot zu verfügen. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist im genannten Bereich bei auf der Fahrbahn parkenden PKW für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend. Dies führt im Berufsverkehr zu Staus. Insbesondere die Buslinien des ÖPNV werden an dieser Stelle aufgehalten, was zu Unpünktlichkeit und damit einer Minderung der Attraktivität der Nutzung des Busverkehrs führt. Dies lässt sich aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5707 2020 Die Vorlage OF 225/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNeues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10
Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNeues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 220/15 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Zukunft weisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg, Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die PKW/LKW- Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete u.a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplante oder in Bau bedindliche) Baugebiete in diesen Stadtteilen zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u.a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig-, und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter liegt wohl bereits Kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z.B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen könne und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung der Verkehre erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente Verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigen Ausbau von örtlich strategisch angelegten P+R Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 440 2019 Die Vorlage OF 220/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2019, OF 193/14 Betreff: Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Grünflächenamt zu beauftragen, am "Harheimer Weg" im Bereich der Bus Haltestelle bzw. Spielplatz Weltenbummler, den Grünbewuchs welcher auf den Bürgersteig ragt, zu entfernen. Begründung: Bedingt durch den Grünbewuchs ist der Bürgersteig an der o.g. Stelle fast nicht mehr nutzbar und stellt für die Fußgänger welche dadurch die Straße benutzen, ggf. ein Unfallrisiko dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSchotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0
Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 414 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 25.05.2019 Betreff: Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 Im Magistratsbericht vom 17.05.2019, B 194, wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abrisses und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick auf Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit eines solchen Angebots im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK - hier u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines kleinen Hallenbades mit Lehrschwimmbecken auf der Fläche des geplanten neuen Schulstandorts im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße vorzusehen bzw. in die weitere Planung mit aufzunehmen und im Rahmen einer späteren konkreten Bauausführungsplanung für den Bereich des Grundschul- sowie Gymnasiumstandortes mit Sporthallen in ein Gesamtkonzept mit zu integrieren. In der vertiefenden Bauplanung ist neben dem Schulschwimmen eine öffentliche Nutzung des Schwimmbeckens durch Vereine bautechnisch (z. B. unmittelbare Zugangsmöglichkeit) bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2607 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.08.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 97 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 70 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 414 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 194 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 414 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (B 194 = Kenntnis, OA 414 = Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (B 194 = Kenntnis, OA 414 = Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird im Rahmen der Vorlagen M 209/19 und NR 1314 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 330 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 333 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 334 durch die Vorlage OA 339 ersetzt wird. 7. Die Vorlage OA 339 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 341 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Der Vorlage M 209 wird im Rahmen der Vorlage NR 1314 zugestimmt. 10. Die Vorlage NR 1102 wird abgelehnt. 11. Der Vorlage NR 1314 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 14. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 647/18, OA 290/18, OA 330/18, OA 333/18, OA 339/18 und OA 341/18) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 647/18) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., (= Annahme im Rahmen NR 1102 und OA 540), FDP (= Annahme im Rahmen NR 647/18), FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1102) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 12. Ziffern 1. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. bis 4. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 14. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5613, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6821, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 40 2
Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 „Nordwestlich Auf der Steinern Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 212/15 Betreff: Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" Im Magistratsbericht B 194 vom 17.05.2019 wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abriss-und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick zur Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt auch so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken im geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit für ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (bspw. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, (hier u.a. für à Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines kleinen Hallenbades mit Lehrschwimmbecken auf der Fläche des geplanten neuen Schulstandorts im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" vorzusehen bzw. in die weitere Planung mit aufzunehmen und im Rahmen einer späteren konkreten Bauausführungsplanung für den Bereich des Grundschul- sowie Gymnasiumstandortes mit Sporthallen das Lehrschwimmbecken in ein Gesamtkonzept mit zu integrieren. In der vertiefenden Bauplanung ist, neben dem Schulschwimmen, eine öffentliche Nutzung des Schwimmbeckens bautechnisch (z.B. unmittelbare Zugangsmöglichkeit) durch Vereine bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 414 2019 1. Die Vorlage B 194 dient unter Hinweis auf OA 414 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenSchotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.