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Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des…

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Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 „Nordwestlich Auf der Steinern Straße“

Vorlagentyp: OFCDU
182 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" Im Magistratsbericht B 194 vom 17.05.2019 wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abriss-und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick zur Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt auch so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken im geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit für ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (bspw. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, (hier u.a. für à Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Dies vorausgeschickt

Inhalt

Antrag vom 25.05.2019, OF 212/15

Betreff: Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" Im Magistratsbericht B 194 vom 17.05.2019 wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abriss-und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick zur Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt auch so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken im geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit für ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (bspw. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK, (hier u.a. für à Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines kleinen Hallenbades mit Lehrschwimmbecken auf der Fläche des geplanten neuen Schulstandorts im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" vorzusehen bzw. in die weitere Planung mit aufzunehmen und im Rahmen einer späteren konkreten Bauausführungsplanung für den Bereich des Grundschul- sowie Gymnasiumstandortes mit Sporthallen das Lehrschwimmbecken in ein Gesamtkonzept mit zu integrieren. In der vertiefenden Bauplanung ist, neben dem Schulschwimmen, eine öffentliche Nutzung des Schwimmbeckens bautechnisch (z.B. unmittelbare Zugangsmöglichkeit) durch Vereine bereits im Vorfeld zu berücksichtigen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2019BB 194Sanierung der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule und gleichzeitiger Bau eines Schulschwimmbeckens im gleichen GebäudeMagistratsbericht
  2. 25. Mai 2019Sie sind hier
    OFOF 212/15Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 „Nordwestlich Auf der Steinern Straße“
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Juni 2019OAOA 414Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, BAnregung
  4. 26. Februar 2021STST 509Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/ Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeStellungnahme
  5. 11. November 2022Antwort des Magistrats · nach 182 WochenSTST 2607Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 32 · 14.06.2019
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung OA 414 2019 1. Die Vorlage B 194 dient unter Hinweis auf OA 414 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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