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Meine Nachbarschaft: Galgenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern

15.05.2019 · Aktualisiert: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Mülleimer im Ortsbezirk 10

17.04.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 750/10 Betreff: Zusätzliche Mülleimer im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. eine nur für besondere Standorte gedachte, stabilen 120-Liter-Papierkorbsäule mit Krähensicherung auch auf dem Gravensteiner-Platz (im Bereich Tegut, Eisdiele) aufstellen zu lassen, 2. die neuen V3000+-Papierkörbe (ca. 60-Liter fassend) wie folgt aufstellen zu lassen: a) in der Ronneburgstraße im stark frequentierten Bereich der nördli. Straßenseite Nahe der Bushaltestelle Ronneburgstraße sowie zwischen der Homburger Landstraße und der Hoherodskopfstraße b) im Konrad-Höhnen-Weg (2 Exemplare). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4567 2019 Die Vorlage OF 750/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor um folgende Ziffer erweitert wird: "2. c) im südlichen Teil des Areals Am Wendelsgarten (2 zusätzliche Exemplare)" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behelfsbrücke über die Nidda

18.03.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Behelfsbrücke über die Nidda

04.03.2019 · Aktualisiert: 19.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 174/14 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und zu Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der OBR 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof Berkersheim für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal/Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4357 2019 Die Vorlage OF 174/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

15.02.2019 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

29.01.2019 · Aktualisiert: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

23.11.2018 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße

20.11.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Wird der geplante Kreisel Homburger Land-Straße Berner Straße gleichzeitig mit der Erstellung der Teil-Ortsrandstraße gebaut? Wenn ja, bitte dem Ortsbeirat bald möglich einen Plan des Kreisel vorlegen. 2. Wie wird die neue Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße im Norden an die neue Ortsrandstraße aussehen (die Beschreibung im Aufstellungsbeschluss ist nicht aussagekräftig, im Strukturkonzept ist er nicht abgebildet)? 3. Wie wird ein Lärmschutz im nördlichen Bereich der Heinrich-Berbalk-Straße vom Knick bis zur Kreuzung Homburger Landstraße Berner Straße aussehen? 4. Ist die Heinrich-Berbalk-Straße im südlichen Teil auf Grund ihrer Breite und Randbebauung bez. Randmauern geeignet weiteren Verkehr aufzunehmen. 5. Ist die neue (gebogene) Straße zwischen der Kita- und der Grundschulfläche sinnvoll, ein Angleichen der Kitafläche an die Grundschulfläche erscheint sinnvoller (mit verschieben der Straße an die vorhandene Garagenfläche 6. Werden die Einmündungen der neuen Straße in die Ortsrandstraße Ampel gesteuert sein? 7. Für wann ist der Bau bez. die Fertigstellung der geplanten Grundschule vorgesehen? 8. Für wie viele Züge wird die geplante Grundschule ausgelegt? 9. Erhält die geplante Grundschule eine eigene Sportfläche und Sporthalle? 10. Wird das geplante Gymnasium eine Sportfläche und eine Sporthalle erhalten? 11. Ist ein Schulschwimmbad für die Schulen im Frankfurter Norden vorgesehen? 12. Wie werden die im Bereich des B-Plans zur Zeit vorhandenen Kleingärten ausgeglichen beziehungsweise ersetzt? 13. Sind die beplanten Schul- und Kita-Flächen bereits in öffentlichem Besitz? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße

20.11.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen

23.10.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3831 entstanden aus Vorlage: OF 621/10 vom 07.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von circa 200 Metern mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde circa 120 Meter durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 98 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen

07.10.2018 · Aktualisiert: 07.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 621/10 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von ca. 200m mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde ca. 120 m durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, möge Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3831 2018 Die Vorlage OF 621/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromanschlüsse auf dem Marktgelände „Am Wendelsgarten“ in Bonames

18.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 584/10 vom 03.09.2018 Betreff: Stromanschlüsse auf dem Marktgelände "Am Wendelsgarten" in Bonames Der Magistrat wird gebeten, die vorhandenen zwei versenkbaren Stromanschlüsse auf dem Marktgelände "Am Wendelsgarten" in Bonames zu prüfen und möglichst erneuern zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

03.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stromanschlüsse auf dem Marktgelände „Am Wendelsgarten“ in Bonames

03.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 584/10 Betreff: Stromanschlüsse auf dem Marktgelände "Am Wendelsgarten" in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die vorhandenen zwei versenkbaren Stromanschlüsse auf dem Marktgelände "Am Wendelsgarten" in Bonames prüfen und möglichst erneuern zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3717 2018 Die Vorlage OF 584/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 559/10 vom 18.07.2018 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Magistrat wird gebeten, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter, wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3, zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2142

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames

18.07.2018 · Aktualisiert: 15.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 559/10 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3 zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2018 Die Vorlage OF 559/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule

29.05.2018 · Aktualisiert: 20.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 157/15 Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welcher Flächenumfang für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt wird? Sind dabei auch Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Oben genannte erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15 übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2018 Die Vorlage OF 157/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift um "Veränderungen im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerungen im Bebauungsplan Nr. 923" und der Tenor um "4. Wird die neue S-Bahn-Station im Bebauungsplan Nr. 923 mit realisiert?" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

B-Plan Nr. 917 „Nieder-Eschbach Süd“; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets

27.03.2018 · Aktualisiert: 26.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 151/15 Betreff: B-Plan Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd"; Prüfung einer zusätzlich Verkehrsentlastenden äußeren Erschließung im Süden des geplanten Baugebiets Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 "Nieder-Eschbach Süd" sowie Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer zusätzlich neu ausgebauten Straße als Entlastung und Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd über eine Verlängerung des Nieder-Eschbacher Stadtweges, anschließend abknickend in Richtung zur ebenfalls geplanten Ortsrandstraße gebaut werden kann und welche Rahmenbedingungen hierzu erfüllt werden müssen (siehe Lageplan in Anlage). Im Vorfeld zum endgültigen Ausbau der Ergänzungserschließung ist bei der Prüfung noch zu berücksichtigen, dass diese neue Straße auch als Baustraße für das Baugebiet Nieder-Eschbach Süd dienen kann. Hinsichtlich der Breite der neuen Straße im Bereich nach dem Abknicken bis hin zur Ortsrandstraße sollte aus Kostengründen und geringerem Flächenverbrauch der Bau eines oder beidseitigen Gehweges und durch die Querung des Grüngürtels verzichtet werden. Im positiven Prüfungs- und Zustimmungsfalle sind begleitend zu den vertieften Planungen vorgenannter B-Pläne Nr. 917 und Nr. 516 dann zeitnah die planerischen, finanziellen und baulichen Rahmengrundlagen zu schaffen. Begründung: Die Anregung zum Bau einer zusätzlichen äußeren Erschließung für das geplante Neubaugebiet Nieder-Eschbach Süd dient zur Vorbeugung hinsichtlich einer Entlastung durch die zusätzliche Verkehre für die bereits stark belastete Deuil-La-Barre-Straße. Hinsichtlich der Umsetzung beider B-Plane zeichnet sich eine ähnliche Zeitspanne ab, so dass die Anregung in Rahmen eines Gesamtkonzepts beim Bau der Ortsrandstraße gleich mit berücksichtigt werden sollte, welche zwingende Voraussetzung für eine Anbindung der vorgeschlagenen neuen Straße ist. Anlage _BPlan (ca. 516 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 243 2018 Die Vorlage OF 151/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - hier: Prüfung einer zusätzlichen verkehrsentlastenden äußeren Erschließung der geplanten Baugebiete in Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der weiteren Planung zu den Bebauungsplänen Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - sowie Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - eine zusätzliche äußere Erschließung mittels einer neu zu bauenden Straße als Entlastung und zur Verteilung der Verkehre aus dem geplanten Wohngebiet Nieder-Eschbach Süd gebaut werden kann. Der Eingriff in den Grüngürtel soll dabei minimiert werden; 2. Vorschläge zu entwickeln, die dem Ortsbeirat vorzustellen sind." Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda

20.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2804 entstanden aus Vorlage: OF 452/10 vom 06.02.2018 Betreff: Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle im Harheimer Weg am Haus Nidda in Bonames genau ausgeführt und welche Auswirkungen er für den Verkehrsfluss im Harheimer Weg haben wird. Begründung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen hat an vielen Stellen dazu geführt, dass der fließende Verkehr massiv behindert wird und lange Rückstaus entstehen. Das führt insbesondere für Radfahrer auf diesen Strecken zu Problemen, weil sie als schwächste Verkehrsteilnehmer nicht ausweichen können und stecken bleiben, wenn es, wie im Harheimer Weg, keine sinnvoll abgetrennten Radwege gibt. Fahrradfahren ist letztlich aber zeitlich nur dann attraktiv, wenn die Fahrradfahrer nicht in demselben Stau stecken wie die motorisierten Fahrzeuge. Auf dem Harheimer Weg ist die Verkehrssituation im Bereich des Hauses Nidda aber jetzt schon extrem angespannt und unübersichtlich, zumal die Radfahrer von der aus Harheim kommenden Fernradwegroute hier eben auch hineingeleitet werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Magistrat die Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus vorab und überschaubar darstellt, damit eine solche sinnlose Lösung, die die Aggressivität im Straßenverkehr erneut steigern würde, vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 983 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda

06.02.2018 · Aktualisiert: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 452/10 Betreff: Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle im Harheimer Weg am Haus Nidda in Bonames genau ausgeführt werden wird und welche Auswirkungen er für den Verkehrsfluss im Harheimer Weg haben wird. Begründung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen hat an vielen Stellen dazu geführt, dass der fließendeVerkehr massiv behindert wird und lange Rückstaus entstehen. Das führt insbesondere für Radfahrer auf diesen Strecken zu Problemen, weil sie als schwächste Verkehrsteilnehmer nicht ausweichen können und steckenbleiben, wenn es, wie im Harheimer Weg, keine sinnvoll abgetrennten Radwege gibt. Fahrradfahren ist letztlich aber schon zeitlich nur dann attraktiv, wenn die Fahrräder nicht im selben Stau stecken, wie die motorisierten Fahrzeuge. Auf dem Harheimer Weg ist die Verkehrssituation im Bereich des Hauses Nidda aber jetzt schon extrem angespannt und unübersichtlich, zumal die Radfahrer von der aus Harheim kommenden Fernradwegroute hier eben auch hineingeleitet werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Magistrat die Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus vorab und überschaubar darstellt, damit eine solche sinnlose Lösung, die die Aggressivität im Straßenverkehr erneut steigern würde, vermieden werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2804 2018 Die Vorlage OF 452/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuplanung des Harheimer Weges

12.09.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2093 entstanden aus Vorlage: OF 359/10 vom 28.08.2017 Betreff: Neuplanung des Harheimer Weges Der Magistrat wird gebeten, eine grundlegende Neuplanung der Straße Harheimer Weg zur Verkehrsberuhigung sowie zur Optimierung der mehr als ungenügenden Stellplatzsituation im Bereich der Saalbau Nidda sowie der August-Jaspert-Schule vorzusehen. Begründung: Der Harheimer Weg befindet sich in einem teils sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem belastet die Verkehrssituation sowie das ungeeignete Straßenprofil Anwohner, Saalbau-Besucher und Verkehrsteilnehmer sehr. Eine entsprechende Neuplanung ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2334 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuplanung des Harheimer Weg

28.08.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 359/10 Betreff: Neuplanung des Harheimer Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, eine grundlegende Neuplanung der Straße "Harheimer Weg" zur Verkehrsberuhigung sowie zur Optimierung der mehr als ungenügenden Stellplatzsituation im Bereich Saalbau Nidda sowie der August-Jaspert-Schule vorzusehen. Begründung: Der Harheimer Weg befindet sich in einem teils sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem belastet die Verkehrssituation sowie das ungeeignete Straßenprofil Anwohner, Saalbau-Besucher und Verkehrsteilnehmer sehr. Entsprechende Neuplanung ist geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2093 2017 Die Vorlage OF 359/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg

22.05.2017 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 74/14 vom 08.05.2017 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehende Planung zur Anb indung des Harheimer Wegs an die geplante Ortsrandstraße mittels eines Kreisels beizubehalten. Begründung: Durch den Bau der geplanten Ortsrandstraße ist eine starke und nachhaltige Entlastung des vom Kfz-Verkehr überlasteten Ortskerns von Bonames zu erwarten. Der Verkehr in Richtung Niddatal wird aber weiter über den Harheimer Weg fließen müssen - ob mit oder ohne Pförtnerampel. Die Pförtnerampel würde daher nur eine nicht sinnvolle Behinderung dieses Verkehrs darstellen, ohne eine zusätzliche Entlastung zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1461 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 286 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten

19.05.2017 · Aktualisiert: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

19.05.2017 · Aktualisiert: 23.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat )

Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen

08.05.2017 · Aktualisiert: 24.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg

08.05.2017 · Aktualisiert: 02.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 74/14 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Der Ortsbeirat spricht sich für die Beibehaltung der bestehenden Planung zur Anbindung des Harheimer Wegs an die geplante Ortsrandstraße mittels eines Kreisels aus. Begründung: Durch den Bau der geplanten Ortsrandstraße ist eine starke und nachhaltige Entlastung des vom Kfz-Verkehr überlasteten Ortskerns von Bonames zu erwarten. Der Verkehr in Richtung Niddatal wird aber weiter über den Harheimer Weg fließen müssen - ob mit oder ohne Pförtnerampel. Die Pförtnerampel würde daher nur eine nicht sinnvolle Behinderung dieses Verkehrs darstellen, ohne eine zusätzliche Entlastung zu bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 22.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1684 2017 Die Vorlage OF 74/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden

01.05.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 289/10 Betreff: Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er den zu erwartenden starken Bau- und den noch ansteigenden Durchgangsverkehr verhindern wird. Von besonderem Interesse bleibt dabei, wie erkennbare unnötige Staus auf der künftigen, mit erster Priorität fertig zu stellen Ortsrandstraße vermieden werden sollen. Begründung: Der überlastete Harheimer Weg, der Wendelsgarten sowie insgesamt der alte Ortskern von Bonames sind zu schützen. Dafür wird unter anderem eine sehr sehr frühzeitige Fertigstellung der sogenannten Ortsrandstraße erforderlich. Die Ortsrandstraße muss die Aufnahmefähigkeit und die dringend erforderliche Durchlässigkeit einer Umgehungsstraße erhalten und sicherstellen. Vermeidbare und bereits jetzt erkennbare Staus oder Hindernisse sind auf der Ortsrandstraße nicht erwünscht, da sie Bonames unnötig und zusätzlich belasten würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2017 Die Vorlage OF 289/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtzeichenanlage Harheimer Weg

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1555 entstanden aus Vorlage: OF 267/10 vom 08.04.2017 Betreff: Lichtzeichenanlage Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei beiden Lichtzeichenanlagen auf dem Harheimer Weg, in der Nähe am Storchenhain, die Grünphase für die Fußgänger, auch Schulkinder, mit einer Zeitverzögerung beginnt, damit Autofahrer rechtzeitig zum Stehen kommen und die Fußgänger Zeit haben, um die Straße überqueren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „BonamesOst“ in neu „Am Eschbachtal“ Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

21.04.2017 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Lichtanlage Harheimer Weg

08.04.2017 · Aktualisiert: 04.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 267/10 Betreff: Lichtanlage Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ämter für die Einstellung der Lichtanlagen zu beauftragen und dafür Sorge zu tragen, dass Lichtanlagen auf dem Harheimer Weg, in der Nähe am Storchenhain, die Grünphase für die Fußgänger, auch Schulkinder, mit einer Zeitverzögerung beginnt, damit Autofahrer rechtzeitig zum Stehen kommen und die Fußgänger die Zeit haben über den Zebrastreifen gehen können. Begründung: mündlich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1555 2017 Die Vorlage OF 267/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "über den Zebrastreifen gehen" durch die Worte um die Straße überqueren zu können" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames Ost“ in neu „Am Eschbachtal“

04.04.2017 · Aktualisiert: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" in neu "Am Eschbachtal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat sowie die VGF Frankfurt werden aufgefordert, bereits jetzt im Vorfeld in Fortsetzung der Planung des B-Planes Nr. 516 und vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes, die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle zwischen den Stationen Nieder-Eschbach und Bonames Mitte, diese Stadtbahnhaltestelle zukünftig -statt als Station Bonames Ost- neu als Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit der B 100 ergangene Entscheidung weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In der B-Vorlage wird jedoch im zweiten Absatz auf die neue geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung Bonames Ost irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher Nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann Nieder-Eschbach Süd hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung Bonames-Ost). Die neue Bezeichnung passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des B-Planes Nr. 516 ist aus Sicht des Ortsbeirates klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend, und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltstelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellen-Knotenpunkt wie bspw. die Stationen Nieder-Eschbach, Kalbach, oder Heddernheim). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

10.03.2017 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben

20.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA . . zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen

17.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1112 entstanden aus Vorlage: OF 209/10 vom 03.01.2017 Betreff: Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eingangs der Seulberger Straße durch ein Piktogramm auf die Spielstraße aufmerksam gemacht wird . Begründung: Die Seulberger Straße ist durch ein Verkehrsschild als Spielstraße ausgewiesen. Dieses findet nicht immer die nötige Beachtung, sodass es hilfreich ist, durch ein Piktogramm auf der Straße nochmals darauf hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 611 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach

13.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1072 entstanden aus Vorlage: OF 58/15 vom 19.10.2016 Betreff: Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortsbeirat 15 geeignete Stellen im Ortsbezirk auszuweisen, um - wie in den Bildern gezeigt - entlang eines Weges von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gedenkplaketten anbringen zu lassen. Begründung: Was in anderen Städten guten Anklang findet, ist auch für Nieder-Eschbach interessant. Offenbar gibt es viele Interessenten, die eine solche Plakette zum Gedenken an eine besondere Gelegenheit gerne nutzen. Geeignete Stellen lassen sich sicherlich auch im geplanten Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 679 Aktenzeichen: 60 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Polizeiposten Bonames beibehalten

13.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen

03.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 209/10 Betreff: Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen die zuständigen Ämter anweisen, auf die Spielstraße., Seulberger Straße. durch ein Piktogramm, in der "Einfahrt", aufmerksam zu machen. Begründung: Die Seulberger Straße. ist ausgewiesen, durch ein Verkehrsschild, als Spielstraße. Dieses findet nicht immer die nötige Beachtung, so dass es hilfreich ist, durch ein Piktogramm auf der Straße nochmals darauf hinzuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1112 2017 Die Vorlage OF 209/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Polizeiposten Bonames beibehalten

28.12.2016 · Aktualisiert: 18.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 65/15 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Polizeireviere 14 und 15 auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hin zu wirken, dass - entweder der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird - und/oder im Rahmen des BPlans Am Eschbachtal/Harheimer Weg auf der geplanten Ge meinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige Polizeirevier 14 aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Eschbachtal/Harheimer Weg. Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen Polizeirevier 14 im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land nun die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherigen Forderungen einzugehen -. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu reichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erheblicher Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichen Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung im neuen Revier um einen Streifenwagen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert, beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Die Bevölkerung bedarf einen Polizeiposten vor Ort, der zumindest tags einfach erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 65/15 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 104 2017 Die Vorlage OF 65/15 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist." Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2016, OF 59/15 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahntrasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit dem Verkehrsträger hin (B 1014 vom 12.12.2003), welche ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage die Machbarkeit positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen. (siehe Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges in Anlage). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild), dem extrem großen Flächenverbrauch und der enorm höheren Investitionskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder Brückenbauwerk für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. Vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser zur verkehrlichen Entlastung ist als mögliche Alternative die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße abzweigend vom Harheimer Weg südöstlich an Bonames vorbei über das angrenzende Niddatal mit Anbindung an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit Antrag V 220/2016 vom 01.11.2016 hat der 10er OBR den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative liebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (Bericht FNP 04.11.), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So bildet dieser beschrankte Übergang -neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes- eine gewollte Hürde durch den zeitweise beschrankten Bahnübergang einen Attraktivitätsverlust dieser Straße für den überörtlichen Verkehr, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben ein Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betreffen wird, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann zur Frage Landschaftsschutz vs. Verkehrlich Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 89 2016 Die Vorlage OF 59/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im dritten Satz unter Ziffer 1. nach dem Wort "Investitionskosten" die Worte "und der Unterhaltungskosten" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die GRÜNE-Fraktion gibt zu Tagesordnungspunkt 16., OF 59/15, folgende Protokollerklärung ab: "Der in der Begründung des Antrags aufgenommenen Hinweis auf eine `Südostumgehung von Bonames ́ wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nieder-Eschbach nicht mitgetragen."

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim

20.10.2016 · Aktualisiert: 11.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 35/14 Betreff: Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim Der Magistrat wird beauftragt über die geplanten Baugebiete B516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg und B910 Urnbergweg hinaus keine weiteren Neubaugebiete im Ortsbezirk 14 vorzusehen oder zu planen, die einen Verlust von Grün- oder Naturfläche mit sich bringen, sondern im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden das Bauen nur noch auf bereits versiegelter Flächen zuzulassen. Begründung: Gerade wenn die Einwohnerzahlen in Frankfurt wachsen, müssen die Naturflächen mehr denn je als Erholungsflächen, als Agrarflächen und als für das Stadtklima bedeutungsvolle Grünflächen geschützt und erhalten werden, und dürfen nicht weiter verbraucht werden. In Harheim ist in den letzten zehn Jahren im Baugebiet Harheim-Nord und im Baugebiet Harheim-Süd Ackerfläche in Wohnraum umgewandelt und verbraucht worden. Bei Umsetzung des B516 wird weiter auf Harheimer Gemarkung wertvoller Boden versiegelt. Lediglich der B910 wandelt vorbildlich bereits versiegelte Fläche eines Gewerbegebiets um in ein Wohngebiet. Die Natur- und Grünflächen sind jedoch endlich und gleichzeitig stehen in Frankfurt im Jahr 2015 allein Gewerberaum einer Fläche von ca. 20.000 Drei-Zimmer-Wohnungen ungenutzt leer, also Fläche, die bereits versiegelt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 entstanden aus Vorlage: OF 3/14 vom 15.04.2016 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Vorgang: OM 4387/15 OBR 14; ST 21/16 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung der Vorlage OM 4387 vom 07.09.2015 und weist seinerseits die in der Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 21, aufgeführte Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1590 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Der schiefe Kreisel von Harheim

20.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 22/14 Betreff: Der schiefe Kreisel von Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft : Handelt es sich bei der baulichen Umsetzung des Kreisels an der Kreuzung Harheimer Weg/Im Niederfeld/Spitzenstraße um planerische Absicht , oder um einen Bau- bzw. Planungsfehler ? Welche Maßnahmen zur Korrektur sind geplant ? Begründung: Der Kreisel hängt stark zu den Seiten ab und weist zahlreiche Unebenheiten auf. Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind offensichtlich. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 138 2016 Die Vorlage OF 22/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD und BFF; 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

01.07.2016 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 15.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg anhand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weiterzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1371 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2253 Aktenzeichen: 61 00

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